Betrug oder nicht hm was tun?

4 Antworten

eBay Kleinanzeigen ist ein regionaler Anzeigenmarkt, über den Waren gegen Barzahlung bei Abholung verkauft werden.

Die einzig vernünftige Alternative dazu ist die neue Zahlung per Käuferschutz:

Klicken: Käuferschutz bei eBay Kleinanzeigen

Aber wie auch immer:

Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?

Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, erstattest Du Anzeige wegen Warenkreditbetruges gegen den Bankkontoinhaber.

Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du zivilrechtlich einfordern oder einklagen; es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Bedenke aber, dass Du gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko trägst, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

eBay Kleinanzeigen hilft Dir übrigens nicht, weil die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.

Und fürs nächste Mal:

Klicken: eBay Kleinanzeigen | Tipps für Deine Sicherheit

verreisterNutzer  18.11.2021, 19:23

Super Antwort.... nur nochmal angemerkt, weils villeicht nicht jedem klar wird:

Bedenke aber, dass Du gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko trägst, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:

Eben... und genau hierfür fehlt lt. Fragestellung bis Dato noch jeder Beweis.
Der Beweis ist nicht durch ein Foto zu erbringen, sondern ausschließlich durch den Annahmebelg des Versandtträgers

tinalisatina  18.11.2021, 20:30
@verreisterNutzer
Der Beweis ist nicht durch ein Foto zu erbringen, sondern ausschließlich durch den Annahmebelg des Versandtträgers

Und das steht wo?

verreisterNutzer  19.11.2021, 03:14
@tinalisatina

Das steht nirgendwo, aber der Versandbeleg ist der einzig belastbare Beweis, das die Aufgabe des Päckchens tatsächlich stattgefunden hat.

Ich könnte in meiner Postfilliale auch ein Päckchen mit einer Rose bedruckt auf den Stape der lagernden Päckchen legen es fotografieren und dann.... oh, ich hab kein Geld dabei, ich nehm es wieder mit..... fertig

verreisterNutzer  19.11.2021, 03:51
@tinalisatina
Und das steht wo?

In der ZPO und der StPO. Ich kenne die Paragraphen nicht, aber es ist allgemein bekannt, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen nicht als Beweismittel gewürdigt werden können bzw müssen.

Das trifft in diesem Fall umso mehr zu, da der Beschuldigte alles akribisch anhand von Fotos zu belegen versucht, den eigentlichen Beweis , nämlich den Einlieferungsbeleg jedoch schuldig bleibt.

Das stinkt doch zum Himmel.. oder?

Im übrigen halte ich es für sehr aussergewöhnlich, das jemand in der Postfiliale sein Packet fotografiert. Ich bin fast sicher, da wird sich der Sachbearbeiter an den Vorgang erinnern. Die Polizei ist dazu verpflichtet ihre Ermittlung auch dahingehend durchzuführen. Betrug ist ja nun keine unerhebliche Straftat.

tinalisatina  19.11.2021, 07:42
@verreisterNutzer
Das stinkt doch zum Himmel.. oder?

Da gebe ich Dir absolut recht.

und die Person hat mir ein Foto geschickt von dem verpackten paket mit meiner Adresse und nochmal als sie bei der Post war als Beweis das sie es verschickt.

und was beweist das? Genau... garnichts, es ist ehr ein Indiz dafür, dass sie tatsächlich von Anfang an vor hatte Dich zu betrügen. Du hast Anspruch auf Rückserattung des Betrag, solange sie den Versand nicht nachweist. Als Versandnachweis genügt kein Foto, sondern nur der Annahmebeleg des Versandträgers. Das Versandrisiko liegt bei Dir, aber nur wenn der Versand auch tatsächlich nachgewiesen wird.

Aber die Probleme sind damit nicht zuende. Eine Anzeige bringt Dir herzlich wenig, nämlich nur Genugtuung falls sie verurteilt wird (Strafverfahren). Dein Geld bekommst Du nur auf dem Weg einer Zivielklage zurück und die kostet Dich erstmal ne Menge Geld, von dem Du nicht weißt ob Du es je zurück erhälst.

Bitte sie um Übermittlung der Versandquittung, kann sie die nicht liefern, drohe mit einer Strafanzeige falls sie das Geld nicht zurück schickt oder die Ware mit Nachweis des Versandtträgers versichert an Dich versendet.

Bleibt sie dann immer noch stur, dann ist es Zeit Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten und gleichzeitig möglichst auch die Zivilklage, bzw erstmal ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantragen und das dann auch jeweils unter Vorverauslagung der Gebühren voran zu treiben.

Ich denke du hast ein recht auf dein geld. leider passiert es, dass pakete verloren gehen oder ähnliches, aber wie hast du bezahlt? Ich schlage dir vor du machst online banking und veranlasst eine lastschriftrückgabe. bei mir wurde es sofort umgesetzt.

Ratefuchs007  18.11.2021, 19:08
Ich schlage dir vor du machst online banking und veranlasst eine lastschriftrückgabe.

Eine Lastschriftrückgabe bei einer Überweisung?
Hochinteressant...

Dumm von mir.. 

So ist es. Da du das Risiko des Versandes trägst ...

verreisterNutzer  18.11.2021, 19:24

welcher Versand....
ich erkenne nirgendwo, dass der Versand tatsächlich stattgefunden hat.

Ein Foto ist jedenfalls kein Beweis

tinalisatina  18.11.2021, 20:28
@verreisterNutzer

Tja, dann lass das mal auf eine Verhandlung ankommen. Der Empfänger hat nichts, außer seiner Aussage,

Habe auch leider unversicherten Versand gemacht

und §447 BGB,

Der Versender sogar Fotos, wie er auf der Post war. Wie geht das wohl aus?

verreisterNutzer  19.11.2021, 03:10
@tinalisatina

wenn der Versender so umsichtig war, fotos auf der Post gemacht zu haben, dann hat er auch ganz sicher den Versandbeleg der ihn entlastet, zumindest hat er dann ein Foto davon gemacht.... Oder???
Ein Foto mit einem Päckchen in der Hand, in den Räumen der Post, kann jeder machen ohne das Päckchen tatsächlich aufzugeben. Aber den Einlieferungsbeleg, den gibt es wirklich nur dann, wenn das Päckchen auch übergeben wurde.

Aber ich weiß worauf Du hinaus willst, dabei können wir natürlich nur mutmaßen, was das Bild genau zeigt.

tinalisatina  19.11.2021, 07:41
@verreisterNutzer

Tja, wenn der Versand unversichert war, dann gibt es auch keinen Versandbeleg, nur eine Quittung. Das ist das Problem. Aber Du hast da natürlich schon Recht. Wer macht das mit den Fotos, wenn er nicht einen Betrug im Sinn hat.

Dennoch - die Chancen für den Empfänger stehen schlecht. Den Versuch, da mal drastisch nachzufragen, kann man natürlich wagen.