Was tun wen der in haft sitzende Ex und mir unbekannte Personen mich mit Briefen belästigt?

4 Antworten

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Du solltest juristisch aktiv werden. Über einen Familienanwalt lässt du eine Unterlassungsverfügung ausfertigen. Die Kosten trägt dein Ex Vielleicht reicht das schon, immerhin könnte weitere Belästigungen, geahndet werden und deinem Ex Hafterschwernis einbringen. Das dich dauernd Unbekannte kontaktieren, geht bald vorbei, immerhin haben diese Leute keinen Bezug zu dir und irgendwann geht auch die Lust/Energie aus, dich auf lange Sicht zu belästigen. Und nehme Kontakt mit Polizei und Weissen Ring auf. Da solltest du dich auch beraten lassen, wie z.B das du einen Wohnortwechsel in Betracht ziehen solltest.

Hallo... mach dich nicht verrückt. Was dein ex Freund erreichen will ist das er dir Angst macht, was er anscheinend aus geschafft hat. Dein Freund sitz im Gefängnis und was du am besten tun kannst ist dir ein Anwalt zu nehmen. (Auch ein ALGII Empfänger kann sich Hilfe holen!!!) Nur zur Info...! :0) Werfe die Briefe nicht weg, die wirst du noch brauchen. Dein Anwalt wird weitere schritte gegen ihn einleiten.

Jennymaus1994 
Fragesteller
 10.03.2014, 20:21

Ja das mit briefen aufbewahren tu ich mittlerweile und auch dich ein danke.

Das kommt darauf an was genau er in den Briefen so schreibt oder schreiben lässt. Sollte es sich um strafrechtlich relevante Sachen Handeln kannst Du Strafantrag stellen. Eventuell kannst Du auch ein Kontaktverbot erwirken, dazu solltest Du einen Anwalt einschalten.

Ansonsten besteht die Möglichkeit Dich direkt an die JVA zu wenden, dort wird man versuchen auf ihn einzuwirken, es gibt da Möglichkeiten. Letztendlich kann man ihm aber nicht verbieten dir zu schreiben.

Coolzernator  10.03.2014, 11:05

Eben doch!...Kontaktgesuche...per Email, per Anruf, persönlich und gerade Briefe, können juristisch sanktioniert werden....Er darf höchstens noch an sie denken. Und das ist schon zuviel.

Artus01  10.03.2014, 11:28
@Coolzernator

Was verstehst Du denn unter einer juristischen Sanktion? Wie ich oben schon schrieb kann sie versuchen über einen Anwalt ein Kontaktverbot zu erwirken mit der entsprechenden Androhung eines Zwangsgelds. Wenn sie an den richtigen geraten ist wird er sich zunächst ein Ei darauf backen.

Die JVA selbst hat in letzter Konsequenz keine Möglichkeit. Der § 28 StVollzG sichert weitgehendst uneingeschränktes Recht auf Schriftwechsel zu, lediglich Gründe die den Gefangenen selbst betreffen können zu einer Untersagung führen. Das ist hier aber nicht der Fall. Selbst der § 31 StVollzG kommt hier nur eingeschränkt auf Beleidigungen Bußgeld oder Straftatbestände zum tragen. derartiges geht aus der Eingangsfrage aber nicht hervor.

Wie ich oben bereits schrieb gibt es dennoch Möglichkeiten die auch meistens zum Erfolg führen. Darüber möchte ich hier aber nicht genauer ausführen.

Jennymaus1994 
Fragesteller
 10.03.2014, 20:18

Ich danke euch ich werde euren tipps nach gehen. Ganz grosses danke schoen ihr habt mir sehr geholfen

Ich würde sie anzeigen