Was passiert, wenn man einem Krankenwagen nicht Platz macht?

6 Antworten

Ich finde es höchst bedauerlich, daß eine solche Frage überhaupt gestellt wird. Natürlich gibt es nur wenige Fälle, bei denen es tatsächlich um Sekunden geht. Da ich selbst Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr bin, kenne ich jedoch das Ärgernis leider zur Genüge, wenn Verkehrsteilnehmer das Sondersignal von Einsatzfahrzeugen ignorieren. Einen besonders nervigen Fall hatten wir erst gestern. Wir waren zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn alarmiert. Bereits bei der Ausfahrt vom Hof der Feuerwache mit Blaulicht und Martinshorn hatte es zunächst ein von links kommender PKW-Fahrer so eilig, daß er noch vor uns durchfahren mußte. Als der Fahrer unseres Einsatzfahrzeugs gerade wieder Fahrt aufnehmen wollte, rauschte bereits der nächste PKW - diesmal von rechts - vor uns vorbei und fuhr nun vor uns Richtung Autobahn. Kurz darauf bildete sich vor uns ein Stau, bei dem keiner der vor uns fahrenden Fahrzeuglenker auf die Idee kam, auf den Fußweg auszuweichen - ebensowenig die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer, obwohl diese die Möglichkeit gehabt hätten, in eine abzweigende Seitenstraße auszuweichen. Da muß sich nun unser Fahrer mit einem mehr als unhandlichen Feuerwehrfahrzeug durch die Blechlawine schlängeln, nur weil ein paar Autofahrer meinen: "So eilig wird der's schon nicht haben". Hallo Leute: Wir opfern unsere Freizeit, um anderen zu helfen! Da ist es doch wohl nicht zuviel verlangt, uns auf der Anfahrt zur Einsatzstelle nicht zu behindern! Schließlich fahren wir ja nicht nur zu unserem Privatvergnügen mit diesen "lustig blinkenden und hupenden Tüta-Autos" spazieren.

Gruß: Frank

Zusätzlich zur Buße wegen der Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen §38 StVO) kannst Du mit allen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für den schlechteren Verlauf oder gar den Tod des Patienten verantwortlich gemacht werden - wenn das ursächlich auf Dein Verhalten zurückzuführen ist. Die Beweisführung ist schwierig, aber sicher nicht unmöglich.

Ist jedoch ein Einsatzfahrzeug im Einsatz behindert worden, dann gibt es nach BKat Nr. 51a.3 Punkte. Dazu muss es eben aber tatsächlich zu einer Behinderung eines Rettungsfahrzeug im Einsatz gekommen sein. Dies ist natürlich durch den Anzeigeerstatter nachzuweisen.

Vormerkdelikt: Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen Wer seit 1. Juli 2005 mit einem mehrspurigen Kfz den Pannenstreifen befährt und dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, kann sich zusätzlich zu einer Geldstrafe von im Höchstfall bis zu 2.180 Euro einer Vormerkung im Führerscheinregister sicher sein. Der Pannenstreifen dient nicht nur als Anhaltefläche bei Defekten und Unfällen, sondern vor allem auch als schnelle Zufahrtmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall. Den Pannenstreifen zu blockieren, ist eine gefährliche und unverantwortliche Verhaltensweise. Zusätzlich zu den klassischen Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettung dürfen laut neuer Gesetzeslage auch Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes nicht durch das Befahren des Pannenstreifens behindert werden.

Die wenigsten Notfälle sind so akut, dass es um zehn Sekunden geht. Und es ist auch nicht sinnvoll, wenn ein Autofahrer in Panik ausweicht und vielleicht noch Andere in Gefahr bringt.

2000 Euro sind doch auch schonmal was. Und falls die Behinderung wirklich entscheidend und schwerwiegend sein sollte, dann dürften in diesem Fall auch noch Schadensersatzansprüche des Betroffenen in Frage kommen, wenn seine Gesundheit dadurch Schaden genommen hat.

Der Krankenwagen rammt einen von der Straße und schickt Feuerwehr und die Kollegen zur Bergung. Sämtliche entstandenen Kosten einschließlich Schäden am Krankenwagen werden Dir in Rechung gestellt.

Nein, Spaß beiseite: De facto passiert wahrscheinlich gar nichts, außer dass der Fahrer des Krankenwagens sich schwarz ärgert und der Rettungsdienst später ankommt, was möglicherweise dem Patienten zum Nachteil gereicht. Dass Dich einer aufschreibt und Abends nach Dienstschluss mit dem Kollegen zusammen fröhlich Ordnungswidrigkeitenanzeigen schreibt, ist kaum zu erwarten. Zumal bei der Fahrt ins KH der Fahrer allein vorn ist (Aussage gegen Aussage). Lediglich wenn zufällig die Polizei die Sache sieht und handelt, wird es Konsequenzen geben.

Allerdings muss man sich ja nur mal fragen, ob man selbst mit Herzinfarkt gern zwei Minuten länger warten würde, weil einige es ganz eilig haben oder sich für nicht ans Gesetz gebunden erachten. Das sollte einem reichen, um zu der Einsicht zu gelangen, dass man Rettungsfahrzeugen immer unverzüglich freie Bahn schaffen sollte. Im Übrigen: Das gilt auch für den Gegenverkehr bei durchgehender Fahrbahn. Außerdem ist jeder "Sanka-Fahrer" froh, wenn im mittels Blinker signalisiert wird das er erkannt wurde und der Führer des vorrausfahrenden Fahrzeugs entsprechend reagiert. Und ganz wichtig: Bei Stau auf mehrspurigen Straßen außerorts (insbesondere Autobahnen) sofort (!) eine Rettungsgasse zwischen ganz linker und benachbarter Spur bilden, nicht erst wenn das Horn von hinten zu hören ist!!! Das kann Leben retten.