Darf ich beim Mieter die Küche ausmessen auch wenn ich erst in einem Monat ausziehe?

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Guten Abend,

Ein Rechtsanspruch hierfür besteht regelmäßig nicht.

Allerdings hat der Vermieter einen Anspruch auf "Besichtigung" zum Zwecke der Folgevermietung. Ggf. können Sie über ihn bzw. mit ihm in die Wohnung gelangen.

Der Vermeiter sollte auch noch Grundrisse der Wohnung zur Verfügung haben, über die eine Küchenplanung möglich ist. Diese werden auch von Küchenstudios zur Planung verwendet. Ggf. überlässt der Vermieter Ihnen eine Kopie hiervon. 

Ich rate Ihnen daher, sich mit dem Vermieter diesbezüglich in Verbindung zu setzen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Ggf. können Sie über ihn bzw. mit ihm in die Wohnung gelangen.

Ja, für eine Besichtigung der Mietsache. Dabei aber Fotos anzufertigen oder ein Aufmaß zu nehmen, gar mit einem unbeteiligten dritten Küchenplaner, das muss die Mieterin aber nicht zulassen :-)

G imager761


Muss sie uns nicht gerade wegen sowas kurz rein lassen?

Nein. Ihre Mitwirkungspflicht n. § 899 BGB ist mit einem Besichtigungstermin erschöpft :-O

Und euch einen Schlüssel überlassen und unbeaufsichtigtes Betreten der Wohnung gestatten muss sie schon garnicht.

Da handelt "Madame" richtig und ist damit auch gut beraten: Sofern ihr keine modulare Küche kauft, sondern eine Maßanfertigung bestellt, dauert es Wochen, bis ihr eure neue Küche nutzen könnt. Da erscheint ihr Angebot selbst als Zwischenlösung doch gleich wieder verlockend :-)

Zum anderen wird es bei dieser einen Gefälligkeit kaum bleiben: Vorhänge, Bodenmaß für Teppich oder Laminat oder Bedarf an Wandfarbe  u. v. m. dürftet ihr offenbar auch schon vorher wissen wollen und dies liesse dann zahlreiche weitere Besuche und Störungen erwarten.

Warum soll sie sich das antun? Euer Mietbeginn und damit Renovierungs- und Einrichtungsstart ist der 1. Juli und kein Tag früher :-)

G imager761


Ganz einfach weil Freunde das füreinander machen :) aber dazu zählt sie eh nicht mehr also kann ich nur drauf hoffen dass sie ein Gewissen hat und uns trotzdem rein lässt. Natürlich soll sie selbstverständlich dabei sein - das könntest du ja nicht wissen aber davor hat sie uns auch einfach ihre Schlüssel gegeben nur jez da wir ihre Küche nicht kaufen möchten stellt sie uns ein Bein :)

Ihr habt leider nur einen Anspruch auf Besichtigung. Und auch hier könnt ihr nicht einfach anfangen irgendwas auszumessen. Das große Problem ist, dass selbst wenn ihr irgendeine rechtliche Handhabe finden solltet, das ganze weit über den 01.07. hinaus andauern würde, bis ihr euch euer Recht erstritten habt. Auch ein Rechtsanwalt kann nichts von heute auf morgen erwirken. Euch bleibt nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beißen und zu warten oder nochmal nett zu fragen. 

nö, muss sie nicht wenn sie  nicht will

Nö. Sie ist ja noch alleinige Mieterin, da gibt es keinen Anspruch die Wohnung schon mal zu vermessen. Aber ihr könnt euch doch den Grundriss geben lassen, da stehen die wichtigsten Maße ja drin.

Ja aber da weiß ich trotzdem nicht wo die Rohre sind etc. naja..