Was tun bei abgewiesener Reklamation?

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Hallo Baboo,

Die von dir beschriebene Vorgehensweise scheint Standard zu sein (war
bei mir genauso). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die ersten 6 Monate nach Kauf nicht aus den Augen zu verlieren - hier ist der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen, dass das Sofa bei Übergabe in Ordnung war -
danach musst du das machen. Aber wenn der Verkäufer nicht einlenkt (vielleicht nur Zeit schindet), wirst du wohl um die Unterstützung eine Anwalts  nicht herumkommen. Dabei halte ich es für sehr wichtig

               - wenn es keine andere Alternative gibt -

das Sofa so zeitnah wie möglich in einem aussergerichtlichen
Beweisverfahren untersuchen zu lassen
(hatte ich leider versäumt).


Ich hatte ähnliche Situation vor ca. einem Jahr. Seit Januar diesen Jahres steht das Sofa (bei einem renommierten Möbelfachgeschäft gekauft !) ausgelagert im Storage. Ich bin aber wegen der noch vorhandenen Ausdünstungen noch nicht in meine neuangemietete Wohnung
eingezogen (bin mehrmals täglich zum Lüften vor Ort). Vor kurzem war der 1. Gerichtstermin.   Wie die Sache ausgehen wird ist noch offen ( Vergleich oder Untersuchung des Sofas und der Wohnung durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen). Zum Glück bin ich durch meine Rechtsschutzversicherung finanziell abgesichert.

Es gibt viele Artikel zum Thema Sofareklamation im Internet. (z.B. www.lederinfo.de).

Hilfreich war für mich der Tipp des Umweltberaters einen Schnelltest auf Formaldehyd zu machen - das Ergebnis war deutlich über zulässigem Höchstwert - gibt es  für ca. 30 Euro in der Apotheke.   

Außerdem war die Anregung möglichst alle 2 Stunden  5 bis 10 Minuten zu lüften (die Wohnung darf dabei nicht auskühlen) was den Formaldehydwert betraf erfolgreich - aber wer hat dafür die Zeit ? Dabei ist es wichtig, das Sofa (= die Primärquelle) so schnell wie möglich aus der Wohnung zu bekommen, weil erst dann die "Lüftungsarie" Aussicht auf Erfolg verspricht.

Mit dem  Geruch ist es  schwieriger. Glücklicherweise gibt es hier ein Gerichtsurteil, nach dem starke, unangenehme Gerüche nicht zumutbar sind, auch wenn der Geruch nicht giftig ist (Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.09, Aktenz.: 6 U 30/09). Leider sind Gerüche nicht "messbar" und daher der Weg der Reklamation oft langwierig.


Ein guter Freund hat mir gesagt: " wer das meiste Geld hat, hat recht".    Und der Spruch "vor Gericht und auf hoher See kann man nur auf Gott vertrauen" hat sicherlich auch heute noch nichts von seiner Bedeutung eingebüßt.


Überlege nochmal, ob es neben einer gerichtlichen Auseinandersetzung  nervenschonendere Alternativen gibt .....
oder du die 3000 Euro als "Lebensrisiko" verbuchst / abschreibst.

Wenn ich jetzt, nach über einem Jahr, in dem mein Leben maßgeblich
bestimmt wurde von Sofa, Ausdünstungen, Angst um meine Gesundheit, ...
Bilanz ziehe - würde ich es wieder tun?  

Vielleicht.




PS: die Untersuchung des Sofas soll  3 - 4tausend Euro kosten  und dazu kommen noch die Kosten für die Untersuchung der Wohnung. Und der Ausgang ist unbestimmt. Sollte ich gewinnen wird die Gegenseite mit großer Wahrscheinlichkeit in Revision gehen.





Hallo soniexy, danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe in der Zwischenzeit eine schriftliche Begründung der Ablehnung sowie eine Unbedenklichkeitserklärung für das Möbel eingefordert - beide sind (natürlich) nicht bei mir eingegangen. 

Ich werde jetzt mal den von dir erwähnten Schnelltest machen, mir einen Anwalt und einen Gutachter suchen. Zwar habe ich auch schon darüber nachgedacht, die Sache abzuschreiben und das Sofa z.B. öffentlich zu verbrennen, aber irgendwie möchte man es den Betrügern doch auch nicht immer so einfach machen.

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und die Kostenfrage macht mir doch ziemliche Bauchschmerzen. 

Ich werde wieder berichten...

Da würde ich Einspruch erheben,gegen die abgewiesene Reklamation. Das geht bestimmt wieder nur über einen Anwalt. Vielleicht hast Du einen Rechtschutz. Ein Sofa für den Preis mit so einem Gestank würde ich auch nicht behalten wollen. Vielleicht kann der Verbraucherschutz auch helfen.

Wenn es tatsächlich "Gutachter" waren ist das jetzt gar nicht so leicht.

Im Endeffekt bliebe dir nur der Weg zum Gericht, das Gericht würde wohl ein weiteres Gutachten von einem unabhängigen Gutachter fordern, das Du dann zunächst auch bezahlen müsstest und dann würde ein Urteil gefällt werden.

Andere Chancen hast Du derzeit nicht.

Nee, das waren natürlich keine echten Gutachter. Natuzzi und xxxl versuchen nur, mir das so zu verkaufen...

So... da ich mir keinen langwierigen Rechtsstreit leisten konnte - finanziell und auch gesundheitlich nicht - hab ich dann xxxl mitgeteilt, dass ich aufgebe, sie das Ding bei mir abholen können oder ich es entsorge.

Da bekam ich dann einen Gutschein in Höhe von 75% angeboten - aus Kulanz, sagte man mir. Ich hab echt überlegt, darauf dann auch zu verzichten, aber so dicke hab ich's nun auch nicht...

In der Zwischenzeit sind alle gesundheitlichen Beschwerden wieder abgeklungen, sogar die Haare wachsen wieder nach.

Und ich hab eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, damit ich mich in Zukunft wehren könnte...

ÜBRIGENS:

Verbraucherschutz und ähnliche Institutionen haben mir auch nicht weiter geholfen, mir geraten, einen Gutachter und einen Anwalt zu beauftragen. 

Das hätte ich ja gerne, aber...

Rechtsanwalt beauftragen. Alternativ kannst du nochmal per Einschreiben eine Nachfrist setzen und dabei darauf hinweisen, dass du dich nach dieser Frist dich rechtsanwaltlich vertreten läßt. Das MUSST du aber dann auch machen. Alternativ kannst du gleich einen rechtsanwalt ansetzen mit nur einem Schreiben von der Kanzlei mit Frist zur Nachbesserung sprich Austausch. Für dieses erste Schreiben kann man einen Fixpreis ausmachen, das ist so teuer nicht.


Hi Elizabeth2, danke für den Tipp. Es wird wohl nichts an einem Anwalt vorbeiführen...