Was passiert, wenn ich eine Million auf mein Konto einzahle?

10 Antworten

Hier einmal ein Beispiel wie manche Bank und manche Staatsanwaltschaft mit dem Geldwäschegesetz umgeben.

Aus einem Kreditgeschäft in der Schweiz, mussten zwei Rechnungen in der Schweiz bezahlt werden. Diesem Geschäft liegt ein Vertrag zur Darlehenserlangung eines Kredites zur Erschließung eines Gasfeldes im Ausland vor. Investitionsvolumen 260 Millionen Euro. Die zu zahlenden Rechnungen betrugen 92.500 Euro.

Unter Vorlage der Rechnungen und des Zahlungsgrundes wurde das Geld dann in BAr bei einer Commerzbankfiliale eingezahlt. Leider nicht bei der kontoführenden Filiale, aber mit Hinweis der Zahlung von 2 Rechnungen in der Schweiz und Vorlage der Rechnungen. Am ersten Tag konnte das Geld schon nicht eingezahlt werden da die Commerzbank Bargelder nur bis 13 Uhr annimmt. Am nächsten Tag war dann eine andere Dame am Kassenschalter. Gleiche Prozedur, Zahlungsgrund genannt der auf der Einzahlungsquittung vermerkt wurde. Dann nachdem nach 2 Werkstagen das Geld noch immer nicht überwiesen war Beschwerde bei der Bank eingereicht. Einen tag später mit dem Kontoführer telefoniert, dem alle Unterlagen (Kreditvertrag, Rechnungen etc etc per Fax geschickt. Einen Tag später bekamen wir einen dinglichen Arrest durch die Staatsanwaltschaft, Geld wurde Arretiert, die Bank hatte nach § 11 GWG eine Anzeige erstattet. Die Ausflüchte der kontoführenden Filiale, "wären Sie hierher gekommen, anstelle an eine fremde Filiale zu gehen, dann wäre das nicht passiert". Nach nunmehr 6 Wochen ständigem nachweisen der Herkunft des Geldes. (hatte meine Autos verkauft und meinen Porsche beliehen) noch immer keine Freigabe des Arrest. Nach intensivster Überprüfung und auseinandersetzung mit dem § 11 GWG hätte die Bank die Meldung so nie abgeben dürfen. Die Staatsanwaltschaft, lässt sich Zeit, darf sich bis zu 6 Monaten Zeit nehmen und fuhr dann erst einmal in den Urlaub. Die lapidare Erklärung der meldenden Filiale der Commerzbank, der Kontoinhaber sei erst 24 Jahre alt, die Stückelung der Bareinzahlung sei ungewöhnlich gewesen und die Kontoumsätze spiegelten diese Beträge nicht wieder. Völliger Schwachsinn.!!!!!!!!! Die Staatsanwaltschaft lässt sich nunmehr Zeit mit der Überprüfung der Nachweise und lässt dies durch die Polizei überprüfen was ewig dauert aber in wenigen Stunden nachprüfbar wäre. Ich habe 3 teure Autos verkauft mit Rechnung und Vertrag und ein Auto beliehen. Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und habe nebenbei einen Autohandel und eine Autovermietung als Eigentümer dieser Betriebe. Die Bank versucht sich mit Hintergrund einer angedrohten Haftungsklage rauszureden und die Staatsanwaltschaft interessiert es überhaupt nicht das durch die nicht getätigte Überweisung ein Vertrag gefährdet wird, der ein Kreditvolumen von 260 Millionen gefährdet. Mögen für manche Bargeldeinzahlungen von 92.500 Euro hoch klingen, so ist das in anderen Bereichen überhapt nicht ungewöhnlich. Wird wie im vorliegenden Fall das GWG so missbraucht, ist es schlimm um unser Land bestellt. Denn wenn ich Geld verschwinden lassen will, zahle ich es nicht in bar ein und überweise es mit Rechnungsvorlage in die Schweiz zur Zahlung von Rechnungen. Resume, das Gesetzt ist Schwachsinn und die Macht des Staates übermächtig. Ich werde definitiv in Zukunft dann lieber 10 x mit Beträgen unter 10.000 Euro persönlcih in die Schweiz fahren als nocheinmal diesen Horror mitmachen zu müssen.

Bei 1 Mio. muss die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden. Lottogewinne sind im Gewinnjahr steuerfrei, danach müssen Erträge daraus versteuert werden.

Ja, als Lotto-Gewinn kann man sogar weit mehr als 1 Mio. zur Bank bringen. Das Geld allerdings verschwindet im Tressor und der Wert wird dem Girokonto gutgeschrieben.

Dann überprüft man dich wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

Bereits bei einer Einzahlung von € 10.000,-- wird man Sie fragen (müssen), woher Sie das Geld haben.

Selbstverständlich könnten Sie das umgehen, wenn Sie - sagen wir mal - innerhalb eines Jahres € 1.000.000,-- auf Ihr Girokonto einzahlten .... aber selbst dann sollten Sie damit rechnen, dass irgendwann die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl um 5.00 h morgens vor Ihrer Haustür steht: Verdacht der Geldwäsche, Steuerhinterziehung (Konto in der Schweiz, das Sie bei der Steuererklärung nich angegeben haben) ... und vermutlich werden die nächsten Stunden wohl eher nicht ganz so gemütlich für Sie werden! Wie wollen Sie dann beweisen, dass dieser Betrag bisher bei Ihnen unter der Matratze lag?

selbtverständlich mußt Du da Angaben machen! Du mußt Dich mit dem Personalausweis ausweisen. Aber sprech mit der Bank (deines Vertrauens). Ich denke auch das Du Angaben machen mußt woher das Geld kommt. Naja Dein Girokonto wird es evtl. sprengen! Aber kommt "Geld" kommt verdammt viel "Rat". Unterhalte Dich mit der Bank! Ich würde aber im "Erstfall" einen unabhängigen Berate hinzu ziehen. Aber was soll das mit dem "Geldwäschegesetz". Keine Angst das Finanzamt wird sich schon Melden. Ich hoffe Du hattest Glück! Ansonsten "träum" weiter. Gruß bluemchen61