Äste eines Baumes schlagen gegen Fenster. Kann ich den Vermieter zwingen, die Äste kürzen zu lassen?

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Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter verlangen. Er kann auch vom Vermieter einen Vorschuss fordern. (KG Berlin RE WM 88, 142) es muss sich aber um einen Mangel handeln der einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aufhebt oder vermindert. Hinzu kommt noch das der Vermieter den Mangel beseitigen muss. Um den Vermieter in Verzug zu setzen, muss der Mieter ihn zur Beseitigung des Mangels auffordern und eine angemessene Frist setzen. Läuft die Frist ergebnislos ab, darf also der Mieter selbst die Handwerker beauftragen.

Teilen Sie das Ihrem Vermieter so mit. Wetten das er reagiert?

Meine Frage: Kann ich den Vermieter zwingen, die Äste zurückschneiden zu lassen?<

Nein , das können Sie nicht. Sie können das aber als Mietmangel geltend machen. Schon alleine weil so ein Baum vor dem Fenster den Raum stark verdunkelt , oder?

Nein, er verdunkelt den Raum NOCH nicht. Nervig ist eben nur, dass die Äste gegen das Fenster und Fassade schlagen, am Fenster langschraben und Quietschgeräusche verursachen. Und das ggfs. den ganzen Tag und Nacht, sollte Wind/Sturm vorherrschen. Vom Vermieter, eine Wohnungsgesellschaft, wurde auch schon geäußert, dass diese im Schadensfall für die Kosten eintritt. Ich sehe das allerdings so, dass ich als Mieter mit kaputten Fenster dasitze. Ich stell mir dass nur bei Starkregen oder im tiefsten Winter vor.

Um wieviel Prozent kann man denn die Miete ggfs. kürzen?

am Fenster kannst du es ja selber kürzen

Genau!!!! Und ich bin dann verantwortich, wenn der Baum abstirbt, weil es unfachmännisch gemacht wurde!!!

Wenn es dich behindert kann man Klagen !!!

Aber wenn er freundlich ist, dann geh zu ihm und sag er solle die Äste kürzen!!!

LG

Vermieter informieren? Das habe ich doch schon!!!!