Darf man zurückschlagen, wenn ein Polizist ein schlägt?

10 Antworten

Jain. Man darf sich zwar wehren, aber nicht zurückprügeln. Am Besten wäre es in kurzer Hand ausser Gefecht zu setzen. Wenn der aber mit dem Schlagstock auf einen schlägt, wird man Ihm den Schlagstock, wohl nicht entreissen können.

Na ja, diese Frage wäre leicht zu beantworten.

Gibt es einen Grund, warum der Beamte auf dich einprügelt, und du dich gegen die Massnahme mit Gegengewalt wehrst, nennt man das bei den Juristen** Widerstand gegen die Staatsgewalt.**

Fügst du ihm dabei auch noch blaue Fecken zu nennt der Jurist das Ganze wiederum Körperverletzung.

Das wiederum führt zu einer Anklageerhebung und zu deiner Verurteilung.

Gibt es allerdings keinen Rechtsgrund für den handelnden Beamten, hat dieser wiederum ein Problem. Na denn!

man darf sich immer wehren, wenn es angemessen ist.

das problem ist dabei nur das beweisen.

also : lass es besser, die halten meist zusammen.

das würde gerichtlich verfolgt und du könntet wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt werden wobei mir das Strafmaß (Strafgesetzbuch) in Form von Mindest- und Höchststrafe nicht bekannt ist.

Sicher bekommst du Ärger. Ein Polizist geht nicht ohne Grund auf einen los. Wenn er einfach auf dich zurennt, daweil du nur auf der Straße spazierst und dich zamprügelt und du zeugen hast, kannst du ihn anzeigen. Immerhin ist es sein Beruf die andere Menschen zu beschützen vor anderen die ihre Wut nicht ins sich behalten können. Polizisten sind keine Boxprofis o.o

oh gott wie inrlos naiv man sein knn