Kindesunterhalt bei 450 € Job?

5 Antworten

ja dein einkommen mindert den unterhaltsanspruch an deinen vater. bis 18 wird hälftig das gehalt angerechnet. ab 18 richtet sich der unterhaltsanspruch an beide eltern und kindergeld als auch gehalt werden in voller höhe vom bedarf abgezogen. die differenz zahlen beide eltern. von deinem einkommen zahlst du dann deine kosten zuhause

Käme auf den individuellen Umstand an, auf die Höhe des gezahlten Unterhalts vom Vater, auf evtl.weitere unterhaltsberechtigte, auf das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters, auf dein Nebeneinkommen und auf dein Alter an.

Dein Vater kann also erst einmal nur weil du dann einen Nebenjob machst und etwas Geld verdienst nicht einfach seine Unterhaltszahlungen kürzen.

Er müsste dann schon über das Familiengericht gehen und die würden dann entscheiden ob und wenn ja, was mindernd auf den Unterhalt angerechnet werden dürfte.

Mal angenommen du würdest 450 € Brutto = Netto pro Monat verdienen, dann könntest du sicher erst einmal 60 € - 90 € als Pauschale für evtl.notwendige Aufwendungen in Abzug bringen.

Es blieben dann ggf.noch 360 € übrig, davon würde das Familiengericht max.50 % = angenommen 180 € an anrechenbaren Einkommen ansetzen, wenn es überhaupt zu einer Anrechnung kommen sollte.

Solange du aber noch minderjährig bist und bei einem Elternteil lebst, müssten diese angenommenen 180 € auf beide Eltern aufgeteilt werden, also 50 % auf den Naturalunterhalt den deine Mutter leistet und die anderen auf den Barunterhalt vom Vater.

Er könnte dann also im Regelfall übers Gericht dann ggf.90 € vom Barunterhalt abziehen, ob sich da ein Gang zum Gericht lohnt müsst er dann selber entscheiden.

Nein, dein Schülerjob mindert den Unterhaltsanspruch in der Regel nicht, da es sich um eine überobligatorische Tätigkeit handelt. Als Schüler müsstest du keinen Nebenjob machen.

Allerdings wird auch hier nach Billigkeit geschaut. Wenn dein Vater mal gerade eben so den Mindestunterhalt zusammen kratzen kann, dann könnte man ggf. einen Teil des Einkommens anrechnen.

Etwas anderes gilt bei Schülern und Studenten, die neben der Ausbildung nebenbei arbeiten. Die Gerichte gehen davon aus, dass eine Schulausbildung beziehungsweise ein Studium ein Fulltime-Job ist und dass die verbleibende Freizeit und auch die vorlesungsfreie Zeit der Erholung dienen soll. Arbeitet der Schüler oder Student trotzdem abends, am Wochenende oder in den Ferien, dann ist diese Tätigkeit "überpflichtgemäß", und der Verdienst aus dem Nebenjob wird von den Gerichten entweder nur teilweise oder gar nicht angerechnet.

https://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-eigene-eink-nfte-des-kindes/

Ab 18 sind übrigens beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. Du solltest dich also rechtzeitig um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern. Da hilft das Jugendamt bei der Berechnung... Dafür müssen deine Eltern ihre Einkommensunterlagen offen legen (auch untereinander!) und dann wird errechnet wer was zahlen kann und muss. Das Kindergeld wird dann voll angerechnet auf den Bedarf. Du musst dann regelmäßig deine Schulbescheinigung vorlegen und auf Wunsch auch das Zeugnis.

Da fehlen noch einige Informationen, insbesondere ob du weiterhin eine allgemeinbildende Schule besuchst.

Wenn dem so ist, besteht keine Erwerbsobliegenheit deinerseits, das Einkommen wäre entsprechend unterhaltsrechtlich nicht berüchstigubgsfähig.

Wenn dem nicht so ist, findet eine Anrechnung i. d. R. von der Hälfte des Einkommens statt.

Ja ich mach jetzt noch 2,5 Jahre Schule, damit ich mein Abitur hab und danach hab ich noch vor zu studieren.

@isabel2ooo

Dann gehe ich eher davon ais, dass der Minijob ein Einkommen zum jetzigen Zeitpunkt ist, das unterhaltsrechtlich nicht geboten ist und somit nicht anzurechnen wäre (vgl. bspw. Punkt 12.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des OLG Rostock, ähnlich wahrscheinlich auch in den Leitlinien deines zuständigen OLG)

Ja , wenn Du eigenes Erwerbseinkommen erzielst , kann dadurch Dein Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater durchaus gemindert werden . Dieses müßte Dein Vater dann allerdings selber beim Familiengericht beantragen.