was passiert wenn jemand unerlaubt fotos von mir ins internet stellt? kann ich den anzeigen?

5 Antworten

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Du hast einen Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wo wann welche Bilder von dir zu sehen sind. Streng genommen hätte sie dich vor dem Hochladen fragen müssen, das wird aber in Netzwerken etc. in der Regel nicht gemacht. Du kannst sie also auffordern die Bilder zu löschen, sowie sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen lassen. Dein "Recht am eigenen Bild" wurde durch sie verletzt. Ausnahmen: Du bist beispielsweise nur Beiwerk bei der Aufnahme einer großen Veranstaltung oder einer belebten Fußgängerzone.

Volker13  23.02.2010, 20:45

Ausnahmsweise mal richtig

fastlink  24.02.2010, 12:30

Völlig richtig. Hinzuzufügen wäre noch Deine 2. Teilfrage, kann man den Anzeigen?

Nein.

Du hast eine rein privatrechtliche Forderungssache, die Polizei ist hierbei nicht zuständig, zur Duchsetzung Deines Anspruches, so er besteht, musst Du Dich selbst durchringen - oder einen Anwalt damit beauftragen.

ähm.....hast Du einen Schaden dadurch erlitten,berufliche Nachteile oder irgendwelche EinSChränkungen?

Frag einen REchtsanwalt für Medienrecht.

Es gibt das Recht des Einzelnen am Bild. Deine Ex-Freundin verletzt dieses Recht und macht sich dadurch strafbar. Nicht strafbar macht Sie sich, wenn Du auf diesen Bildern eher zufällig getroffen bist und nicht der Mittelpunkt. Also z.B. Bild mit Schwänen auf See, am Rand Dein Kopf oder so ... Aber nur ein Anwalt kann Dich da korrekt beraten.

fastlink  24.02.2010, 12:33

Tschulligungle - strafbar ist es nicht, wohl entstünde ein privatrechtlicher Anspruch.

Ja, theoretisch kannst du sie anzeigen. Du hast ein Recht am eigenen Bild, und das verletzt sie wenn sie die Bilder ohne dich zu fragen online stellt (esseiden du bist nicht offensichtlich der Mittelpunkt des Bildes und es sind viele anderen Leute zu sehen (wie bei einer Demonstration oder so)). Dann müsste sie die Bilder rausnehmen und dürfte höchstwahrscheinlich ein Bußgeld bezahlen.

fastlink  24.02.2010, 12:32

Öhm, leider nur fast richtig. Die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild ist keine Straftat, aich keine Ordnungswidrigkeit sondern eine privatrechtliche Angelegenheit, folglich wird die Polizei hierbei nicht tätig.

andreaseden  04.04.2012, 12:09
@fastlink

Was sagst du in dem Zusammenhang zu §§ 22, 24 KunstUrhG und der dementsprechende Strafvorschrift in § 33 KustUrhG? So ganz in Richtung Privatklage/Zivilklage kann man solche Vorgänge wohl nicht verschieben, gelle. :-)

@ fastlink Was sagst du in dem Zusammenhang zuu §§ 22, 24 KunstUrhG und der dementsprechende Strafvorschrift in § 33 KustUrhG? So ganz in Richtung Privatklage/Zivilklage kann man solche Vorgänge wohl nicht verschieben, gelle. :-)