Was passiert wenn ich jemanden auf meinem Mofa mitnehme?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo fkate4,

in der Regel erhält der Fahrer einen Bußgeldbescheid, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 335006

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad einen Beifahrer, obwohl die vorgeschriebenen Halte- und Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 35a Abs. 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro


Allerdings muss man hierbei anmerken, dass viele Mofas, insbesondere die Roller Bauartbedingt zwei Sitzplätze haben. Das bedeutet, rechtlich richtig betrachtet, handelt es sich deshalb nicht mehr um eine Mofa, sondern um ein Moped, welches Führerscheinpflichtig ist. Die Mofaprüfbescheinigung langt hier nicht mehr. Mit der Prüfbescheinigung für Mofas, darfst Du nur bauartbedingt einsitzige Fahrzeuge führen.

Es gibt Polizisten die spätestens dann, wenn Du auf dem Roller der mit zwei Sitzplätzen ausgestattet ist, deshalb eine Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage schreiben:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz  (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Dabei sollte man auch darauf achten, dass nicht nur dem Fahrer eine Strafanzeige erwartet, sondern zusätzlich noch die Person der den Roller versichert hat. In vielen Fällen sind das die Eltern.


Aber nochmal zusammengefast.

Handelt es sich bei dem Fahrzeug wirklich um eine einsitzige Mofa, kostet Dich der Spaß nur 5 Euro und dem Sozius einen Spaziergang für den Rest der Strecke.

Handelt es sich um ein Zweisitziges Fahrzeug ist es keine Mofa mehr und es droht eine Strafanzeige nach dem eben angeführten § 21 StVG und diese betrifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Halter des Fahrzeuges.

Schöne Grüße

TheGrow

fkate4 
Fragesteller
 27.02.2015, 13:56

Vielen Dank für deine sehr informative Antwort und was ich mich auch noch interessieren würde wie würde es aussehen mit dem Versicherungsschutz wenn man einen Unfall mit dem Mofa (Honda px50 ) haben würde und die Person hinten drauf sich ein Bein oder Arm brechen würde ? Könnten die Eltern mich oder meine Eltern verklagen ? LG

TheGrow  27.02.2015, 20:41
@fkate4

Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Mit dem Haftungsrecht kenne ich mich leider nicht so gut aus.

fkate4 
Fragesteller
 02.03.2015, 18:48
@TheGrow

Trotzdem vielen dank 

Hallo,

warum sollte das nicht erlaubt sein? Entweder habe ich es noch nie gehört oder es ist falsch. Sofern dein Moped für zwei Personen zugelassen ist kannst du auch zwei Personen mitnehmen. Wichtig ist natürlich dass für die mitfahrende Person selbige Vorschriften gelten - Helmpflicht!

Messkreisfehler  26.02.2015, 19:52

Weil er von einem Mofa und nicht von einem Moped spricht...

Capsoni  26.02.2015, 19:56

Wer lesen kann ist KLAR im Vorteil.. es geht um eine MOFA.. nicht um ein Moped.

Du bezahlst ein Verwarngeld und die 2. Person geht zu Fuss weiter...

Dann kannst Du zu Fuß weitergehen.