Was sagt der Bundesmanteltarifvertrag der Süßwarenindustrie hinsichtlich Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

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Du findest den Manteltarifvertrag auf dieser Seite: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjtjfHKzbHgAhWOa1AKHWj9BIEQFjAAegQIChAC&url=http%3A%2F%2Fwww.boeckler.de%2Fpdf%2Fta_tv_Suesswaren_West_MTV_2014.pdf&usg=AOvVaw34MiRb4puwbFh4C723z4xo ; die Darstellung ist leider hochkant - um 90 Grad gedreht; ich kann auch nicht sagen, von wann der Tarifvertrag ist. Die unter Nr 7 genannte Klausel, dass bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mit berücksichtigt werden (die gab es früher auch in der gesetzlichen Kündigungsvorschrift nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen"), ist gegenstandslos, weil sie nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes EuGH eine indirekte Altersdiskriminierung darstellt.

Die Kündigungsfristen sind auf Seite 5 angegeben (unter § 2 "Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses" Nr 5 und 6).

Der Tarifvertrag ist Teil Deines Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber muss ihn nach dem Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags" an geeigneter Stelle zur Ansicht zur Verfügung stellen.