Was passiert bei einem psychologisches Gutachten von ARGE?

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Der Gutachter beurteilt an Hand eines Kriterienkatalogs und nach kurezem persönlichen Gespräch, in welchem Maße du erwerbsgemindert bist.
Kommt er zu dem Schluss, dass du zumindest für mindestens sechs Monate (ab Begutachtung) nicht in der Lage, auch nur drei Stunden am Tag zu arbeiten (= volle Erwerbsminderung), wird man dich seitens des Jobcenters auffordern, Rente zu beantragen, muss jedoch solange weiter leisten, bis ein RV-Träger eine Entscheidung getroffen hat.
Wenn, dann wirst du von einem RV-Träger zunächst als nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft, sondern das Ganze ist - mehr oder weniger lange - befristet. Ob du in dem Fall weiter im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters bleibst oder zum Sozilamt wechselst (geldliche Leistungen sind fast identisch)) wird davon abhängen, wiedeine Bedarfsgemeinschaft aussieht.

Kommt der RV-Träger entgegen dem Gutachten des Amtspsychologen zum Schluss, dass du nicht voll erwerbsgemindert bist, müssen das Jobcenter und RV-Träger untersich in einer internen Schlichtung regeln, die dich fürs Erste nicht interessieren muss.

Okay, danke für die ausführliche Schilderung.

ein psychologe testet dich

sie gilt so lange, bis dich wieder jemand testet und zu einem anderen ergebnis kommt und das akzeptiert wird

wie meinst du das, bis man zu einem anderen Ergebnis kommt?

@Leloo1984

ja, wenn sie dich in paar jahren noch mal testen

auch psychische krankheiten, sollten irgendwann enden

@VulKuolon

Ich glaube nicht dass ich meine Krankheit jemals loswerde :-(

Hallo Leeloo,

zunächst mal würde ich mich erkundigen, welche Qualifikation dein Gutachter hat.

Wenn es sich tatsächlich, wie du sagst um einen Psychologen handelt, kannst du versuchen - falls dir das Gutachten nicht passt - gegen den darauf beruhenden Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass dir der Gutachter nicht hinreichend qualifiziert erscheint.

1.) Der Beruf des Psychologen ist kein Heilberuf. Anders verhält es sich bei einem Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten (für letzteres ist jedoch für Psychologen nach dem Studium eine weitere Ausbildung notwendig). Du könntest argumentieren, dass ein Psychologe ohne weitere Ausbildung mangels Approbation nicht hinreichend qualifiziert ist, um deine Erkrankung (paranoide Schizophrenie) qualifiziert zu beurteilen.

2.) Selbst Psychologische Psychotherapeuten unterliegen einer Befugnisbeschränkung, d.h. dass ihre Approbation es nicht umfasst, eine Begutachtung der Arbeitsfähigkeit machen zu dürfen. Es ist nicht Inhalt des Psychologiestudiums oder der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten Kenntnisse über die Arbeitsfähigkeitsbegutachtung zu erwerben. Die Approbation Psychologischer Psychotherapeuten hat deshalb eine Befugnisbeschränkung, sie dürfen juristisch keine Arbeitsfähigkeitsbegutachtung machen. Dies dürfen nur Ärzte.

3.) Bei einer paranoiden Schizophrenie ist die Psychopharmakotherpie die Primärtherapie. Medikamente verordnen und beurteilen dürfen jedoch nur Ärzte, da sie hierfür (anders als Psychologen) in ihrem Studium die notwendigen Kenntnise erworben haben. Du könntest also, sofern der Gutachter ein Psychologe sein sollte - auch argumentieren, dass er mangels der hierfür erforderlichen Kenntnisse - deine Psychopharmakotherapie (und ggf. weitere medikamentöse Therapieoptionen) nicht hinreichend beurteilen kann, somit auch keine umfassende Aussage zur Leistungsfähigkeit treffen kann.

Falls du also mit dem Ergebnis der Begutachtung unzufrieden sein solltest, und der Gutachter tatsächlich ein Psychologe (und nicht ein Arzt) gewesen sein sollte, kannst du mit diesen Argumenten Widerspruch bei der Agentur für Arbeit einlegen und bei Bedarf diese Argumente auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung aufführen. Dann würdest du wahrscheinlich neu von einem Arzt begutachtet werden.

Aber Achtung, nicht mit Psychologen verwechseln: Psychiater und Fachärzte für Psychosomatische Medizin sind Ärzte, sie dürfen eine Arbeitsfähigkeitsbeurteilung machen und kennen sich mit Psychopharmakotherapie und Psychotherapie aus!

Woher kennt denn dein Fallmanager deine Diagnose? Hast du denn ein Attest von einem Psychologen oder Psychotherapeuten vorgelegt?

Zudem ist diese Krankheit doch behandelbar - bist du denn in Behandlung? Man muss sich doch damit nicht abfinden. Wenn ich deinen Nickname richtig interpretiere bist du doch erst 30 Jahre alt.

Ich habs ihm gesagt. Letztes Jahr habe ich eine Ausbildung zur Flugbegleiterin begonnen. 2 Wochen gings gut bis uns ein Film über Flugzeugabstürze gezeigt wurde und ich dachte es geschehe wegen mir, heulend rausgelaufen und Ausbildung abgebrochen. Auf dem Weg nach Hause fühlte ich mich von allen Menschen beobachtet und verfolgt. Hab zuhause meine Haare auf Glatze rasiert, als Opfergabe für die Menschenleben. Bin danach zwei mal in der psychiatrie gewesen. Und dieses Gefühl habe ich immer noch sobald ich mich traue rauszugehen verfolgt und beobachtet zu werden. Ich nehme Tabletten aber die Angst vor der Menschheit ist geblieben. Meistens gehe ich nur in Begleitung raus. Zwei mal danach habe ich als köchin ausbildung begonnen, beides abgebrochen, weil ich das gefühl hatte es geht wieder los. meine psychologin meinte ich soll in eine tagesklinik, ich kann mich meiner angst einfach nicht stellen.

@Leloo1984

Vielen Dank für deine Erläuterung - es ist manchmal einfach schwierig eine Antwort zu geben, wenn man den Hintergrund einer Frage nicht kennt. Du solltest tun, was deine Therapeutin dir rät. Wie es dann mit dem Jobcenter weitergeht, sollte erst mal nachrangig sein. Vielleicht können die Ärzte in der Klinik auch ein Gutachten machen, aber da kenne ich mich nicht aus.

alles Gute für dich. Lass den Kopf nicht hängen, du schaffst das.

klar die gilt solange bis deine krankheit geheilt oder im griff ist. wenn du nicht arbeitsfähig bist wirst du verrentet, und hast bis an dein ende weniger zum leben als hartzt 4.sollange bis du nicht irgendeine job findest denn du auch mit deiner krankheit machen kannst

Weniger zum Leben als bei Hartz IV geht nicht.

Wenn die Rente geringer wäre, wird sie durch die Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige aufgestockt. Dann ist es im Endeffekt wieder der gleiche Betrag.