Mit 10g Haschisch erwischt worden

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft und schon gar nicht ein Richter sind so blöde, dass sie bei Äußerungen wie "brauchst Du was....?" in zeitlichen Zusammenhang mit dem Vorhandensein einer nicht ganz arg kleinen Menge BTM nicht genau wissen, was damit gemeint sein könnte.

Es muß natürlich nicht eindeutig sein, der Gesamtzusammenhang kann, schlüssig dargestellt, ebenfalls dazu führen, dass man daraus ein Verkaufsangebot Deinerseits konstruieren kann, welches dann natürlich letztlich auch bei Gericht Bestand hat.

Du kannst also umschreiben, soviel Du willst, man wird das auch auslegen können, das reicht natürlich aus.

Vor Gericht entscheidet hin und wieder auch der gesunde Menschenverstand, das menschliche Ermessen, gerne auch als "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" bezeichnet, nicht nur tatsächlich gewählte Wortlaute.

Zudem kommt natürlich, ob die angeschriebenen auch bereits bekannt sind oder bis zur Entscheidung bekannt werden, dass sie was mit dem Zeugs zu tun haben oder hatten. Da führt Eines zum Anderen. Das Gesamtbild entscheidet dann.

Mach Dir also darüber mal keine Hoffnung, dass Du alleine durch Verwenden von zweideutigen Bezeichungen und Umschreibungen hinterher frei raus bist.

Wenn das so ausgelegt werden kann, dann bist Du zumindest wegen versuchtem Handel mit nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln dabei und ja, das wird dann erheblich teurer, auch ohne dass Du bislang anderweitig negativ polizeilich in Erscheinung getreten bist.

Zudem kommt, Du hast den Deal eingefädelt?

Unter Umständen reicht das bereits aus, dass Du als Zwischenhändler an Deine beiden Kumpels angesehen wirst, einer von denen hat ja schließlich Zeugs aus einem Deal, den Du eingefädelt hast, weiterverkauft.

Ich würde mal sagen, das wird etwas happiger als eine Einstellung gegen geringe Auflagen, da könnte ganz schön was auf Dich zurollen.

Ja, Mann, genau so, ey...

Erst den ganzen Pipikram mit Handydaten für die Ermittlungsbehörden nachvollziehbar machen und dann die Sache noch einmal gründlich bei GF hinterfragen, wo man sich in der Anonymität des Nicknames sicher fühlt.

Keinen Moment einen Gedanken daran verschwendet, dass die Ermittler auch (noch) Deinen PC beschlagnahmen könnten, um die Anklage so wasserfest zu machen...?! Keine Vorstellung davon, dass Du Dich mit solchen Einlassungen um Kopf und Kragen schreiben kannst?

Das wird ein satter Schuss vor den Bug bei der Verhandlung vor dem Jugend-Schöffengericht. Vermutlich wird ("im Namen des Volkes") auch der Spruch zu hören sein, der ähnlich lautet wie: "Der Angeklagte soll sich die Verurteilung zur ständigen Warnung dienen lassen und so künftig ein straf- und drogenfreies Leben führen.. "

http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Okay vielen dank, für die Antworten, nunja jetzt heißt es abwarten und schauen was der Richter sagt.

Mich würde mal gerne interessieren, was aus der Sache geworden ist. Wenn du eine Geldstrafe zahlen musstest, wie hoch war sie? Hat die Polizei auch dein PC beschlagnahmt, oder dich zu Sozialstunden verdonnert? :D