Haus an den Sohn überschreiben

2 Antworten

Das hängt davon ab, wieviel es Wert ist.

  1. Eine Übertragung, egal ob Schenlung, oder Verkauf muss notariell beurkundet werden.

  2. Grunderwerbsteuer fällt nicht an.

  3. Schenkungssteuer fällt nur an, wenn das Haus über 800.000,- Wert ist (400.000,- Freibetrag pro Elternteil und Kind).

  4. Die Notarkosten und die Kosten der Grundbucheintragung richten sich nach dem Wert des Hauses. Bei einem Wert von 150.000,- wären die Kosten ca. 1.800,- Euro.

D.H. Wie immer sehr kompetent! Danke!

Frag einen Notar, der wird euch schon genau aufklären.