Ex-Freundin schuldet mir noch 100 Euro,kann ich Sie wegen Unterschlagung anzeigen?

5 Antworten

WENN überhaupt, dann wäre es keine Unterschlagung, sondern ein Betrug. Und das auch nur dann, wenn die Freundin zu dem Zeitpunkt, als sie das Geld von Dir bekommen hat, wußte, daß sie das Geld nicht zurückzahlen kann oder zurückzahlen will. Andernfalls ist das ein rein zivilrechtliches Problem, das man nicht durch eine Strafanzeige, sondern durch den Erlass eines Mahnbescheides löst.

Eine Strafanzeige würde Dir Dein Geld aber so oder so nicht zurückbringen. Strafanzeigen führen dazu, daß ein Straftatäter für seine Straftat bestraft wird und nicht dazu, daß der Täter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Guten Morgen,

Anzeigen sind immer ein zweischneidiges Schwert. Man sollte nachweisen können das auch wirklich eine Strafttat vorliegt. (Unterschlagung liegt nur vor wenn ihre Freundin Ihnen das Geld rechtswidrig weggenommen hat. Betrug ist es wenn jemand durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erzeugt der zur Vermögenschädigung führt.)

Da Sie das Geld vermutlich verliehen haben trifft davon nichts zu. Übrigens wer durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung verleitet (das wäre in Ihrem Fall zum Beispiel schon die Androhung einer falschen Anzeige um an Ihr Geld zu kommen) macht sich der Nötigung schuldig.

Außerdem ist eine falsche Anzeige ebenfalls eine strafbare Handlung.

Also bitte immer vorsichtig sein mit der Androhung eine Anzeige oder der Erstattung einer Anzeige, sowas geht ganz leicht nach hinten los

Da Sie das Geld vermutlich verliehen haben trifft davon nichts zu.

Auch das Erschleichen eines (Privat-)Darlehens durch Vortäuschen der eigenen Zahlungsfähigkeit und/oder des Zahlungswillens (welche in Wirklichkeit nicht vorhanden sind) wäre ein Betrug.

Man sollte nachweisen können das auch wirklich eine Strafttat vorliegt. ´

Das ist nicht mal im Ansatz richtig. Wir haben Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland. Diese Institutionen machen nix anderes, als den Nachweis zu führen, daß eine Straftat begangen wurde. Der Normalbürger muß diese Institutionen nur darauf hinweisen, daß eine STraftat begangen wurde. Das nennt sich dann Strafanzeige. Beweisen muß er dabei gar nix.

Unterschlagung liegt nur vor wenn ihre Freundin Ihnen das Geld rechtswidrig weggenommen hat

Das ist falsch. Liegt eine Wegnahmehandlung vor, handelt es sich um Diebstahl ( § 242 StGB ). Unterschlagung beinhaltet gerade KEINE Wegnahme, sondern eine Zueignung ohne Wegnahmehandlung (Behalten einer gefundenen Sache, nicht zurück geben einer geliehenen Sache, Nicht weitergeben einer anvertrauten Sache).

@skyfly71

Eine Freundin erschleicht ein Privatdarlehen durch Täuschung über die eigene Zahlungsfähigkeit ??? --- Auf welchem Planeten leben Sie denn?? Wie wollen Sie das einem Richter weismachen? Lächerlich

Und wie Sie schreiben - es muss eine Straftat vorliegen - was hier wohl selbst im Ansatz nicht stimmt. Ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre des §164 StGB.

Der berechtigte Wunsch des Fragestellers sein Geld zurückzuerhalten darf aber nicht dahin führen das er selbst - sei es durch Nötigung - eben der Drohung mit einer Anzeige - noch durch eine falsche Verdächtigung in unnötigen Konflikt mit dem Gesetz kommt.

Wer es nicht glauben mag - mir solls recht sein - sollte das Risiko eingehen und eine falsche Verdächtigung aussprechen

ich würd ihr jede woche einen brief schreiben und immer wieder auffordern dir das geld zu geben bis zu einem bestimmten zeitpunkt, ansonsten konsultierst du einfach einen anwalt...ich weiß aber nicht, ob sich das überhaupt lohnt und nicht teurer wird als der betrag selbst...

wegen unterschlagung nicht. aber du kannst zu einem anwalt gehen der deinen ex auffordert bis zu einem bestimmten zeitüunkt das geld zurückzuzahlen.

Hast du Beweise? Etwas Schriftliches? Sonst sieht es schlecht aus.

nein ich hab nix schriftliches, oder setzt ihr jedes mal was auf, wenn man sich von dem Partner oder nem Freund Geld leiht?

@PhiMa

Hoffe, du hast daraus gelernt und machst das in Zukunft.