THC positiv - Unfall gebaut

7 Antworten

Kann mir ein enzug der Fahrerlaubnis drohen ?

Entscheidend ist der Wert an aktivem THC, den das Labor nachgewiesen hat. Liegt dieser Wert über 1ng/ml, dann kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht drohen, sondern ist dir sicher.

Die Formulierung "Gefährdung des Strassenverkehrs" deutet schon mal darauf hin, daß der Grenzwert überschritten wurde. Wenn das 9 Tage nach dem letzten Konsum noch der Fall ist, dann liegt vermutlich auch der Wert an THC-Abbauprodukten in einem Bereich, der auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum hindeutet.

Dich erwartet jetzt zuerst ein Strafverfahren. Das Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters. Als Richtwert bei ähnlichen Vergehen:

  • Geldstrafe iHv 30-40 Tagessätzen (1 TS = 1/30 Monatsnettogehalt)
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinsperre zwischen 9 und 12 Monaten.

Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist auf jeden Fall eine MPU abzugeben.

Voraussetzung für ein positives Ergebnis ist (neben einer gründlichen Aufarbeitung deines Drogenproblems) der Nachweis der kompletten Abstinenz über mindestens 6 Monate.

Zusätzlich mußt Du ein "Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger" absolvieren.

Die Probezeit ruht für die Dauer des Entzugs und verlängert sich nach Neuerteilung um 2 Jahre.

Izzzy043095 
Fragesteller
 18.11.2014, 22:12

Dankeschön dies war die hilfreichste Antwort !

Hall Izzzy

Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde.

Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss).

sollten wirklich noch nach 9 Tagen die THC-Werte über der 1.0ng/ml Grenze sein bist du regelmäßiger Konsument, das ist sicher.

dann werden die THC-COOH-Werte, deine Abbauwerte, auch noch über 75ng/ml sein und somit (auch wenn der aktive Wert unter 1,0ng/ml liegen sollte) wird dir sowieso die Fahrerlaubnis entzogen und die MPU angeordnet.

für die MPU benötigst du 1 Jahr Abstinenznachweise, also sofort mit dem Konsum aufhören, dann könntest du evtl in 3-4 Monaten deinen ersten Abstinenznachweis anfangen zu machen.

vor Erhalt einer neuen Fahrerlaubnis ist noch das besondere Aufbauseminar zu absolvieren.

rechne mal incl Abstinenznachweise, MPU, MPU-Vorbereitung und das besondere Aufbauseminar mit ca. 3000-4000€

die Geldstrafe wird ca. 1-2 Monatsnettolöhne sein, der Entzug der Fahrerlaubnis auf jeden Fall an die 2 Jahre da ein Verletzter im Spiel war.

deine Versicherung bezahlt zuerst den Schaden, holt sich das Geld aber wieder von dir zurück (Regress bis 5000€)

Dass du noch unter THC-Einfluss standest, wird man dir nicht nachweisen können, selbst wenn man es jetzt behauptet. Leider ist das egal, denn die Tatsache, dass du überhaupt Drogen nimmst, reicht aus, um dich für ungeeignet zu befinden, ein Auto zu fahren.

So sieht das aus laut einem Artikel in der Zeit vor kurzem:

http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug

freede  19.11.2014, 07:46
Dass du noch unter THC-Einfluss standest, wird man dir nicht nachweisen können,

Aha... und wozu wurde dann eine Blutentnahme durchgeführt???

Richtig... zum Nachweis von Drogen im Blut. Und offensichtlich lag er auch über dem erlaubten Grenzwert... deshalb das Strafverfahren nach § 315c StGB gegen ihn.

FelixLingelbach  19.11.2014, 08:37
@freede

Es wird nicht THC selbst nachgewiesen, sondern ein Abbauprodukt. Es ist völlig ausgeschlossen, nach 9 Tage noch eine Wirkung zu verspüren. Nachweisbar ist der Konsum aber ein paar Wochen.

freede  19.11.2014, 11:45
@FelixLingelbach

Ja, richtig. Und aufgrund dessen verurteilen die Gerichte! Zumindest bei uns im liberalen Niedersachsen...

Nochmal für dich:

Grenzwert im Blut überschritten = Fahren unter Bmt-Einfluss = Straftat i.V.m den o.g. Folgen

FelixLingelbach  19.11.2014, 12:26
@freede

Es sind aber leider nicht nur die Gerichte, die über die Folgen entscheiden. Wenn der Grenzwert nicht überschritten wurde, das nehme ich hier an, so wie izzy seinen/ihren Gebrauch beschreibt, ist der Lappen trotzdem weg. Das regelt die Führerscheinbehörde, sogar wenn das Verfahren eingestellt wurde. Der ist es völlig egal, ob bekifft gefahren wurde oder nicht. Darauf wollte ich mit meinem Beitrag hinweisen.

Wer Drogen nimmt, ist nicht geeignet Auto zu fahren, auch wenn er nur nüchtern fährt. Das ist der Grundsatz der Führerscheinbehörde.

Wie sich das in der Probezeit verhält, weiß ich nicht, aber Clemens und Gina haben ja einiges geschrieben.

freede  19.11.2014, 17:43
@FelixLingelbach
Wenn der Grenzwert nicht überschritten wurde, das nehme ich hier an

Woher nimmst du das? Wenn der Grenzwert nicht überschritten wäre, dann auch kein Verfahren wegen § 315c StGB.

Und bei einem 315c entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis. Was die Führerscheinstelle macht steht noch auf einem anderen Blatt, da hast du recht.

FelixLingelbach  19.11.2014, 20:03
@freede
dann auch kein Verfahren wegen § 315c StGB.

Aber wegen eines schuldhaft verursachten Unfalls.

Alles, was uns mitgeteilt wurde, ist '-infolge Drogen'. Das ist ein bisschen dünn. Wir kennen weder die Testergebnisse, noch wissen wir, was in der Anzeige steht.

Ich hoffe einfach, dass der Schwellenwert so berechnet wurde, dass man ihn nicht überschreiten kann, wenn man eineinhalb Wochen nicht gekifft hat. Da können doch nur noch Abbauprodukte nachweisbar sein. Deshalb nehme ich an, dass selbst wenn in der Anzeige ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Kiffen und dem Unfall hergestellt worden sein sollte, sich dieser durch einen Anwalt entkräften ließe.

Aber leider ist das belanglos aus Sicht des Fragestellers. Den Führerschein zieht die Führerscheinstelle dann trotzdem ein, zuzüglich der aufgeführten MPU-Auflagen, und das teure Screening muss der Fragesteller auch zahlen.

freede  20.11.2014, 07:50
@FelixLingelbach

Das hier steht in der Frage:

Gefährdung des Straßenverkehrs -infolge Drogen

Also wurde ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 315c StGB eingeleitet und hat auch noch bestand. Also wird der Grenzwert wohl überschritten sein, sonst hätte sich der Tatverdacht ja erledigt.

Wegen fahrlässiger KV (i.V.m dem Unfall) wird natürlich auch noch ermittelt.

Sag zu deinem Führerschein ade und freu dich auf ein paar Jahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Probezeit + Drogen = Fußgänger

Der verletze hat lediglich was vom Gurt abbekommen durch den Aufprall Aber wenn ich unter dem Schwellenwert liege ist eine fahruntüchtigkeit doch aus zu schließen oder etwa nicht ?