Was muss ein angestellter Fliesenleger an eigenem Werkzeug vorhalten

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Also für das Fliesenlegergewerbe gilt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe BRTV vom 4.Juli 2002 in der Fassung vom 20. August 2007. Dieser Tarifvertrag ist für allgemeinverbindlich erklärt und gilt daher für alle Betriebe des Bauhandwerkes, wie etwa Bauunternehmen, Gipser, Fliesenleger etc.. Darin hat ein Arbeitnehmer überhaupt kein Werkzeug oder Material vorzuhalten. Es gibt aber einen Akkordtarifvertrag für die jeweiligen Bundesländer. Darin ist festgelegt welche Werkzeuge Akkordarbeiter vorhalten müssen. Also wie gesagt nur Akkordarbeiter. Das sind aber nur ganz wenige Grundwerkzeuge wie Zange, Spachtel, Kelle, einfacher mechanischer Fliesenschneider, Gummispachtel (kein Gummibrett), kurz gesagt nur einfachste Werkzeuge. Dabei sind aber keine Verschleißteile wie Zahnkelle, Gummibrett, Schwämme, Schwammbretter, Waschsets, Flexblätter etc. oder Hilfsmaterialien wie Holzkeile etc. beinhaltet. Das hat alles der Unternehmer zu stellen. Mir scheint, dass dieser Unternehmer sich auf Kosten des unerfahrenen Neugesellen bereichert, indem er die Unwissenheit ausnutzt.

Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Üblicherweise stellt so etwas aber der Arbeitgeber.

Er muss es nicht bezahlen, es gibt aber Berufe, wo das in vielen Betrieben üblich ist. Bei Fliesenlegern weiß ich es nicht, aber bei Köchen sind es häufig die Messer und bei Friseuren die Scheren. Wenn sie keine eigenen stellen, bekommen sie aber welche vom Chef, nur vielleicht nicht die Modelle, mit denen sie am leichtesten arbeiten können.

Ich glaube nicht, dass er mit einer Forderung nach Geld durchkommt, mit einer Forderung nach Werkzeugen für die Arbeit aber sicherlich.

Grundlegend stellt die Firma das Werkzeug. Ausnahme er arbeitet auf Akkord, dann ist er für kleinwerkzeug selbst zuständig um sich die arbeit leichter zu machen und selbst in dem fall übernehmen das meistens die Firmen. Ein Handwerker ist nur so gut wie sein Werkzeug... Das sollte er seinem Chef mal sagen da es ja in seinem Interesse ist das der Kunde am ende Zufrieden ist und seine Rechnung schnell und ohne Abzug bezahlt.

Man müsste wissen wie das geregelt ist. Ein guter Freund von mir ist Fliesenleger. Er bekommt vom Arbeitgeber (ich komm jetzt nicht auf die genaue Bezeichnung) eine Pauschale zusätzlich zum Lohn für Arbeitskleidung und "kleinere Werkzeuge". Also für Spachtel, Knieschützer, usw. Die teureren elektrischen Geräte werden gestellt.