Was passiert wenn eine gefangene Frau im Gefängnis ein Kind bekommt wird das Kind auch eingesperrt?

6 Antworten

Bist du heute dran eine Frage nach der anderen zu stellen?

Aber um die Frage mal zu beantworten, ja sie KÖNNEN zusammen mit der Mutter im Gefängnis bis zum 6. Lebensjahr aufwachsen. Es gibt entsprechende Mutter Kind Einrichtungen. So gesehen werden sie also mit Eingesperrt. In der Regel wachsen die Kinder jedoch außerhalb bei den Großeltern, Tante, Onkel oder so was auf.

Das Hessische Strafvollzugsgesetz, das am 1. November 2010 in Kraft getreten ist, ist der hessischen Tradition verpflichtet. Es bestimmt in § 74 unter den Überschrift

 

Unterbringung von Gefangenen mit Kindern

Dann gibt es in darauf eingerichteten JVA die Möglichkeiten Mutter und Kind gemeinsam unterzubringen:

http://www.sueddeutsche.de/leben/strafvollzug-bei-muettern-mit-mama-im-gefaengnis-1.959844

https://www.mkhpreungesheim.de/wir-ueber-uns

(1) Nicht schulpflichtige Kinder von Gefangenen können mit Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit ihnen gemeinsam in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Vor der Unterbringung ist das Jugendamt zu hören.

(2) Die Unterbringung erfolgt auf Kosten der für das Kind Unterhaltspflichtigen. Von der Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs kann abgesehen werden, wenn hierdurch die gemeinsame Unterbringung gefährdet würde.

(3) In geeigneten Anstalten sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Gefangene mit ihren Kindern untergebracht werden können.

 

Es kommt in den Kinderheim und dann eventuell zu einer Pflegefamilie.

Kindsvater?

Sonst Jugendamt, Pflegeeltern.