Reklamtaion darf wie lange dauern?

4 Antworten

Der Preis der Anbauwand ist jetzt nicht so, dass du ein Spitzenprodukt erworben hast. Trotzdem muss die Wohnwand zumindest die Zeit der Gewährleistung in Ordnung sein, gerne auch länger. Da diese ja noch nicht abgelaufen ist und das Möbelhaus, das muss ja schon ein "toller" Laden sein, so wie die organisiert sind, dir zugesteht, die Reklamation zu beheben, sollten sie das auch in Anstand durchführen. Also, du musst denen schriftlich eine Frist setzen, ca. 1 Woche ab Zustellungsdatum, schreibst denen auch, dass du dir vorbehältst, bei Nichteinhaltung einen Rechtsanwalt oder/und die Verbraucherzentrale/Bildzeitung einzuschalten und den Tag, den du dir Urlaub genommen hast, würdest du auch in Rechnung stellen. Mal sehen, was passiert. Rücktritt vom Vertag ist meines Erachtens erst einmal nicht möglich, es sei denn, die Versuche der Ausbesserung sind alle fehlgeschlagen.

Ganz ehrlich: du hast absolutes Glück, dass man dir Nachbesserung gewährt und dann noch vorbei kommt es zu reparieren. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Nach dem ersten halben Jahr musst du nachweisen, dass der Schaden bereits bestand bzw. durch den Hersteller verursacht wurde. Es kann ja auch sein, dass du das Teil durch unsachgemäße Handhabung demoliert hast.

Auch wenn dein Standpunkt sein mag: ich habe es ja beweisen und es ist so... Würde ein Gericht dem tatsächlich folgen? Temperaturunterschiede, verschieben der Möbel... Dir könnte alles mögliche unterstellt werden...

Dir wurde nun schriftlich die Nachbesserung zugestanden? Dann würde ich auch schriftlich eine Frist setzen... ansonsten wird das Ganze wohl letztendlich vor Gericht landen. Wobei ich deine "Erfolgsaussichten" eher gering einschätze... Aber man weiß ja nie ;-). Und wieso willst du Alles zurück geben, wenn nur ein Teil defekt ist? Auch daran dürftest du scheitern...

Gestern Nachmittag bekam mein Mann einen Anruf, worin man uns mitteilte, dass angeblich ein Mitarbeiter erkrankte und man uns um eine Woche vertrösten müsste.Mir ist daraufhin wirklich der Kragen geplatzt, wir warten seit 2 Monaten auf Reparatur, sind ständig am hinterher Telefonieren und und und. Ich habe dem Mitarbeiter mitgeteilt das ich nun einen Anruf vom Marktleiter erwarte, ich vom Kaufvertrag zurück treten möchte und meine gesamten 2.000,00€ zurück erstattet haben möchte. Es ist für mich langsam nicht mehr tragbar der Reparatur ständig hinterher laufen zu müssen.Bislang erfolgte kein Rückruf vom Marktleiter, meine Frage wie sieht es aus? Ich hatte mich im Internet schlau gemacht und bin (wie ich es aus meiner Ausbildung auch kenne) auf die Variante gekommen, dass der Verkäufer 2x die Chance auf Nachbesserung haben muss, die andere Variante ist, dass der Käufer auf Reklamation / Nachbesserung maximal 2-3 Wochen warten muss ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da es nicht tragbar ist. Ich würde mich über Antworten freuen! Vielen Dank :)

Ich finde dafür, dass du KEINERLEI RECHT auf NAchbberung oder ähnliches hast reisst ihr euer Maul ganz schön weit auf.

Ich als Verkäufer würde gepflegt und höflich sagen, dass ihr nach mehr als 6 Monaten verpflichtet seit zu beweisen, dass der Schade bei Lieferung bereits vorhanden war und dokumentiert wurde. Bei Eingang dieses Beweises werden wir selbsterständlich eine Neulieferung auslösen.

Denken würde ich "Ey alter, wisch dir mit dem Kaufvertrag den AR..H ab und stopf ihn dir danach ins Ma.l, dann kommt da mal wenigstens ein paar MInuten keine Sch.... raus.

@Halbammi

du hast vollkommen recht, nach 6 monaten ist man selbst in der beweispflicht

@schlappeflicker

Ja, vor Gericht. Davor ist alles nur Spekulation und da weiß selbstverständlich der Käufer am besten, was mit den Dingen geschehen ist. Hier bei gf.net gibt es keinen vernünftigen Grund, am Sachverhalt zu zweifeln; der Fragende hat schließlich selbst Pech, wenn er sich auf etwas falsches beruft und damit auf die Nase fällt. Bis dahin ist es doch genauso - wenn nicht noch mehr - vermessen, als Antwortender zu rufen, der Fragende würde ja gar kein(e) Recht(e) haben.

@Halbammi

Erstmal mäßige bitte deinen Ton, wenn du dir die anderen Kommentare durch gelesen hättest, wüsstest du dass ich es bereits bewiesen und mit dem Möbelhaus geklärt habe das es ein Material / produktionsfehler ist!

desweiteren wollte ich hier die Internet rambos nicht los lassen, ich habe eine Frage gestellt in der Hoffnung auf antworten und nicht auf gegen fragen! Also halt mal deine Füße still, ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel gemacht und kenne die beweis Pflicht und weiß auch wie man es am besten und Verständnisvollsten dem Verkäufer darstellt bzw erklärt das er es nachvollziehen kann!

@Flamingbarry

Der "Beweis" würde mich mal interessieren. Im übrigen: Wer eine öffentliche frage stellt kriegt auch Antworten, auch wenn sie ihm nicht passen. Sonst würde ich dir raten deine Frage mal bei "redmirnachmeinemmund.net" zu stellen.

ihr wollt nach über einem jahr vom kaufvertrag zurücktreten weil eure möbel normale abnutzungsspuren aufweisen ?

den gleichen Gedanken hatte ich auch ... Halte mich mal auf dem laufenden, ich habe noch ein 4 Jahre altes Bett bei dem an einer Ecke n kratzer ist...

Es ist ein Materialfehler im Lack aufgetreten. Auch auf Möbelstücke hat man 2 Jahre Garantie.

@Flamingbarry

wobei man aber wahrscheinlich nachweisen muss das dies ein produktionsfehler ist

@schlappeflicker

Auch das weiß ich und habe ich schon „bewiesen“.

es ist keine Frage ob es reklamiert werden kann oder sonst was, denn es ist ja bereits reklamiert worden. Die Frage bezieht sich darauf wie lange man tatsächlich auf Reparatur / Ersatz warten muss bevor man zurück treten kann.

Aber danke

@Flamingbarry

Das ist falsch. Garantie hast du garkeine. Lediglich die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ist verbindlich vorgeschrieben. Und das ist etwas GANZ ANDERES

@Flamingbarry

Da alles was der Händler macht als Kulanz zu betrachten ist kannst du von GARNICHTS Zurücktreten.

@Flamingbarry

wie beweißt du dann einen lackabplatzer als produktionsfehler ? Und wegen dem LED-Streifen - dann nimm halt kleber wenn du kein doppelseitiges klebeband nehmen willst. mir wäre der aufwand den du betreibst viel zu hoch für das bisschen abnutzung

@Flamingbarry

Ein Materialfehler im Lack ist da oder nicht. Er tritt nicht nach 1,5 Jahren auf.

Das ist einfach Pech.

Wenn Du Dir doppelseitiges Klebeband besorgt hättest um das LED Licht wieder anzukleben, hätte das 2 Minuten gedauert. So ist das eine monatelange Beschäftigung, zumal kein Gewährleistungsanspruch besteht. Ich finde das Zeit- und Energievergeudung.

@Halbammi

Quark; man muss die Verbraucher nicht immer als Bittsteller hinstellen. Bestes Beispiel hier: Da wird der Händler als kulanter Samariter hingestellt, obwohl er noch nicht einmal irgendetwas getan hat, außer seinen Kunden abzuwimmeln.

ich habe all das bereits mit dem Möbelhaus geklärt, wo der lackabplatzer ist, wo die Vitrine steht usw. und wieso weshalb warum es ein Material / produktionsfehler ist.

die Reklamation ist angenommen worden - und das nicht aus Kulanz sondern weil ich das Recht dazu habe auf einwandfreie Ware.

Es geht tatsächlich nur darum wie lange ich als Kunde auf den Verkäufer / Händler Rücksicht nehmen muss bevor ich tatsächlich vom Vertrag zurück treten kann oder ob ich ihm tatsächlich 2x Nachbesserung gewähren muss bevor ich zurück treten kann.

über hilfreiche antworten wäre ich dankbar :)

@Flamingbarry

Und das du für den abplatzer schuld sein könntest kommt nicht in Frage, oder gehst du nach 2 Jahren zum Autohaus und willst dein Auto neulackieren lassen weil Kratzer drin sind?

@schlappeflicker

ein lackabplatzer muss einen Grund haben, sei es massive Temperatur Unterschiede (Beispiel ein Kamin im gleichen Raum), man reißt die Tür o.ä. Ständig auf und die Tür knallt irgendwo gegen. All das ist nicht gegeben, meine Vitrine steht frei. Der produktionsfehler ist erkennbar da die abplatzung „von innen“ kommend ist. Als ob vorher eine kleine Luftblase oder Schmutz oder Staub oder oder darunter gewesen wäre.

@Flamingbarry

Was auch erstmal nur eine Behauptung und kein Beweis ist....