Was tun wenn Verkäufer nicht auszieht?

5 Antworten

Hallo AFGOMEGA,

um sicherzugehen ist es wahrscheinlich das Beste, wenn Ihr Euch bzgl. des Härtefalles nochmal bei dem Notar oder Eurem Rechtsbeistand erkundigt.

Alles Gute für Euren Umzug und viele Grüße.

Interhyp AG, Franziska

Klagen!

Also hast du do schwarz auf weiss, was die Sachlage hierzu sagt. Es ist wichtig, dass du konsequent darauf bestehst. Schließlich ist es ab dem 01.07. euers. Ob der Verkäufer bis dahin eine Bleibe gefunden hat oder nicht, ist nicht dein Problem.

Die Antwort ist recht einfach: Der im Notarvertrag festgesetzte Besitzübergang mit den entsprechenden Regelungen ist bindend, wenn ihr euch an eure Pflichten aus dem Notarvertrag gehalten habt. Also Schlüsselübergabe zum 01.07.2014.

Da in den Notarverträgen ja die Regelung der sofortigen Zwangsvollstreckung eigentlich immer enthalten ist, so könnt ihr beim Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen, wenn der Besitzübergang nicht eingehalten wird und habt damit quasi schon einen Schuldtitel. Damit zum Gerichtsvollzieher und räumen lassen.

Für Details würde ich ein Beratungsgespräch mit dem beurkundenden Notar vorschlagen.

Wenn er nicht freiwillig geht, hilft nur zwangsräumen.