Was tun wenn der Vermieter mich zwingen will meine Sat-Antenne abzubauen `?

8 Antworten

Kann mich mein Vermieter dazu zwingen meine Satellitenschüssel zu entfernen? Tritt da nicht automatisch das Informationsfreiheit Gesetzt in kraft was besagt das man es eigentlich darf ?

Nein dieses Recht tritt nicht automatisch in Kraft. man darf nicht ohne Einverständnisdes Vermieter eine Schüssel aufstellen.

Nur wenn man z.B. nicht die Möglichkeit hat seine Heimatprogramme zu sehen, darf der Vermieter eine Schüssel nicht verwehren.

Nicht zwingend! Wenn andere Quellen wie ein Kabelanschluss oder DVB-T verfügbar sind, darf dein Vermieter das.

Katerstimmung1  14.02.2014, 23:55

Nur wenn diese Quellen, wie in dem Fall wohl, auch entsprechende Programme für Ausländer vorhanden sind

Gibt es andere Möglicchkeiten des TV-Empfangs?? ( Kabel, terrestrisch ) - dann müßtest du nachweisen, daß das Angebot unzureichend ist

NEUER1488 
Fragesteller
 15.02.2014, 00:04

Nein beim den Kabelaschluss ist nur Armeisen TV und geht kein sender rein

wfwbinder  15.02.2014, 00:14
@NEUER1488

"Armeisen TV" was ist das? Ehrlich, nie gehört.

miezepussi  15.02.2014, 08:40
@wfwbinder

Das sollte bestimmt "Ameisen TV" heißen und auf Grund des Zusatzes "geht kein sender rein" vermute ich mal, dass nur dieser "Schnee" im TV zu sehen ist.

bwhoch2  15.02.2014, 18:49
@NEUER1488

Fernsehempfang geht vielfach auch über Internet sehr gut. Man braucht also nicht unbedingt eine Schüssel. War früher mal anders.

neinnein. tut es nicht.

wenn der vermieter es verlangt, musst du die antenne abbauen.

allerdings darfst du sie so aufstellen, dass sie nicht an einem gebäudeteil befestigt ist - zum beispiel in eine tonne auf dem balkon stellen.

der vermieter hat nämlich nur was zu sagen, wenn es darum geht, gegenstände am gebäude zu befestigen.

lass dir schriftlich geben, was der vermieter von dir will. und rück nicht vorher raus, was du in wirklichkeit vorhast.

Ja, er kann. Er kann verlangen, daß Sat-Schüssseln, die mechanisch (also verschraubt) angebracht wurden, wieder zu entfernen. Aber er darf z.B. den Betrieb einer provisorisch auf dem Balkon angebrachten Antenne z.B. an einer Stange in einem Schirmständer (und von unten sichtgeschützt) nicht verbieten, dies gilt auch für sogenannte Saugnapf-Campingspiegel.