Was passiert wenn man mit Marihuana zu Fuß erwischt wird?

8 Antworten

Die Sache wird an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese stellt in aller Regel das Verfahren (u.U. gegen Auflagen) ein. Auflagen können sein: Sozialstunden ableisten, an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen oder für eine bestimmte Dauer Urin-Screenings über Dich ergehen lassen.

Hallo Zuckerwasser,

solange du nicht am Steuer eines KFZ "erwischt" wurdest, oder gegenüber den Polizisten etwas von regelmäßigem Konsum erzählt hast, wirst du von der Führerscheinstelle wohl nichts hören.

Es kommt entweder bei aktiven Werten im Straßenverkehr zu weiteren Maßnahmen, oder aber (ohne Bezug dazu), wenn bekannt ist das es sich um regelmäßigen Konsum handelt.

Zum besseren Verständnis:

Vereinbar mit einer Fahrerlaubnis ist

1) Probierkonsum

2) ggl. Konsum MIT Trennvermögen zum Straßenverkehr (wie in deinem Fall)

nicht vereinbar:

1) ggl. Konsum OHNE Trennvermögen (wenn man mit einem Aktivwert ab 1 ng/ml angehalten wird)

2) regelmäßiger Konsum

Du solltest dir aber darüber bewusst sein, dass du nun als Konsument geführt und somit sicher bei jeder Verkehrskontrolle zum Urintest gebeten wirst...

Gruß Nancy

Strafrechtlich ist bei 0,7g nicht viel zu erwarten. Selbst im (berüchtigten) Bayern macht dafür kaum ein Staatsanwalt den Finger krumm.

Sehr wahrscheinlich Einstellung des Verfahrens, höchstens ein paar Sozialstunden oder eine Auflage für ein Drogenseminar.

ABER:

Verwaltungsrechtlich macht die Führerscheinstelle voraussichtlich ein Faß auf. Denn auch ohne Verbindung zum Straßenverkehr reicht bereits des Konsum von THC aus, um ein ärztliches Gutachten von dir zu fordern.

Dein erstes Problem ist, daß sich absolut nicht abschätzen läßt, ob und wann diese Auflage kommt. Ich kenne Fälle, da war die Führerscheinstelle schneller als die Staatsanwaltschaft, es gab aber hier auch schon Fragen, bei denen die FsSt erst nach 3 Jahren(!) aktiv wurde.

Und dein zweites Problem sind die Fristen: Denn die sind immer so gesetzt, daß Du die nötige Abstinenz nicht nachweisen kannst, wenn Du bis zum Eintreffen des Schreibens weiter konsumierst.

Folge: Du bestehst das ärztliche Gutachten nicht, die FsSt ordnet eine MPU an (die du aus dem gleichen Grund nicht bestehen kannst) und dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Und jetzt weißt Du auch, warum Du ab sofort und für unbestimmte Zeit nicht mehr kiffst, wenn Du weiter im Besitz einer Fahrerlaubnis bleiben willst.

P.S: Statt Urin-Screenings ("P*ssen") werden inzwischen immer öfter Haar-Screenings verwendet - da ist jeglicher Konsum bis zu 3 Monate nachweisbar.

Das Verfahren wird wohl eingestellt werden, es sei denn Du bist in Bayern ;-)
Wenn das der Führerscheinstelle gemeldet wird, kann es sein, dass entsprechende Daten hinterlegt werden und bei einer Verkehrskontrole dann bei Dir ein Drogentest angeordnet werden kann.

Sollte es Dein Atbeitgeber mitbekommen, könnte auch der einen Test verlangen, da er ja nicht mit angesäselten Mitarbeitern rechnen muss und dies könnte zu einer fristlosen Küdiguneg führen.

Solltest Du in Deiner Arbeitsstelle etwas "anstellen" gibt es zudem ein versicherungsproblem...gilt auch beim Auto fahren...