Was tun wenn Mieter nicht pünktlich ausziehen?

7 Antworten

Du solltest die Mieter per Einwurfeinschreiben auffordern, die Mietsache am Folgetag der abgelaufenen Kündigungsfrist, 01.09.2017, um 08:00h an dich herauszugeben. Zu dieser Zeit stehst du mit einem Zeugen vor der Tür und wartest etwa 15 min. Kommt keiner der Mieter oder ein Bevollmächtigter zur Übergabe, so stellst du die Wartezeit einschließlich An/abfahrt in Rechnung. Das Nutzungsentgelt erhebst du auf Basis der Gesamtmiete + 15% taggenau bis zur Herausgabe der Wohnung an dich. 

Sollten andere Mieter schon einziehen wollen, oder hast du Handwerker zur Instandsetzung bestellt, sind deren Kosten infolge des verhinderten Einsatzes als Schadensersatz bei den ehemaligen Mietern geltend zu machen. Die Kaution könntest du teilweise dazu in Anspruch nehmen.

Du nennst als Beispiel ein Datum in der Zukunft. Das bedeutet, die aktuellen Mieter haben dir bereits angekündigt, dass es so sein wird. In so fern finde ich die bisherigen Antworten etwas unpassend.

1. Möglichkeit: Du hast noch keinen Nachmieter zum 1.9.:
In dem Fall kannst du es durchaus dulden. Jedoch kannst du von den Mietern für die 3 Tage noch Miete verlangen.

2. Möglichkeit: Du hast schon einen neuen Mieter ab 1.9.:
In dem Fall solltest du den aktuellen Mietern mitteilen (schriftlich), dass du bereits einen Nachmieter hast und dadurch eine Vertragsverpflichtung, weshalb du damit nicht einverstanden bist. Und schreib auch dazu, dass falls dir ein Schaden entsteht in Form von Mietausfall, weil der neue Mieter abspringt, du diesen Schaden bei den aktuellen Mietern geltend machen darfst und wirst.

Sie können den scheidenden Mietern eine Nutzungs-/Lagergebühr von z.B. € 100 je Tag der verspäteten Herausgabe der Wohnung in Aussicht stellen; dies unbeschadet weitergehender Schadeneratzansprüche aus der durch die zögerliche Herausgabe verspätet möglichen Anschlußvermietung.

Zunächst müssen Sie dann erstmal abwarten, ob Ihre Befürchtungen hinsichtlich der verpäteten Räumung und Herausgabe der Wohnung denn überhaupt eintreffen.

Du behältst die Tage als Miete von der Kaution ein. Das teilst du vorher schriftlich mit und forderst zum pünktlichen Auszug auf.

Wenn es sich nur um so kurze Zeit handelt, würde ich das akzeptieren, ansonsten gibt es nur Ärger, den man sich ersparen kann.

Wippich  15.08.2017, 20:47

Armes Deutschland.

Liesche  15.08.2017, 20:51
@Wippich

Wieso, es geht doch hier um persönliche Dinge!