Berechtigte Rückabwicklung Hauskauf, was wenn eine andere Immobilie zum Kauf zur Verfügung steht?
Hallo zusammen, wir haben bereits einen notariellen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Verkäufer versäumt hat sich um die Grundschuldaustragung seiner dementen Mutter ( hat in € umgewandeltes Niesbrauchrecht ) zu kümmern, was einen gerichtlichen Betreuer benötigt. Es handelt sich um ein geteiltes Grundstück, die ursprünglich unbebaute Seite wurde bereits verkauft. Die Verkäufer " dachten " , der Betreuer hätte damals ebenfalls mit gerichtlichen Beschluss dem Verkauf zugestimmt um den Nießbrauch aus dem Erlös des Verkaufes abzulösen und im Grundbuch zu löschen. Dem ist aber nicht so! Es bezog sich nur auf das unbebaute zuerst verkaufte Grundstück ! Nun warten wir schon seit drei Monaten mit Bereitstellungszinsen, dass der Kaufpreis endlich gezahlt werden kann. Von unserer Seite aus ist alles " sauber "! Jetzt verlangt der Verkäufer, wir sollten unsere Bank mit seiner Hilfe dazu bewegen schon mal 50 % des Kaufpreises auszuzahlen! Der Verkäufer verlangt nun den Schlüssel zurück wenn wir nicht mit ihm ZU UNSERER BANK gehen! Unsere Bank macht das natürlich nicht, ist ja klar! Wir bekamen direkt nach dem Kaufvorvertrag den Schlüssel weshalb wir schon mit den Vorarbeiten der Sanierung beginnen konnten. Man hat uns jetzt davon abgeraten überhaupt noch einen Cent in das Haus zu stecken. Soviel zur Situation. Uns steht rechtlich gesehen eine Rückabwicklung mit Schadenersatz zu. Wir wollen und können nicht länger warten um weiter zu kommen, unter Umständen würde das noch ein halbes Jahr dauern! Wir könnten erst wieder in der " Schmuddelzeit " beginnen weiter zu sanieren, solange wäre das Haus auch ohne Heizung... Was ist, wenn wir jetzt die Möglichkeit haben ein anderes Haus zu kaufen? Wie lange dauert so eine Rückabwicklung? Kann der Verkäufer uns Steine in den Weg legen? Die scheinen das Geld aber dringend nötig zu haben! Muss ein komplett neuer Darlehnsvertrag gemacht werden oder kann unser entsprechend angepasst werden? Was passiert mit den Ausgaben, die wir bereits hatten ? Oder sollten wir doch abwarten und /oder könnten wir den Kaufpreis im Nachhinein durch diese Umstände noch runterschrauben? Gut dass wir noch nicht gekündigt haben! Aber eine Doppelbelastung ist durch die Bereitstellungszinsen bereits vorhanden. auch hier wissen wir nicht, wie lange wir das noch finanzieren können. Uns läuft auch die Zeit davon... Wir sind dankbar für jeden brauchbaren Rat!
3 Antworten
Sofern der Verkäufer die im Kaufvertrag zugesicherte zugesichterte Freinheit von Lasten in Abtl Il und III erfüllt, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Die Kosten der Rückabwicklung und Kosten aus Zinsschaden der Ihnen bis dahin entstanden ist, sowie weiteren Schadenerssatz trägt der Verkäufer.
Die Grunderwerbsteuer erstattet Ihnen das Finanzamt auf Antrag zurück.
Die finanzierung kann bei einem gleichwertigen Objekt auch auf diesem neu abgesichert werden; die Kosten der Löschung auf dem ürsprünglichen Pfandobjekt trägt der Verkäufer.
Die Wiehergeschwindigkeit des "Amtsschimmels " wäht unterschiedlich lange.
Der Grund löiegt häufig in einer Überlastung der zuständigen Stellen.
Es leigt ein wenig an Ihnen selber, da in geeigneter Form für einen schnelleren Trab zu sorgen.
Hallo neo00, wie ich die Sache sehe haben die Verkäufer den Verkauf des Hauses unter falschen Tatsachen gemacht und in dem Fall ist eigentlich der Kaufvertrag null und nichtig. Aber genau kann ich dir es auch nicht sagen, am besten wenn du eine Rechtsschutz hast fragst du einen Rechtsanwalt der hat mehr Ahnung.
Hallo,
diese Fragen kann dir am besten der beurkundende Notar beantworten.
Danke! Grundstückssteuern haben wir bis jetzt noch nicht gezahlt, ich denke weil die Eigentumsübertragung durch diese Sache ja noch nicht stattgefunden hat?! Ich habe jetzt von dem Käufer , der die unbebaute Hälfte vor uns gekauft hat, erfahren, dass er 1 Jahr auf die Löschungsbewilligung warten musste! So lange sind wir auf keinen Fall mehr bereit zu warten. Wir möchten noch in diesem Jahr in unser Eigenheim ziehen, wo immer das auch sein mag!
Wie lange würde denn die Rückabwicklung dauern?
Und müssen wir vorher eine Frist setzen?
Der Vertrag ist für den 31. Januar unterzeichnet worden, jetzt ist bald Mai!