Darf mein Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern?

8 Antworten

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Da irrt der Vermieter gewaltig.

Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn ist dem Mieter die Nutzung der Mietsache zu gewährleisten. Ob er tatsächlich einzieht oder nicht spielt keine Rolle.

§ 543
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

VM hat mir geschrieben, die Schlüsselübergabe für die gekündigte Mietwohnung ist nicht rechtens, denn ohne einen ordnungsgemäßen Bezug der Wohnung kann eine ordnungsgemäße Nutzung nicht erfolgen .

@Juh85

Und ohne Schlüssel-/Wohnungsübergabe muß man keine Miete zahlen. Egal ob man einzieht oder nicht, den Vertrag gekündigt hat oder nicht.

Kündige hat unter Bezug auf den o. g. Paragrafen außerordentlich (fristlos) und fordere die zu viel gezahlte Miete zurück..

Jetzt war er gerade bei mir und hat mir gesagt, dass ich ihm nicht mit so einem "Mist " mit dem Schlüssel kommen brauche. Er wäre das ganz klar im Recht. Ist das tatsächlich so, bin etwas verunsichert. danke für die Antwort

Hast du am 01.06.2015 vom Vermieter die Herausgabe der Mietsache gefordert? Vermutlich nicht, aber du hast die Junimiete bezahlt. Wann hast du denn zu welchem Tag die Herausgabe der Schlüssel und damit der Mietsache gefordert? Spätestens nach diesem Datum ist der Vermieter im Verzug falls er nicht liefert. Die außerordentliche Kündigung hätte sofort und fristlos erfolgen können. Gezahlte Miete wäre anteilig durch den Vermieter zu erstatten gewesen. Aber du kannst ja noch die Miete anteilig für Juli bis morgen um 100% kürzen und trotzdem außerordentlich und fristlos kündigen. Dazu brauchst du eigentlich keinen Anwalt. Bezeugter Briefeinwurf beim Vermieter wäre eine rechtssichere Zustellung. Der Stress entsteht nun dem Vermieter, wenn er die offene Miete einklagen wöllte! 

Ich habe einen Mietvertrag abgechlossen, den ich vorzeitig wieder ordentlich gekündigt habe, zum 31.08. VM hat zum 01.08. neue Mieter. sodass ich nur für Juni/ Juli zahlen muss,Jedoch gibtder VM mit dem Schlüssel nicht raus, auch nicht nach schriftlicher Aufforderung. 

Der Vermieter und Du haben folgende Pflichten zu Mietbeginn:

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Jedoch gibtder VM mit dem Schlüssel nicht raus, auch nicht nach schriftlicher Aufforderung. Er sagt es sei nicht rechtens , da ich die Wohnung nich beziehen bzw. nutzen würde. Unter anderem ist er ständig in der Wohnung, was genau er da macht, weis ich nicht.

Das ist ein Grund zur fristlosen Kündigung bzw. 100 % Mietkürzung.

Anwalt einschalten, der regelt das dann.

Eigentlich hatte er schon für Juli neue Mieter und ich habe für Juni überwiesen, pünktlich, weil ich ja einen Vertrag habe. Jetzt hat er mich aufgefordert die Miete für Juli zu zahlen, weil die neuen M erst zum 1. 8 einziehen . Den Schlüssel will er mir aber nicht überlassen .

Er hat nichts in der Wohnung zu suchen und hätte Dir die Mietsache zur Verfügung stellen müssen, das das nicht der Fall ist. nichts zahlen und Miete über Anwalt zurückfordern!

MfG

Johnnymcmuff



Habe am Dienstag einen Termin beim Anwalt.

Ich fühle mich auch echt verarscht vom VM. Hätte ich eine Chance auf Rückerstattung der Miete Juni?

@Juh85

Möglicherweise zwar über den gerichtlichen Weg, aber es würde mich sehr wundern, wenn Du sie nicht zurück bekommst.

@Juh85

Ich fühle mich auch echt verarscht vom VM. Hätte ich eine Chance auf Rückerstattung der Miete Juni?

Das wird Dir der Anwalt genau sagen.

Du hast ihn ja schriftlich aufgefordert die Wohnung zu übergeben.

Ich hoffe Du hast Zeugen für dieses Schreiben.

@Carsini

VM hat mir geschrieben, die Schlüsselübergabe für die gekündigte Mietwohnung ist nicht rechtens, denn ohne einen ordnungsgemäßen Bezug der Wohnung kann eine ordnungsgemäße Nutzung nicht erfolgen .

Das Schreiben nimmst Du auch mit zum Anwalt. Der Vermieter wird da ganz schlechte Karten haben!

Vermutlich renoviert er die Wohnung.

Solange du Miete bezahlst und der Mietvertrag gültig ist, hast DU die Verfügungsgewalt über die Wohnung und somit Anspruch auf den Haustürschlüssel. Es ist völlig gleichgültig, ob du einziehst oder nicht.

Du kannst die Miete reduzieren, wenn er dir den Schlüssel nicht aushändigt.

Du kannst die Miete reduzieren

Ja richtig und zwar 100%

Du könntest Dir übrigens auch den "Spaß" machen, ihm den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Da Du einen gültigen Mietvertrag hast, ist dies möglich. Wenn er Die Wohnung dann dennoch betritt, könntest Du ihn deswegen verklagen/anzeigen.

das hat mir auch schon mal jemand gesagt, aber ich will nicht noch mehr stress