Was passiert wenn ich bei ener Verkehrskontrolle eine freiwiliige Alkoholkontrolle verweigere?

7 Antworten

Wenn du den Test am Streifenwagen verweigerst, gehst du mit auf die Wache (ob du willst oder nicht). Auf der Wache gibt es meist ein Gerät zur gerichtsverwertbaren Bestimmung des Alkoholpegels. Wenn du auch das verweigerst, wird die Blutentnahme angeordnet, der du dich nicht entziehen kannst. Die Paragrafen sprechen übrigens nicht gegen die Polizei, sondern gegen dich. Mit Anzeige brauchst du nicht zu kommen, aussichtslos. Wenn, dann gibt es höchstens eine gegen dich. Und Konsequenzen für die Beamten gibt es nur, wenn sie dich trotz Verdacht (warum sollten sie dich sonst pusten lassen?) laufen lassen.

Bist du Beamter, Jurist oder hast selbst Erfahrungen gemacht ?

Welche Paragraphen?

@KuchenFuerAlle

Polizeigesetz, Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Beamtengesetz und Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Paragrafen such ich jetzt nicht noch raus.

also wenn etwas vorliegt was den Verdacht hervorruft: Alkoholgeruch generell reicht laut BGH ist der freiwillge Test anzubieten, wenn abgelehnt und die Tatsachen liegen vor Blutprobe nach § 81a StPO. Diese kann auch zwangsweise vollstreckt werden (Kosten für den Beschuldigten wenn positiv)

Ohne "Verdacht" bzw. Tatsache die die Annahme rechtfertigen, dass...

wird kein Kollege/in eine Blutprobe anordnen bzw anordnen lassen durch die Staatsanwaltschaft, ansonsten wäre eine Körperverletzung im Amt zu prüfen, die vllt aber nicht direkt den Beamten trifft weil eine höhere Stelle anordnet, kenne aber keinen Fall.

solltest du Hinweise auf Alkohol "haben" und der Test negativ sein bezahlst du nichts, sondern die Landeskasse. die Beamtern als solches werden nicht in Regress genommen.

"Ohne "Verdacht" bzw. Tatsache die die Annahme rechtfertigen, dass...

wird kein Kollege/in eine Blutprobe anordnen bzw anordnen lassen durch die Staatsanwaltschaft, ansonsten wäre eine Körperverletzung im Amt zu prüfen, die vllt aber nicht direkt den Beamten trifft weil eine höhere Stelle anordnet, kenne aber keinen Fall."

Genau darum geht es, es liegt absolut kein Verdacht vor, aber der Beamte lässt, vielleicht aus persönlichen Gründen, weil er z.B. einfach seine Macht durchsetzen will, trotzdem den Test verordnen. Wieso wäre dann eine Körperverletzung zu prüfen ?

@KuchenFuerAlle

hier noch was interessantes zu § 81a StPO

"(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist."

Es gibt wohl Menschen die Phobien vor der Blutentnahme haben, siehe:

http://www.gutefrage.net/frage/hilfe-phobie-vor-blutentnahme-beruhigungsmittel

Aufgrund der enormen psychischen Belastung könnten die ja dann auf gesundheitliche Gefähdrung plädieren, wie seht ihr das ? ;)

@KuchenFuerAlle

Regelmäßig nein. da muss der Proband durch. Blutprobe wird regelmäßig mit Zwang durchgesetzt. Bis der Widerstand (übrigens Straftat 113 StGB bei aktiven Sperren) gebrochen wird.

Es gibt ja auch Straftaten wo der Delinquent Pusten muss in der gerichtverwertnbare Gerät auf der Dienststelle.

Nein das würde kaum jemand machen. Und selbst wenn würde man das mit sicherheit begründen können, einfach so macht das niemand.

@Kihlu

Naja, Katy aus dem verlinkten Beitrag, sagt ja sie bekommt panik und beißt und kratzt um sich. So ein panischer Zustand ist durchaus ein "Nachteil für ihre Gesundheit".

@KuchenFuerAlle

Aufgrund der enormen psychischen Belastung könnten die ja dann auf gesundheitliche Gefähdrung plädieren, wie seht ihr das ?

Nein, das ist nicht der Fall.

Eine gesundheitliche Gefährdung liegt nicht vor, den wenn ein Arzt Blut abnimmt sind keine bleibenden Schäden am Körper zu erwarten!

@KuchenFuerAlle

es liegt absolut kein Verdacht vor

wenn es keinen Verdacht gäbe, würde die Kontrolle garnicht durchgeführt werden. (verdachtsabhängige kontrolle).

Wenn es eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist und dabei dann der Alkoholgeruch festgestellt wird, dann trifft wieder die obere Antwort von Kihlu zu.

Wenn etwas vorliegt brauchst du auch nicht zustimmen, da du dich damit selbst belasten würdest und dazu besteht keine Pflicht.

Wenn nun tatsächlich nichts vorliegt kannst du mitmachen, da es Zeit spart, sonst würden sie dich mit zur Dienststelle nehmen und dort, auch gegen deinen Willen (wieder: s.o.) Blut entnehmen. Allerdings ist: Wenn sie nichts gemacht haben, spricht nichts dagegen kein Grund mitzumachen. Du kannst und sollst jederzeit dein Recht auf Integrität des Körpers warhnehmen.

@freede

Naja es gibt sowohl eine physische als auch eine psychische Gesundheit.

Kann sehr gut sein, dass jemand der ne Phobie hat und dann von mehreren leuten festgehalten und gezwungen wird davon ein Trauma bekommt.

@KuchenFuerAlle

@ KuchenFuerAlle:

Dann wäre ja jede Zwangsanwendung unzulässig. So funktioniert das aber nicht!

keinen Verdacht auf Alkoholkonsum aufweise (ruhiges Verhalten, kein Geruch nach Alkohol, ...)

Wenn es absolut keine Anhaltspunkte gibt, wird normalerweise auch kein Atemalkoholtest angeboten.

DARF die Polizei nun ohne Verdacht oder selbst mit Verdacht (z..b. alkoholkontrolle verweigert...) den Staatsanwalt anrufen und einen Bluttest anfordern ?

Anfordern klar .. ohne Verdacht würde das aber nicht passieren. Wozu? Wenn es keine Anhaltspunkte gibt, dass jemand Alkohol getrunken hat .. wozu sollte man dann eine Blutentnahme durchführen? Dann ist die Kontrolle i.d.R. schnell beendet und die Suche nach alkoholisierten Verkehrsteilnehmern geht weiter.

Was passiert wenn ich nun mitgenommen werde und der Bluttest zeigt, dass ich nichts getrunken habe, gibt es Konsequenzen für die Beamten oder kann ich den Fall vielleicht sogar zur Anzeige bringen ?

Das Ergebnis der Blutuntersuchung spielt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme keine Rolle. Entweder die Voraussetzungen für eine Blutentnahme haben vorgelegen oder eben nicht.

Ich habe mal gehört die Beamten müssten die Kosten dann selbst tragen und ähnliche Geschichten.

Die Beamten nicht, dann müsste es im Umkehrschluss ja eine Provision für positive Tests geben ... Der Betroffene zahlt die Blutentnahme und die -untersuchung, wenn etwas dabei rauskommt .. ansonsten zahlt die Polizei (also das jeweilige Bundesland) die entstandenen Kosten.

Du kannst den Atemalkoholtest verweigern. Dann schauen die Beamten ob sie weitere Anhaltspunkte für Drogen/Alkoholkunsum feststellen.

Werden keine gefunden darfst du fahren.

Werden welche gefunden dann muss, wenn dies möglich ist (siehe Bereitschaftszeiten), ein Richter (ggf. über die StA) angerufen werden. Der entscheidet dann über die Blutentnahme. Ist keiner erreichbar entscheidet der Beamte!

Dann gehst halt entweder zur BE (wird oft auch auf der Wache der Polizei oder im KKH durchgeführt) oder du darfst wieder fahren.

Die Kosten trägst du, wenn das Ergebnis positiv ist und die Polizei(Behörde) wenn es negativ ist.

Das Problem an der Sache... wenn du zur BE mitgenommen wurdest (egal ob Richter oder Polizei die angeordnet hat) geht man davon aus, dass du momentan kein Fahrzeug führen darfst! Denn es besteht der Verdacht, dass du unter Drogen/Alkoholeinfluss stehst. Bedeutet, dir wird die Weiterfahrt für einen bestimmten Zeitraum (mindest. mehrere Stunden) untersagt. Du bist also erstmal Fußgänger oder hast einen nüchternen Begleiter dabei.

Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kannst du hinterher gerichtlich bestätigen/überprüfen lassen. Dabei spielt es keine Rolle wie das Ergebnis der Blutprobe ausgefallen ist. Es wird lediglich geschaut ob einer der Anordnenden (Richter, Staatsanwalt, Polizei) einen Fehler bei der Beurteilung der Gesamtumstände gemacht hat.

Ein Polizeibeamter bekommt keine "Fleißpunkte", Belobigung oder sonstwas in der Art wenn er einen Autofahrer zur BE mitnimmt. Es gibt für ihn das gleiche Geld... ganz egal ob er sich in eine dunkle Ecke stellt und im Streifenwagen schläft (soll es geben) oder in einer Tour Autofahrer kontrolliert. Die Maßnahmen sollten immer einer gerichtlichen Überprüfung standhalten denn sonst kann es größere Probleme für den Beamten geben.

Eigentlich solltest du froh über jede Kontrolle durch die Polizei sein... denn du siehst, sie tun was für ihr Geld. Und das ganze trägt entscheidend zur Verkehrssicherheit bei.

Und zum Schluß... einige Personenkreise geraten häufiger in solche Kontrollen. Das kann verschiedene Gründe haben... meist tragen aber auch Umstände wie Fahrzeugtyp, Fahrweise, Alter und Aussehen des Kontrollierten einen Teil bei. Das mag diskriminierend klingen, beruht aber auf den Erfahrungen der Beamten.

Achso... das ganze ist nachzulesen im § 81a StPO und den entsprechenden Kommentierungen.

In der StPO sind zwingend Tatsachen/Indizien für eine Blutprobe gefordert. Wenn es nicht den geringsten Hinweis auf Alkohol\Drogen bei dir gibt, kannst du, warum auch immer, den Freiwilligen Test verweigern. Ob es dann zur Blutprobe kommt, sein mal dahingestellt; bezahlen mußt du bei einem negativen Ergebnis auf keinen Fall. Rein technisch ist das eine Körperverletzung im Amt, aber dein Schmerzensgeldanspruch dürfte mehr als gering ausfallen, da du durch den Atemtest hättest alles verhindern können.