Was passiert, wenn ich als Mieter selbst die Heizung richtig einstellen lasse?

8 Antworten

Unterm Strich ist es nicht deine Heizung, also hast da auch nicht dran rumzufummeln ohne Zustimmung des Vermieters/Eigentümers.

In DE gibt es eine Heizperiode, diese ist vom 1. Oktober bis 30. April festgelegt. Alles andere wären Absprachen mit dem Vermieter. Unterm Strich kann es ihm ja egal sein, er muss dafür ja nicht aufkommen...

FragenderNutzer 
Fragesteller
 05.05.2018, 01:00

Aber es heißt doch immer, dass eine Mindesttemperatur gewährleistet sein muss. Bei Außentemperaturen knapp über Null und Innentemperaturen unter 17 Grad MUSS der Vermieter heizen, sagt die Rechtssprechung. Warum tut er das nicht und lässt mich frieren? Ist doch ohnehin nicht sein Geld, das für die Heizkosten draufgeht, sondern MEINS.

Kamikaze2001  05.05.2018, 01:04
@FragenderNutzer

Stimmt, das ist dann die andere Seite. Auf der einen Seite eben die Heizperiode, auf der anderen Seite die Mindesttemperatur.
Aber es heißt dazu, außerhalb der Heizperiode:
"Doch auch außerhalb der Heizperiode muss die Heizanlage betrieben werden, wenn die Temperatur in der Wohnung länger als zwei Tage unter 18 °C sinkt oder sofort, wenn sie unter 16 °C sinkt"

Wenn diese dann nicht gegeben ist, dann hättest die Möglichkeit die Miete zu mindern.
Aber sich sozusagen an seinem Eigentum zu schaffen machen, das darfst du nicht. Könnte am Ende nach hinten los gehen sowas...

Mein Vermieter hat die Heizung so einstellen lassen, dass sie sich nachts allein ausstellt. 

Heizzeit ist von Oktober bis April, zusätzlich werden Heizungen  ab einer voreingestellten Uhrzeit auf Nachtbetrieb geschaltet; also weniger Heizleistung.

Im Moment sind draußen hier um Mitternacht nur 2 Grad, in der Wohnung 16 Grad. In den nächsten Stunden wird die Raumtempereratur weiter sinken. 

18 Grad sollten es nachts laut diverser Links und Gerichtsurteile sein:

https://www.mieterbund.de/index.php?id=442

Trotzdem will mein Vermieter das nicht ändern,

Wenn die Temperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen 18 Grad unterschreitet muss der Vermieter reagieren.

Macht er das nicht, dann schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben und unter genauer Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben.

Dann darf die Miete ab Kenntnissetzung solange gemindert werden wie dann die Temperaturen unterhalb vom Soll sind; also nur die fie Tage wo 18 Grad unterschritten werden

obwohl ich immer dicke Rückzshlungen der Nebenkosten von ihm bekomme.

Der Vermieter muss anhand der letzten Abrechnung die Nebenkostennvorauszahlungen nach unten oder oben anpassen.

Beispiel:

Du hast ein Guthaben von 240 €, dann muss der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen um 1/12 senken.

Macht er das nicht, darf das der Mieter nach vorheriger schriftlicher Ankündigung.

Was passiert, wenn ich selbst einen Heizungsmonteur bestelle? Bezahlen kann ich ihn gern aus eigener Tasche. Und Nachzahlungen übernehme ich auch gern, falls ie anfallen. Das ist es mir wert, wenn das Frieren aufhört. Gibt es Strafen oder sowas? Es heißt doch immer, man dürfe das nicht als Mieter. Bin der einzige Mieter im Haus.

Reagiert der Vermieter innerhalb der angemessenen Frist nicht, darf man eine Ersatzvornahme machen;sprich eine Firma beauftragen und die Kosten nach vorheriger Ankündigung mit der übernächsten Miete verrechnen.

FragenderNutzer 
Fragesteller
 05.05.2018, 08:22

Vielen Dank, so werde vorgehen: Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung, wenn der Vermieter weiter nichts unternimmt, dann werde ich selbst einen Heizungsfachmann beautragen. Dass der Vermieter die Vorauszahlungen herabsetzen muss, ist mir auch neu. Es geht - weil ich hier ständig frieren muss - um erhebliche Summen. In den letzten beiden Jahren waren es jeweils um die 1000 Euro (tausend!!!), die ich zurückbekommen habe. Allerdings auch nur nach schriftlicher Aufforderung meinerseits, weil keine Nebenkostenabrechnung kam. Mir geht es im Moment aber vorrangig darum, nicht mehr so frieren zu müssen. Wie gesagt, falls ich auf den Monteurskosten sitzen bleibe, nehme ich das in Kauf.

anitari  05.05.2018, 08:41
Heizzeit ist von Oktober bis April,

Nein. Immer wenn in den angemieteten Räumen tagsüber nicht mindestens 20 - 21 Grad und nachts mindestens 18 Grad erreicht werden können.

johnnymcmuff  05.05.2018, 09:44
@anitari

Ich weiß und Du weißt auch dass ich es weiß. :-)

Ich wollte nur klar machen, das die Heizungen jetzt normalerweise nicht an sind 

Wann es Ausnahmen gibt hatte ich ja auch geschrieben. 

Hi,

die Heizung gehört dir nicht, deswegen hast du auch kein Recht daran Veränderungen vornehmen zu lassen.

Es gibt heute E-Heizungen für die "normale Steckdose", das könnte dein Problem lösen. Lass dich einfach mal beraten.

FragenderNutzer 
Fragesteller
 05.05.2018, 08:54

Danke. Eine E-Heizung ist ein guter Tipp als "Erste-Hilfe-Maßnahme". Aber eine Dauerlösung ist das in meinen Augen nicht.

Als Mieter hast du kein Recht an einer Zentralheizung rumzufummeln. Der Heizungsraum müsste sogar verschlossen sein, um das zu verhindern.

Wenn es Mängel in der Beheizung gibt, diese dem Vermieter schriftlich per EINWURFEINSCHREIBEN mit Fristsetzung zur Abstellung anzeigen.

Die Heizung muss so eingestellt sein, dass nachts mindestens 18°C und tags 21 bis 22°C erreicht werden können. Ist das so nicht der Fall, darfst du die Miete (brutto) angemessen mindern. Die Quote richtet sich nach dem Grad der Unterversorgung.

kann sein das die Nachtabsenkung das tut, selber einstellen würde ich nicht machen dann mußte die Rechnung bezahlen und hast streit mit dem Vermieter oder suche das Gespräch,aber es sind vieleicht nur einstellungssachen am Gerät selber

FragenderNutzer 
Fragesteller
 07.05.2018, 10:09

Ja, das ist eine Form der Nachtabsenkung, nur dass der Vermieter bei mir die Heizung so niedrig hat einstellen lassen, dass sie von 21 bis 8 Uhr komplett aus geht. Das muss lediglich anders programmiert werden. Mit dem Vermieter habe ich geredet, der will es nicht ändern. Wie gesagt, ich wäre bereit, die Kosten für den Monteur, der die Heizungsanlage richtig einstellt, privat zu zahlen, wenn ich dafür dann nicht ständig frieren müsste.

Ich habe inzwischen einen Einschreibebrief geschickt, in dem ich dem Vermieter eine Frist von einer Woche gesetzt habe, denn inzwischen weiß ich, dass Temperaturen von 15 oder 16 Grad in der Wohnung nicht zulässig sind. Wenn mein Vermieter nach Ablauf der Frist nichts getan hat, darf ich selber tätig werden.

harmersbachtal  07.05.2018, 11:06
@FragenderNutzer

die soll mindestens bis ca 22.00-23.00 lauffen und morgens ab 6.00 lauffen