Kind angefahren. Was jetzt? Eltern wollen Geld

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Rebith,

Du kannst der Sache insofern locker entgegen sehen, dass die Eltern keinen Strafantrag stellen könne, wenn das Kind nicht verletzt wurde.

Wenn es so gewesen ist, wie Du es geschildert hast sieht die Sache wie folgt aus.

Aufgrund dessen, dass Du dem Kind die Vorfahrt genommen hast, wird die Polizei gegen Dich ein Bußgeldverfahren einleiten. Dabei spielt es aber keinerlei Rolle, ob die Eltern hier irgendwelche Anzeigen oder Strafantrage stellen. So ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird in der Regel (und Ausnahmen bestätigen die Regel) immer von der Polizei eingeleitet.

Das ist natürlich insofern ärgerlich, als dass das Bußgeld wahrscheinlich 120,00 Euro betragen wird, hinzu kommen noch einmal 23,50 Euro an Verwaltungsgebühren und zusätzlich gibt es noch Punkte in Flensburg. Wenn Du noch in der Probezeit bist, dürfte für Dich damit eine Nachschuldung verbunden sein. Dieses kannst Du aber auch nicht abwenden, wenn Du irgendwelche Zahlungen an die Eltern leistest.

Aber im Endeffekt, bleibt Dir dort nur ab, abzuwarten, ob von der Polizei bzw. der Bußgeldstelle noch was kommt.

Wenn das Kind unverletzt ist, passiert ansonsten nichts weiter.

Ist Bekleidung, Fahrrad oder Sachen vom Kind beschädigt, tritt Deine Kraftfahrzeugversicherung für den Schaden ein. Ich würde der Versicherung auf jedenfall vorsorglich das Schadensereignis mitteilen. Wenn sich die Eltern des Kindes nicht mehr melden ist das ok und die Versicherung wird auch nicht weiter tätig und wenn sich die Eltern doch bei Dir oder bei Deiner Versicherung melden wird sie die Ansprüche prüfen und wenn die Ansprüche rechtens sind, wird der Schaden auch beglichen.


Sollte das Kind wieder Erwarten doch verletzt worden sein (müssten die Eltern dann aber auch durch ein ärztliches Attest nachweisen) sieht die Sache etwas anders aus.

Dann steht gegen Dich der Straftatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Raum und diese wird in der Regel nur auf Antrag verfolgt. Diesen Antrag kann nur der Geschädigte, in Deinem Fall die Eltern des Kindes stellen. Hier aber an die Eltern des Kindes 400,00 Euro zu zahle, damit sie keinen Strafantrag stellen, macht wenig Sinn. Du kannst davon ausgehen, dass das Verfahren entweder wegen gegen Dich eingestellt wird oder Du vielleicht ein paar Tagesätze zahlen musst, die meiner Meinung nach die 400,- Euro nicht überschreiten (Das ist ein Monatsgehalt von Dir)

Ich weiß ja nicht wie alt Du bist. Wenn Du schreibst Du bist noch Azubi, dürfest Du ja noch keine 21 Jahre alt sein. Bis 18 würdest Du auf jeden Fall nach Jugendstrafrecht und bis 21 kannst Du ebenfalls noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das würde wiederum bedeuten, dass Du gar keine Geldstrafe und natürlich auch keine Gefängnisstrafe bekommen würdest, sondern allenfalls erzieherische Maßnahmen wie ein paar Sozialstunden leisten müsstest.

Zusammengefast:

Ist das Kind nicht verletzt, können Dich die Eltern, weder Anzeigen, noch einen Strafantrag stellen und dementsprechend macht die Zahlung an die Eltern keinen Sinn und wenn das Kind wieder Erwarten doch verletzt wurde, würde die Strafe 400,- Euro nicht überschreiten und es würde somit ebenfalls keinen Sinn machen, die Summe an die Eltern zu zahlen.

Schöne Grüße
TheGrow

JotEs  21.09.2013, 19:29

Sehr gute Antwort, DH!

Der einzige und durchaus nachsehbare Fehler, den ich entdecken konnte:

23,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Diese Gebühren betragen seit Juli 28,50 Euro

serbaer  21.09.2013, 22:15

Also sehr gut beschrieben, Sachlich und klar, stimme ich voll zu, mache genau so und warte ab.

Rebith 
Fragesteller
 22.09.2013, 08:49

Eine wirklich hilfreiche Antwort! Großes Dankeschön. Wie sieht das mit Schmerzensgeldansprüchen aus? Wenn welche bestehen zahlt Versicherung oder ich?

Gruß Rebith

TheGrow  22.09.2013, 10:04
@Rebith

Hallo Rebith,

die Zahlung des Schmerzensgeldes übernimmt ebenfalls die Haftpflichtversicherung.

Alle Schadensersatzansprüche, egal ob Sachschäden oder Personenschäden einschließlich der Schmerzensgeldansprüche müssen von dem Geschädigten bzw. in Deinem Fall von den Eltern des geschädigten Kindes an die Versicherung gestellt werden.

Die Versicherung prüft dann als erstes ob überhaupt eine Forderung gerechtfertigt ist und zusätzlich prüft sie natürlich auch, ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Am Ende der Prüfung zahlt sie dann die geforderte Summe an den Geschädigten aus, oder kürzt halt die Forderung.

Du selbst bekommst von all dem nicht viel mit.

Du musst nur den Geschädigten Deine Versicherungsdaten bekanntgeben und ihn sagen, dass er seine Forderungen an Deine Versicherung stellen soll. Gleichzeitig musst Du Deine Versicherung über das Schadensereignis und den Unfallablauf informieren.

Du bekommst in einigen Tagen dann nur ein Schreiben der Versicherung, dass der Versicherungsfall mit einer Zahlung abgeschlossen wurde und das wars für Dich auch. Es folgt lediglich insofern kein Rabattretter vorhanden war eine Hochstufung in der Versicherung.

Schöne Grüße
TheGrow

user353737  22.09.2013, 14:01

So sehe ich das auch. Ich würde das Verhalten der Eltern durchaus als Erpressung werten.

TheGrow  22.09.2013, 15:29
@user353737

Hallo pdeleuw,

ob hier eine Erpressung oder Nötigung im rechtliche Sinne vorliegt, vermag ich weder zu bestätigen noch zu verneinen.

Die Nötigung, genau wie die Erpressung setzt ja eine Verwerflichkeit der Handlung vor. Wenn das Kind aber wirklich verletzt wurde oder ein wirklicher Schaden von den geforderten 400,- Euro eingetreten ist, so ist die Forderung als solches ja zumindest rechtmäßig.

Ich persönlich sehe es als durchaus legitim an, den Unfallverursacher die Möglichkeit zu geben, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen, wenn auch die Drohung sonst einen Strafantrag zu stellen nicht ganz ok ist.

Etwas anders sieht es auch, wenn weder ein Schaden entstanden ist, noch das Kind verletzt wurde. Der Fragesteller schreibt ja:

Achso sie ist direkt, nach dem die Polizei weggefahren ist, mit ihren Eltern zum Unfallarzt gegangen>

Ob der Arztbesuch jetzt nur vorsorglich erfolgte oder ob dabei dann doch eine ernsthafte Verletzung vorlag, kann ja nicht ausgeschlossen werden.

Aber wie gesagt, wenn diese Drohung dahin abzielte, den Unfallverursacher zu Zahlungen zu bringen, die dem Opfer gar nicht zustehen, könnte hier durchaus eine strafbare Handlung vorliegen.

Aber seien wir mal ehrlich. Eine Anzeige hätte hier kaum Aussicht auf Erfolg, da hier Wort gegen Wort stehen würde oder glaubst Du die Eltern würden hier zugeben ungerechtfertigte Forderungen gestellt zu haben.

Die sagen dann:" Wir haben nur gesagt, wenn das Kind verletzt wurde stellen wir Strafantrag und fordern 400,- Euro Schmerzensgeld". Beweis doch mal das Gegenteil.

Schöne Grüße
TheGrow

Es ist schon ziemlich dreist auf eine solche Art zu versuchen, Kapital aus der Sache zu schlagen. Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wird gegen dich so wie so ermittelt. Eine weitere Anzeige durch die Eltern wird daran kaum etwas ändern und Schmerzensgeld müssen sie auf den Zivilklageweg versuchen zu bekommen. Nützlich wäre jetzt eine Rechtschutzversicherung damit du ohne große Kosten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen könntest. Lasse am Besten alles mal auf dich zu kommen. Auf eine Drohung hin würde ich keine Zahlung leisten.

Hallo,

die Behandlungskosten des Kindes zahlt zunächst die Unfallversicherung der Schule. Die Unfallversicherung wird dann versuchen, die Kosten vom Schädiger bzw. in diesem Fall von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zurückzubekommen. Wenn es eine einmalige Behandlung war, sind die Kosten nicht so hoch.

Gruß

RHW

DerHans  22.09.2013, 10:25

Die Unfallversicherung zahlt natürlich nur, wenn das Kind auf den Schulweg war.

RHWWW  22.09.2013, 10:28
@DerHans

..... was der Fragesteller in einem Kommentar angegeben hat.

Lass Dich von den Eltern nicht erpressen! Ob die Dich anzeigen oder nicht, ist völlig egal: Die Polizei war vor Ort und wird sowieso eine Anzeige fertigen. Da haben die Eltern des Opfers gar keinen Einfluss. Ob dem Kind ein Geld zusteht, oder nicht, wird im Zweifelsfall ein Gericht klären. Also: Melde den Schaden Deiner Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und lass Dich nicht auf irgendwelche "Nebenbei-Geschäfte" ein - die bringen Dir höchstens Ärger!

Melde es deiner KFZ-Haftpflicht die Regelt das für dich zu, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest du vielleicht mit einem Anwalt spreche du kannst aber auch warten ob da überhaupt etwas kommt.