Kündigung zum 10.05.2018 erhalten, bekomme ich bis dahin Geld?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar bekommst Du noch bis zum 10.05. deinen vereinbarten Lohn.

Normalerweise mußt Du auch bis zu diesem Tag arbeiten, abzüglich der dir noch zustehenden Urlaubstage.

In vielen Fällen, verzichtet der Arbeitgeber aber auf deine Mitarbeit ab einem früheren Zeitpunkt. Dies erfolgt je nachdem wie die Arbeitsprozesse sind und er Dich noch braucht. Da Du in der Probezeit bist, ist davon auszugehen, dass Du noch nicht so richtig verplant bist und gebraucht wirst. Mußt darüber mal mit deinem Chef sprechen, ab wann er auf Dich verzichten will. Das ganze nennt sich "vorzeitige Freistellung". Lohn/Gehalt bekommst Du aber trotzdem bis zum 10.5.

Vielej Dank für die ausführliche Antwort, d.h. ich bekomme auch Gehalt wenn ich bis zum 10.5. noch krank bin?

@ciya96

Meine Antwort ist 100% erschöpfend. Du bekommst auch gehalt, wenn es zwischenzeitlich regnet, oder der >Zug Verspätung hat, oder ....

Allerdings: Es gibt auch Fälle, in denen Du Dein Gehalt nicht mehr bekommst. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Erde plötzlich stehen bleibt, oder die Erde von einem Riesenmeteoriten zertrümmert wird, oder die Sonne explodiert, oder sich das Raum-Zeit-Kontinuum verschiebt, ....

o.k. das hatte ich nicht ausreichend berücksichtigt: Du bist ja krank geschrieben. damit erledigt sich das Freistellen automatisch.

Wenn die Krankschreibung aber vor dem 10.5. ausläuft, dann mußt Du unbedingt am Arbeitsplatz erscheinen - in der Hoffnung, dass sie Dich wieder heim schicken.

Du kriegst Geld bis zum 10.5. Letzter Arbeitstag ist auch der 10.

Also wird Dir anteiliger Urlaub, so vorhanden, ausgezahlt.

Vergiss nicht, um ein qualifiziertes Zeugnis zu bitten.

Da ich da grad noch was lese: wenn Du noch keinen Monat in dem Job bist, kriegst Du keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bin da seit dem 15.3, bekomme ich dann Lohnfortzahlung?

Wenn du noch weiterhin arbeitsunfähig bist, musst du nicht arbeiten und bekommst weiter die Lohnfortzahlung.

Ansonsten musst du natürlich auch noch bis zum 10.5. arbeiten. (minus evtl Urlaubsanspruch)

Du wirst bis zum 10.05. bezahlt und musst auch weiterhin arbeiten, es sei denn, du hast Resturlaub oder Überstunden o. ä.

Man bekommt nur bis zum letzten tatsächlichen Arbeitstag Geld.

Nicht für Tage die man schon raus ist .

Du musst bis Dato den Spint ausgeräumt haben und alles was der Firma gehört zurückgeben .