Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung ? Resturlaub?

3 Antworten

Auszahlung geht nur bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub vorher nicht mehr genommen werden kann.

Dein Alturlaub aus 2012 darf wegen Krankheit weder gekürzt werden noch zum 31.03. verfallen, aber du solltest ihn sofort im Anschluss an die Wiedereingliederung in Anspruch nehmen.

In der Zeit der Krankheit ist auch für 2013 weiter Urlaubsanspruch entstanden. Also stehen dir auch für das laufende Kalenderjahr die volle Anzahl an Urlaubstagen noch zu.

Urteil Urlaubsansprüche verfallen nach langer Krankheit

Wer lange krank war und seinen Urlaub nicht im gleichen Jahr einreicht, verliert die Ansprüche. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem neuen Urteil.

Immer wieder sorgen die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern, die wegen sehr langer Krankheit ausfallen, für Arbeitsrechtsstreit. Jetzt entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dass sich wieder genesene Arbeitnehmer zügig um aufgelaufene Urlaubsansprüche kümmern müssen. Werden sie wieder gesund und nehmen ihre Arbeit wieder auf, müssen sie noch im selben Jahr den Urlaub auch zurückliegender Jahre beantragen, entschieden die höchsten Arbeitsrichter. Andernfalls verfallen die alten Ansprüche.

Eine finanzielle Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub können Arbeitnehmer zudem nur geltend machen, wenn sie nicht wieder gesund werden, und das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dann greifen die tariflichen Ausschlussfristen, innerhalb derer das Recht auf den finanziellen Ausgleich geltend gemacht werden muss. (Az: 9 AZR 425/10 und 9 AZR 352/10)Quelle:www.zeit.de Ich hoffe das hilft dir.LG gadus

Die Daten stimmen bei Dir ja nicht so ganz. Somit kann nur auf die Daten des ersten Fragestellers geantwortet werden.

Der Urlaub aus 2012 wäre inzwischen verfallen. Sollte es sich bei Dir um Urlaub aus 2014 handeln, so kann er möglicherweise vor kurzem verfallen sein. Klär das unbedingt genau mit Deinem Arbeitgeber ab.

Auch ich war sehr lange krank und habe dann meinen Urlaub genommen, bevor ich die Wiedereingliederung begonnen habe, da er sonst verfallen wäre. Das alles natürlich nur mit Absprache mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse sowie dem Arzt.