Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlen kann und offensichtlich in die Insolvenz muss

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Ich habe schon im familiären Umfeld 4 betriebsbedingte Kündigungen durchlaufen. Hier folgende Tipps: A. zuerst zum Arbeitsamt gehen und den Sachverhalt mitteilen (so wie bei Ihnen oben beschrieben), damit Sie dann, sobald Insolvenz vom Arbeitgeber angemeldet wird, auch Geld erhalten. B. sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend auch eintragen lassen, wer weiss vielleicht findet sich was. C. sofort die Ihnen bald ausstehenden Löhne auflisten (mit Ihrem Namen und Kontoverbindung wo Geld hinüberwiesen werden soll) und dem Insolvenzverwalter dann sofort mitteilen. Arbeitnehmer stehen sehr weit oben auf der Verteilerliste. Mindestens einmal alle vier Wochen den Insolvenzverwalter anrufen oder ihm höflich Schreiben dass Sie Ihr Geld dringendst brauchen. D. Beim jetzigen Arbeitgeber entweder ein Zwischenzeugnis anfordern - steht Ihnen immer zu - oder falls es absehbar ist dass er schliessen muß - ein Arbeitszeugnis erbitten. Am besten selber aufschreiben was man gemacht hat und was ins Zeugnis soll. Der Arbeitgeber hat jetzt sicher andere Sorgen und ist froh wenn Sie ihm helfen. Zu guter Letzt: Dem Arbeitgeber mitteilen dass Sie auf seine Seite sind aber das auch Sie perspektiven brauchen, sagen dass Sie gerne helfen wenn er Sie helfen lässt. Der Mann braucht jetzt Ihre ganze Unterstützung um seine Blockade zu überwinden - wer weiss vielleicht ändert sich die Situation ja wieder. Egal wie - für Sie muss es weitergehen also alle Wege vorbereiten! Soweit es möglich ist, versuchen Sie bitte diese Lebenssituation als eine Chance für einen tollen Neuanfang zu sehen - wenn man so etwas mitmachen darf kann es einen auch stärker machen. Uns haben diese vier betriebsbedingte Kündigungen zusammengeschweisst, wir haben gelernt dass es immer weitergeht egal was kommt. Komischerweise haben wir immer irgendwie neue perspektiven Erleben dürfen...

ls Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.

Ist die Schuldnerin eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a InsO. Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008. Davor war die Straftat in verschiedenen Gesetzen geregelt: §§ 64 und 84 GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; § 92 (Abs. 2) AktG für Aktiengesellschaften. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) so galten die §§ 130b, 177a HGB:

Wikipedia...mach ihn mal darauf aufmerksam

Wenn eine Firma in Insolvenz geht, dann bekommen erst die wichtigen Institutionen Geld, sprich Staat und Krankenkasse.

Dann ist meist nicht mehr übrig.

Wenn es kein Geld mehr gibt, dann auf jeden Fall nicht mehr arbeiten gehen, denn das wäre zum Nulltarif.

Beim Arbeitsamt melden.

daniel4567 
Fragesteller
 10.12.2010, 14:49

So einfach nicht arbeiten gehen ist nicht richtig.

Richtig wäre es das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und das geht meines wissens nach erst nach dem 2ten Lohnausfall.

Arbeitgeber anmahnen. Selbst kündigen. Ab aufs Arbeitsamt. Falls der Arbeitgeber die Insolvenz noch nicht beantragt hat: Mahnbescheid erstellen, Titel erwirken, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet, dann Insolvenzgeld bei der Arge beantragen. Vorsicht: Es werden max. 3 Gehälter in Höhe von 80 % bezahlt.

herausgefunden hab ich das ich Insolvenzgeld erhalte sobald mein Arbeitgeber die Insolvenz beantragt hat.

Dieses wird für bis zu 3 Monate vor der Insolvenz ausgebliebene Gehälter gezahlt und beträgt die Netto Summe des Gehalts.

Ist das so richtig?