Vollzeit-Studium - Arbeitgeber bezahlt auch Monatslohn?

5 Antworten

So etwas gibt es, nennt sich Duales Studium.

Meines Wissen bietet z. B.  Aldi so etwas für einen BWL-Studiengang an.

In den Semesterferien bist Du natürlich verpflichtet zu arbeiten.

beim dualen Studium wird aber kein üblicher Monatslohn bezahlt ......

und der Fragesteller will ja wissen, ob ein üblicher Monatslohn bezahlt wird ...

@wurzlsepp668

Rechnest Du dazu noch, die Leistungen, die ein Arbeitgeber erbringt ist das doch schon ein hübsche Stange Geld - und das ohne sich nach Abschluss des Studiums zur Weiterarbeit verpflichten zu müssen.

Aber es soll ja Leute geben, die können den Hals nicht vollkriegen.

@Schnoofy

wie ich in meiner Antwort schrieb: 6-stellige Summe .......

und dann will der Fragesteller den ÜBLICHEN Monatslohn .....

@wurzlsepp668

6-stellige Summe

I'm dreaming.......

Hallo HorusTheSG,

nennt sich duales Studium.

Ist aber nicht so, daß Du immer Vollzeit auf der Uni bist. Es ist ein Wechsel zwischen Anwesenheit an der Uni und im Betrieb. Daß Du Vollzeit auf die Uni gehst und dabei vollen Lohn erhältst - kenne ich nicht.

Bei Meistertiteln kommt es vor, dass der AG Deinen Meister bezahlt (Vollzeit zwischen 4 und 6 Monate), Du Dich aber dafür mindesten 5 Jahre verpflichtest im Betrieb als Meister zu bleiben. Gehst Du vorher, musst Du die Kosten zurückbezahlen.

Duale Studiengänge bietet nahezu jedes größere Industrieunternhmen an. Allerdings jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl (je nach Betriebsgröße). Somit kommen nur die besten Abiturienten oder Leute mit bereits bestandenen Meisterbriefen etc. in Frage.

Viel Erfolg und Gruß

Serviceteam FORTBILDUNG24

Las mich mal kurz sortieren:

der Arbeitgeber (AG) zahlt sämtliche Studiumskosten sowie den Lohn für den Arbeitnehmer ....

darf ich fragen, wovon Du noch träumst?

wieso soll der AG über Jahre hinweg DOPPELT in Vorleistung gehen?

nachdem Ende des Studiums würde es nämlich bedeuten, dass der Arbeitnehmer WENIGER als seine Kollegen verdienst, da die aufgelaufenen Kosten des Arbeitgebers erstmal wieder getilgt werden "dürfen" (bei den Kosten würde es sich, auch wenn es Studiumskosten und Lohn war, um nix anderes handeln als ein DARLEHEN).

Folge: der Arbeitnehmer kündigt und der AG bleibt auf den Kosten sitzen

bytheway: die von Dir genannten Kosten für Studium und Lohn würden sich bei einem Regelstudium im 6stelligen (!!!!) Bereich belaufen ....

Nun beruhig dich mal.

In meiner Firma gibt es einige Leute die von der Firma aus auf die Meisterschule geschickt wurden. Es wurde ihnen Fahrtkosten, Kosten für die Unterkunft, die Gebühr für die Weiterbildung, bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung bezahlt. Den Lohn haben sie letztlich nicht geschenkt bekommen. Es wurde ihnen als Minusstunden auf das Zeitkonto geschrieben. Insgesamt sind während der Weiterbildung dann zwischen 400-600 Minusstunden aufgekommen. Das haben die dann innerhalb einiger Jahre abgearbeitet. Sie mussten sich außerdem verpflichten die nächsten 5 Jahre im Betrieb zu bleiben.

Ich dachte sowas ähnliches gibt es auch fürs Studium.

@HorusTheSG

Dir ist aber schon bekannt, dass ein Studium nicht auf ein paar Monate durchgezogen werden kann?

Ein BWL-Studium hat z.b. eine Regelstudienzeit von 8 Semestern. Somit 4 Jahren. jetzt rechne mal die Stunden um ......

Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der das finanziert ...

Die Bundeswehr macht so etwas möglich. In der freien Wirtschaft ist mir dieses Verfahren nicht bekannt.

Ich kenne das so:

Arbeitnehmer wird auf die Uni geschickt und der Arbeitgeber bezahlt das Studium. Das Gehalt erhalt der Arbeitnehmer aber nicht.