Was passiert, wenn ich Jahrelang keine Nebenkostenabrechnung erhalte?

5 Antworten

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Obwohl für die Abrechnungsjahrgänge 06 bis 08 die Abrechnung verfristet ist, hast du trotzdem Anspruch auf diese. Bedeutsam sind sie, insofern mit Rückzahlungen (Gutschriften) zu rechnen ist. Nachzahlungen sind für die Jahre 06, 07 und 08 nicht mehr einforderbar, auf Gutschriften besteht weiter Rechtsanspruch. Läuft das Mietverhältnis noch, hast du jetzt die Möglichkeit, für künftige Abschlagszahlungen das Zurückbehaltungsrecht auszuüben, das solang, bis formal korrekt abgerechnet wurde. Danach müsstest du die Vorauszahlungen nachzahlen. Wird weiterhin nicht abgerechnet, verjährt dieser Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung nach drei Jahren. Anders wäre es, wenn dein Mietverhältnis beendet ist, dann kannst du unter Einhaltung der dreijährien Verjährungsfrist die Vorauszahlungen zurückfordern. Stelle nun also dem Vermieter ein Ultimatum (ein Monat) für die Erstellung und nachweisliche Zustellung der Abrechnungen 2006 bis 2008. Bei fruchtlosem Verstreichen ab Folgemonat die Vorauszahlungen einbehalten. Das musst du so dem Vermieter mit ankündigen. Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob dein Mietvertrag überhaupt verpflichtend Vorauszahlungen fordert Mitunter steht da überhaupt nichts dazu drin. Dann wäre mit der Miete alles abgegolten (außer Heizkosten). Eine Betriebskostenpauschale hätte zur Folge, dass für Hausnebenkosten (außer Heizkosten) keine Abrechnung zu erstellen ist. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen als Anpassung wäre dann nur möglich, wenn diese so auch mietvertraglich vereinbart wurde. Ansonsten bliebe die Höhe für immer stabil.

albatros  24.01.2010, 12:44

Ergänzung bzw. Nachschlag: Als Mieter würde ich eine ausstehende Abrechnung für das vergangene Abrechnungsjahr immer erst nach Verstreichen der Abrechnungsfrist anmahnen.

jalexx 
Fragesteller
 24.01.2010, 12:58

So, ich versuche das jetzt mal zu sortieren und aus der Antwort zu folgern, was ich/wir jetzt für Optionen haben usw. Zuerst folgendes: Wir zahlen nur einen Mietabschlag pro Monat in welchem die Nebenkosten enthalten sind. Strom+Gas werden direkt vom anbieter abgebucht (wurde ja oben als Heizkosten eh schon ausgenommen). Verstehe ich dann richtig, dass in unserem Fall keine Nebenkostenabrechnung zu erstellen wäre, weil diese pauschal im Mietvertrag festgehalten ist? Dies hätte zur Folge, dass wir rechtmäßig seit 2005 keine Abrechnung erhalten hätten. Also müßten wir jedes Jahr eine Abrechnung einfordern? Oder ich habe das einfach falsch verstanden....

albatros  24.01.2010, 13:23
@jalexx

Ich glaubte eigentlich, ausreichend die Zusammenhänge der Varianten über BK-Zahlungen aufgezeigt bzw. erläutert zu haben. Die Vertragsvereinbarungen sind ja recht variabel machbar. Danach richtet sich dann auch, wie zu verfahren ist: Abrechnung ja oder nein, dementsprechend Forderungen beider Seiten etc. . Meine Bitte: Schreib mal ganz genau auf, was zur Miete und den Betriebskosten im Mietvertrag drin steht. Dann lässt es sich besser bzw. konkreter auf den Fall bezogen antworten. Ich hatte halt nur so eine Vermutung und die scheinst sich zu bestätigen. Eine vernünftige Beratung erfordert in der Regel immer die Vorlage des Mietvertrages, sonst kann schnell was falsches geraten werden. albatros

guterwolf  24.01.2010, 13:29
@jalexx

wenn du eine Pauschale zahlst, wird keine Abrechnung erstellt. Das muss aber aus deinem MV hervorgehen, ansonsten zahlst du eine Vorauszahlung und für die ist immer abzurechnen.

jalexx 
Fragesteller
 24.01.2010, 13:35
@albatros

ich habe meinen mietvertrag eben mal ausgegraben und der ist von 1999 und alles im mietvertrag ist noch in DM angegeben. Allerdings ist im original Mietvertrag noch angegeben, dass Miete und Nebenkosten getrennt gezahlt werden, inzwischen wird dies aber gemeinsam überwiesen, jedoch ist kein Nachtrag vorhanden in dem dies festgehalten wird. Hinzu kommt, dass ich auch erst seit ca 2 Jahren der Hauptmieter bin und daher keinen allzu kompletten Einblick in den Mietvertrag habe. Wortwörtlich steht im Mietvertrag zu den Betriebskosten: "Die Vertragsparteien vereinbaren die Vorauszahlung der Betriebskosten. Inhalt und Höhe gehen aus Anlage 1 hervor" weiterhin: "Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt für das jew. Kalenderjahr. [...] Der Mieter kann die Einsicht in die Orginalabrechnungsbelege verlangen."

guterwolf  24.01.2010, 13:36
@guterwolf

eigentlich kann er keine Pauschale zahlen, da er ja für 2005 eine Abrechnung bekommen hat...

albatros  24.01.2010, 16:25
@guterwolf

Es gibt Vermieter, die trotz Pauschale abrechnen und es gibt Mieter, die das aus Unwissenheit akzeptieren.

albatros  24.01.2010, 16:33
@jalexx

hallo jalexx, nun, dass schafft Klarheit. Es sind Vorauszahlungen vereinbart und es ist abzurechnen. Nun wäre noch zu prüfen, welche BK-Arten in der Anlage 1 erfasst sind, nur diese bräuchten nämlich bezahlt werden. Hast oder findest du diese Anlage? Dann kannst du das nachprüfen. Die ganze Problematik „Pauschale“ ist also in deinem Fall unzutreffend und muss deshalb hier nicht weiter diskutiert werden. Ich hatte in meiner Antwort nur der Vollständigkeit halber drauf hingewiesen, dass das so auch vereinbart worden sein könnte mit den entsprechenden Folgen. Ob nun Grund- bzw. Nettomiete und BK getrennt oder zusammen überwiesen werden, spielt kaum eine Rolle, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der Abrechnungspflicht bzw. -frist.

jalexx 
Fragesteller
 24.01.2010, 19:53
@albatros

aaalso, "Die Betriebskosten berücksichtigen insbesondere Aufwendungen wie in Anlage 3...".. und das ist: http://www.ihr-hausverwalter.com/IIBVAnlage_3.pdf

Aber vielen Dank schon für die umfassende Hilfe, nun ist mir einiges klarer, was meine Ansprüche und sonstiges betrifft.

Wenn du keine Abrechnungen bekommst, kannst du die gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen komplett zurück verlangen, da der VM verpflichtet ist, diese zu erstellen und abzurechnen.

Unverständlich eigentlich, wenn du für 2006 keine bekommst, dann mahnt man den Vermieter an oder man kürzt mal die NK-Vorauszahlungen oder stellt diese ganz ein, dann wird sich jeder Vermieter rühren.

Ihr solltet euch zusammenschließen und gemeinsam an den Vermieter schreiben, einen Termin setzen und ankündigen, dass die Zahlungen ab ...eingestellt werden, wenn keine Abrechnungen vorgelegt werden.

Nachzahlungen kann er für die Jahre nicht mehr verlangen, lediglich 2009 muss bis Ende 2010 abgerechnet und ggf. gezahlt werden, wohingegen der VM Guthaben auch rückwirkend zahlen muss.

albatros  24.01.2010, 12:18

Hallo guterwolf, da hast du etwas falsch interpretiert, weil möglicherweise falsch verstanden. Eine Rückforderung der gezahlten Betriebskosten für nicht abgerechnete Jahrgänge ist nur nach beendigtem Mietverhältnis möglich.

guterwolf  24.01.2010, 12:29
@albatros

danke für den Hinweis.

LittleArrow  24.01.2010, 20:05
@albatros

@albatros & guterwolf: Bei bestehendem Mietvertrag hat der Mieter durch Zurückbehaltung der laufenden Vorauszahlungen ausreichend Macht (als Faustpfand), die früher geleisteten Vorauszahlungen gegenzurechnen. Das hat albatros auch so geschrieben, aber sollte hier ergänzt werden für den sonstigen Leser.

LittleArrow  24.01.2010, 20:14
@LittleArrow

Bei beendetem Mietverhältnis funktioniert die Zurückbehaltung nicht, da muß auf (vorübergehende) Rückgabe sämtlicher Vorauszahlungen geklagt werden, bis der Vermieter die ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt. Dann muß aber wieder zurückgezahlt werden (nicht aber auch noch die Nachzahlung!).

Auszug aus Tipps für den Mieter: Betriebskostenabrechnung Abrechnungs- und Ausschlussfrist: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode für Betriebskosten muss der Mieter die Vermieterabrechnung erhalten haben. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter im Regelfall keine Nachzahlungen mehr fordern: Beispiel: Läuft die Abrechnungsperiode vom 1.1. bis 31.12.2003, müssen die Betriebskostenabrechnungen spätestens Silvester 2004 beim Mieter eingetroffen sein. Kommt die Ab-rechnung erst im Januar 2005 oder noch später, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern.

Allerdings hast Du ja immer etwas zurückbekommen. Hast Du sie schon mal vom Vermieter angefordert?

jalexx 
Fragesteller
 24.01.2010, 12:06

klar wurde sie angefordert, aber da kam als antwort dann: "die habe ich alle schon rausgeschickt, aber ich schick sie nochmal raus!" angekommen ist dann aber trotzdem nichts.

guterwolf  24.01.2010, 12:09
@jalexx

dann fährt man härte Geschütze auf, denn alle können nicht "verloren" gegangen sein.

da muß man selbst hinter her sein ,gut er kann nur ein jahr rückwirkend verlangen ,aber das sollte schon im eigenen interesse sein ,das dies gemacht wird ,würde mal nachfragen und dann die einsicht in die unterlagen verlangen ,ob überhaupt etwas gemacht wurde,nicht das ihr drauf zahlt

albatros  24.01.2010, 12:46

Ob seitens des Vermieters „etwas gemacht“ wurde ist uninteressant, entscheidend ist der nachweisbare Zugang der Abrechnung beim Mieter.

dann kommt irgentwann der Schock und ne fette nachzahlung vielleicht solltest du mal deine vermeiter fragen hättest du schon vor Jahren tun sollen