Was tun, um von Hartz IV wegzukommen?

7 Antworten

Sobald du volljährig bist, kannst du aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden, wenn du mehr verdienst, als den Regelsatz plus deinem Mietanteil.

Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deinen Eltern wohnen, sondern musst ihnen den "Ausfall" dann selbst zahlen.

isomatte  12.06.2018, 19:38

Nicht ganz korrekt !

Man muss nicht erst volljährig sein, um nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft) zu gehören.

Das gilt auch bei minderjährigen Kindern, man muss seinen eigenen Bedarf nur mit seinem anrechenbarem Einkommen decken können.

Es ist also auch nicht korrekt, dass man schon nicht mehr zur BG - gehört, wenn man mehr als den Regelsatz + Mietanteil verdient.

Denn bei einem Verdienst erzielt man Erwerbseinkommen und darauf steht einem nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, diese müssen dann natürlich berücksichtigt werden.

Wenn der Bedarf also angenommen bei 600 € liegen würde und man 700 € Netto verdient, wäre man nicht automatisch aus der BG - raus, nur weil man 100 € über dem Bedarf liegt.

Bei 700 € Netto hätte man min.um die 850 € Brutto und darauf stünde einem ein Freibetrag von 250€ zu, es blieben dann also von den 700 € Netto nur ein anrechenbares Einkommen von max.450 €.

Man hätte also weiterhin einen Anspruch von min.150 €.

Wenn du weiterhin bei deinen Eltern wohnen bleiben möchtest, dann musst du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, dann wärst du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus, hättest dann also keinen Leistungsanspruch mehr !

Dann musst du deinen Eltern deinen Anteil deiner Miete usw.aus deinem Einkommen selber zahlen.

Derzeit stehen dir von 18 - 24 Jahren eine Regelleistung für den Lebensunterhalt von 332 € zu und dazu käme dann min.noch dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), dass würde dann dein Bedarf ergeben.

Angenommen die Warmmiete läge bei 600 € und ihr seid im Haushalt mit dir 3 Personen, dann läge der KDU - Kopfanteil bei jeweils 200 € und dein Bedarf mit den 332 € Regelleistung bei min.532 € im Monat.

Würdest du z.B. eine betriebliche Ausbildung machen, da angenommen 600 € Brutto und 450 € Netto verdienen, dann würdest du auf dein Bruttoeinkommen nach § 11 b SGB - ll einen Freibetrag von 200 € haben, dieser würde dann theoretisch von deinen 450 € Netto abgezogen und würde 250 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Mit deinen derzeit 194 € Kindergeld würdest du dann mit den 250 € auf etwa 444 € anrechenbares Einkommen kommen, du hättest dann einen ungedeckten Bedarf von min.88 € im Monat, weil dein Bedarf bei min.angenommen 532 € liegen würde, du würdest dann also noch zur BG - deiner Eltern gehören.

Würdest du angenommen 900 € Brutto verdienen, dann stünden dir 260 € an Freibetrag zu, wenn du dann etwa 700 € Netto bekommen würdest, dann hättest du ca.440 € anrechenbares Einkommen + 194 € Kindergeld würden etwa 634 € anrechenbares Einkommen ergeben, würdest dann also aus der BG - raus sein, weil dein Bedarf nur 532 € betragen würde.

Dennoch müsstest du dann weiterhin Nachweise über dein Einkommen / Vermögen erbringen, weil deine Eltern für dich noch Kindergeld bekommen und nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, wird wieder zum Einkommen der Eltern und dementsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

In diesem Beispiel wären das also 634 € - 532 € Bedarf = 102 €, du bräuchtest also von den 194 € Kindergeld selber noch 92 € zur Deckung deines Bedarfs.

Erst wenn du deinen Bedarf ohne einen Cent vom Kindergeld mit deinem anrechenbarem Einkommen decken könntest, wärst du nicht mehr zur Mitwirkung beim Jobcenter verpflichtet, müsstest dann also keine Angaben mehr machen.

Wenn du ausziehen möchtest, der Auszug aber nicht notwendig ist, dann musst du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, denn dann würdest du vom Jobcenter keine Zusicherung zur Kostenübernahme für deinen Auszug / Wohnkosten / Regelleistung bekommen und wenn du dann dennoch ausziehen würdest und dann beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellst, um dein Einkommen aufzustocken, dann würdest du unter 25 Jahren keine Wohnkosten erhalten.

solange du in der ausbildung (oder studium) bist, musst du wohl oder übel in der BG deiner eltern bleiben; es sei denn, du verdienst in einer klassischen ausbildung nach dem abitur bereits so viel, dass du davon alleine in einer eigenen wohnung (oder einer WG) leben kannst.

wieviel das minimum sein müsste, liegt an deinen ansprüchen.

Du müsstest mehr als den Regelsatz (332 Euro hast Du momentan )  + angemessene Miete verdienen.

Wenn Du mit den 800 Euro (dazu käme noch das Kindergeld) eine Wohnung und Deinen Lebensunterhalt bezahlen kannst, kannst Du ausziehen.

Wenn du nach deinem Abi ausziehst, hast du 2. Möglichkeiten:

  • Ausbildung: du hast dein Lehrlingsgehalt, kannst evt. BAB beantragen, bekommst Kindergeld und kannst mit Erlaubnis deines Lehrherrn noch einen Minijob auf 450€-Basis annehmen
  • Studium: Du beantragst Bafög (vermutlich Höchstbetrag), bekommst Kindergeld und kannst ebenfalls einen Minijob auf 450€-Basis anrechnungsfrei (bei Bafög) annehmen.

So machen das Hunterttausende: das reicht für ein WG-Zimmer oder sog. für eine kleine Wohnung - kein Luxus - aber du bist dein eigener Herr