Was macht man wenn jemand auf EBay nicht bezahlt?

5 Antworten

Aus Deinem Kommentar:

Also: Es sind 5 Tage vergangen,

Wenn Du schon 5 Tage nach Verkauf von einem Nichtzahler schreibt, dann hast Du ja bestimmt in Deinem Angebot einen Zahlungsfrist angegeben, binnen der Käufer zu zahlen haben. Wenn nicht und Du auch nicht mit Fristsetzung mahnst, kommt der Käufer erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug:

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Zwar geben die ebay AGB vor, dass Zahlungen sofort fällig sind, jedoch obliegt ebay nicht die Rechtssprechung.

7 - 10 Tage nach Verkauf würde ich einen Käufer höflich anschreiben und nachfragen, ob er etwas übersehen hat. Nach weiteren fünf Tagen würde ich einen Einwurfeinschreibebrief senden mit der Bitte um Zahlung bis zum xxx (Datum ausgeschrieben, Fristsetzung 7 Arbeitstage) anderenfalls Du den Kaufvertrag als gelöst betrachten würdest.

Und das ist der Knacktpunkt. Du kannst zwar bei ebay einen nichtbezahlten Artikel melden und diesen Fall mit einer Verwarnung an den Käufer schliessen lassen. Es besteht aber immer noch ein gem. BGB gültiger Kaufvertrag, den es zu lösen gilt.

haikoko  25.06.2016, 08:37

Da (D)eine(?) ähnlich zerstückelte Frage heute morgem auch in den ebay-Foren gestellt wurde, solltest Du Dir auch dort die Antwort nachlesen.

Wie Du nach Fristsetzung und Nichtzahlung weiter verfahren solltest, kannst hier nachlesen:

http://www.ebay.de/gds/Keine-Bewertung-an-Nichtzahler-/10000000208286497/g.htmlc

Grobbeldopp 
Fragesteller
 26.06.2016, 00:17
@haikoko

Die Frage ist nicht von mir. Aber gut, danke für die Antwort.

Ich rede übrigens nicht wegen der 5 Tage von einem Nichtzahler, das wäre ja noch schnell, sondern weil es offensichtlich ein großes Risiko bei diesem Käufer gibt dass er nicht zahlt. Ich sehe es also auf mich zukommen.

Xipolis  26.06.2016, 03:59
@haikoko

Der Link ist nicht mehr erreichbar.

Xipolis  26.06.2016, 02:25

haikoko,

für Dich folgender Hinweis (und der soll nicht belehren, sondern Dir und damit auch Grobbeldopp helfen).

... dann hast Du ja bestimmt in Deinem Angebot einen Zahlungsfrist angegeben, binnen der Käufer zu zahlen haben.

Der Verkäufer hat hier sehr wahrscheinlich keine Zahlungsfrist mit dem Käufer vereinbart.

Laut eBay (§ 6 Nr. 9 Satz 1 u. 2 AGB deutsch) ist "der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen."

Im Gesetzestext (§ 271 Abs. 1 BGB) heißt es, wenn "eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken."

Daraus ergibt sich dass ein Käufer auf eBay im deutschsprachigem Raum in der Regel direkt nach dem Kauf in Vorkasse zu gehen hat.

Wenn nicht und Du auch nicht mit Fristsetzung mahnst, kommt der Käufer erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug:

Das ist nur teilweise richtig. Zum einen bedarf es beim mahnen keiner weiteren Fristsetzung mehr, der Verzug tritt mit Erhalt der Mahnung ein. Und zum anderen müssen Verbaucher auf die 30-Tages-Regel in einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung ausdrücklich hingewiesen werden.

Xipolis  26.06.2016, 02:51
@Xipolis

FORTSETZUNG:

Der erste Absatz des von Dir genannten Paragraphen, weist übrigens auf die Notwendigkeit der Fälligkeit hin, damit überhaupt ein Verzug eintreten kann.

Und an keiner Stelle wird eine Fristsetzung erwähnt, denn der hat Käufer durch die Nichtzahlung als "(...) Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis (verletzt), so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen" (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Die Regelung mit den 30 Tagen und der Unterschied zwischen Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern wird im dritten Absatz beschrieben.

Zwar geben die ebay AGB vor, dass Zahlungen sofort fällig sind, jedoch obliegt ebay nicht die Rechtssprechung.

Diese Regelung ist BGB-konform, da der Verzugseintritt immer bedeutet, dass eine Überfälligkeit vorliegt, also durch den Schuldner hätte schon längst bezahlt sein müssen. Der Verzug begründet einen Schadensfall.

7 - 10 Tage nach Verkauf würde ich einen Käufer höflich anschreiben und nachfragen, ob er etwas übersehen hat.

Das wäre schon eine Mahnung. Ich persönlich würde das Abwarten von sieben Tagen als zu lang betrachten.

Der Verkäufer sollte aber in jedem Fall bei keiner Reaktion einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen, da ihm nur dann die Gebühren und Provisionen gut geschrieben werden! Außerdem bekommt der Käufer auf diese Weise einen Vermerk und andere Verkäufer können ihn ausschließen.

Nach weiteren fünf Tagen würde ich einen Einwurfeinschreibebrief senden mit der Bitte um Zahlung bis zum xxx (Datum ausgeschrieben, Fristsetzung 7 Arbeitstage) anderenfalls Du den Kaufvertrag als gelöst betrachten würdest.

Das würde ich auch machen, allerdings nicht mit Rücktritt (§ 323 BGB), sondern mit Schadenersatzforderung (§ 437 BGB).

Und das ist der Knacktpunkt. Du kannst zwar bei ebay einen nichtbezahlten Artikel melden und diesen Fall mit einer Verwarnung an den Käufer schliessen lassen.

Dennoch sollte er den Fall eröffnen (und später schließen) um die Gebühr und Provision zurück zu erhalten.

Es besteht aber immer noch ein gem. BGB gültiger Kaufvertrag, den es zu lösen gilt.

Ist korrekt.

Xipolis  26.06.2016, 03:58
@Xipolis

allerdings nicht mit Rücktritt (§ 323 BGB), sondern mit Schadenersatzforderung (§ 437 BGB).

Hie habe ich mich vertan, gemeint war die Schadenersatzforderung aus §§ 325 i. V. m. 280 I, II, 288 I, IV, 252 BGB.

Der Rücktritt nach § 323 Abs, 1 BGB erlaubt es dem Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf der Frist, den Kaufvertrag als nichtig zu betrachten und den Artikel anderweitig zu verkaufen.

Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Zu beachten ist auch, dass der Rücktritt ausdrücklich erklärt werden muss (§ 349 BGB) und der Anspruch des Käufer erst mit Erhalt dieser Erklärung untergeht.

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil

Man kann natürlich den Verzugsschaden und den entgangenen Gewinn geltenden machen (§ 325 BGB).

Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

Wenn du dort etwas verkauft hast , bezahlst du auch Gebühren an Ebay.. Teil Ebay mit das der Käufer nicht bezahlt hat und du die die Gebühren nicht bezahlen möchtest. Daraufhin wird Ebay den Käufer anschreiben / rügen.. Wenn er "gute" Gründe hat warum nicht bezahlt und die Ware nicht mehr will , stellt man die Gebühren für deinen Verkauf zurück..

Xipolis  25.06.2016, 06:11

Die bekommt er bei keiner Reaktion auf den Fall auch gut geschrieben.

...Betreffende 100% positive Bewertungen hat und weiter einkauft?...Wie kommen die denn zustande?

Verkäufer können schon lange nicht mehr negativ bewerten, dadurch weisen solche Spaßbieter beschönigte 100% positiv auf. Deshalb sollte man auch die positiven Bewertungen, in denen trotzdem negatives stehen kann, genau durchlesen.

Hast Du ein Zahlungsziel in Deinem Angebot? Wenn nicht, hat der Käufer 30 Tage Zeit zum bezahlen. 5 Tage nach Verkauf ist nicht sehr lange; ich würde mal höflich anfragen, ob er noch an dem Artikel interessiert ist.

Um Deine ebay-Gebühren zu erhalten, nach angemessener Zeit (10 Tage) einen Fall eröffnen; vielleicht wird er dann doch mal von ebay rausgeschmissen.

Meldet er sich überhaupt nicht, dann löse den Kaufvertrag auf, bevor Du ihn wieder neu einstellst.

Xipolis  25.06.2016, 06:17

Hast Du ein Zahlungsziel in Deinem Angebot? Wenn nicht, hat der Käufer 30 Tage Zeit zum bezahlen. 5 Tage nach Verkauf ist nicht sehr lange; ich würde mal höflich anfragen, ob er noch an dem Artikel interessiert ist.

Falsch. Der Vorkasse-Kaufpreis ist hier immer sofort nach Vertragsabschluss fällig.

Die 30 Tages-Regel bestimmt den Beginn des Verzugs für gewerbliche Käufer.

Fälligkeit und Zahlungsziel sind nicht das gleiche wie Verzug.

haikoko  25.06.2016, 08:30
@Xipolis

Falsch. Das BGB kennt keinen Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer, was das Zahlungsziel angeht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Die ebay AGB schreiben sofortige Zahlung vor. Aber, dem Himmel sei Dank, liegen zwischen den ebay AGB und dem BGB sowie der aktuellen Rechtssprechung Welten.

Xipolis  26.06.2016, 02:07
@haikoko

Sorry, aber Dein Kommentar als Antwort auf meinen Kommentar ist im wesentlichen grober Unsinn!

Du verwechselst die FÄLLIGKEIT mit dem VERZUG.

Das BGB kennt keinen Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer, was das Zahlungsziel angeht:

Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass das BGB hier eine Unterscheidung macht.

Zum Zahlungsziel siehe § 271 BGB:

Leistungszeit(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Daraus ergibt sich, dass bei einem Kauf auf eBay die Zahlung (in der Regel) sofort zu bewirken ist.

Die ebay AGB schreiben sofortige Zahlung vor. Aber, dem Himmel sei Dank, liegen zwischen den ebay AGB und dem BGB sowie der aktuellen Rechtssprechung Welten.

Die Regelung der eBay-AGB ist hier konform mit dem Gesetz und vereinbart verbindlich Vorkasse für den Käufer, siehe § 6 Nr. 9 AGB f. d. Nutzung d. deutschspr. eBay-Dienste:

Angebotsformate und Vertragsschluss

Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

Für den Verzug bei einem Kauf auf eBay braucht es (in der Regel) eine Mahnung. Und hier unterscheidet das BGB sehr wohl, denn der Verzug tritt auch ohne Mahnung nach 30 Tagen ein, wenn der Käufer kein Verbraucher ist. Verbraucher müssten auch diese 30-Tages-Regel explizit in der Rechnung/Zahlungsaufstellung hingewiesen werden (286 III BGB).

Nach ca. 1 Woche anschreiben ib es Probleme gibt mit der Bankverbindung da noch keine Zahkung eingegangen ist. Kommt da innerhalb von 2 Tagen keine Reaktion Nichtbezahlten Fall melden nach 4 Tagen schließen um die Gebühren zurückzubekommen, Nichtzahler auf Bietersperrliste setzen.

Grobbeldopp 
Fragesteller
 25.06.2016, 03:50

Ich habe eigentlich noch einen Text eingegeben, um das ganze näher zu erklären, aber aus versehen gelöscht. Die Änderung braucht offenbar einen Umweg über den Support.

Also: Es sind 5 Tage vergangen, der Käufer hat 100% positive Bewertungen, die aber in sehr vielen Fällen mit Texten wie "Achtung Spaßbieter" oder "reagiert nicht, gemeldet" bis hin zu "Polizei eingeschaltet" ausgestattet sind.

Ich habe einfach keine Lust auf so einen Dreck.

Grobbeldopp 
Fragesteller
 25.06.2016, 03:55
@Grobbeldopp

Und ich verstehe das einfach nicht. Wie kann es denn sein dass der Betreffende 100% positive Bewertungen hat und weiter einkauft? Trotz mehrfacher Beschwerden bei eBay und sogar MEHRERER Anzeigen bei der Polizei? Gibt letztendlich jeder eine positive Bewertung, auch wenn es Monate gedauert hat?

greulinchen  25.06.2016, 04:01

Ja dann mach gleich den Fall auf und nach exakt 4 Tagen wieder zu. Das Problem idt, dass die positiven Negativbewertungen niemandem helfen und Käufer kann man ja nicht mehr negativ bewerten. Du kannst in deinem Ebayaccount auch einstellen, dass Bieter mit Meldungen wegen Nichtzahlens bei dir nicht mehr mitbieten können, das schützt dich ein wenig vor solchen Spaßvögeln. Hier kannst du es einstellen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferencess Hier den Fall eröffnehttp://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.htmltml und hier Käufernamen direkt sperrehttp://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLoginogin

Grobbeldopp 
Fragesteller
 25.06.2016, 04:06
@greulinchen

Ich muss nochmal nachfragen, Sorry, ich habe einfach keine Ahnung  davon: Ist das also üblich mit diesen widersprüchlichen Bewertungen? Wie kommen die denn zustande?

Xipolis  25.06.2016, 06:10
@Grobbeldopp

Mahn den Käufer auf jeden Fall separat unter Setzung einer Frist, bei dessen Ablauf Du den Kaufvertrag für hinfällig betrachtest und Dir ggf. Schadenersatz vorbehältst. So kommst Du aus dem Vertrag raus.

greulinchen  25.06.2016, 04:25

Das sind halt Menschen, die statt den Nichtzahlerfall zu eröffnen ihm eine positive Bewertung mit negativem Text schreiben, was natürlich total unsinnig ist. So bekommen Sie ihre Gebühren nicht zurück und schenken dem Nichtzahler auch noch einen grünen Punkt. Zudem kann der Käufer die Bewertung auch löschen lassen, weil positive Bewertungen mit negativen Texten verboten sind. Das einzig richtige ist solche Trottel zu melden und dadurch zu verwarnen, dann schließt ebay das Konto irgendwann und seine eigenen Einstellungen zu Käuferbeschränkungen streng zu halten, damit sie garnicht erst bei dir mitbieten können.

Margita1881  25.06.2016, 04:43
@greulinchen

@greulinchen: 100% eröffnen VK einen Fall um ihre Gebühren erstattet zu bekommen, das steht aber nicht in den Bewertungen.

...schenken dem Nichtzahler auch noch einen grünen Punkt

VK können nicht negativ bewerten, deshalb Texte von VK genau lesen.

...weil positive Bewertungen mit negativen Texten verboten sind

nur wenn sie beleidigend sind, ist es verboten und wird von ebay gelöscht.

Xipolis  25.06.2016, 06:07

Du müsstest allerdings damit rechnen, das es Käufer gibt, die es genau darauf anlegen und nach Wochen dann zahlen und den Artikel haben wollen. Und wenn dann der Kaufvertrag, der ja immer noch nachweislich besteht nicht erfüllt werden kann, kommt es zur Schadenersatzforderung.

1. Mahnen über die eBay-Nachricht.

2. eBay-Fall eröffnen.

3. Wenn der Käufer dann immer noch nicht zahlt mahnen mit Fristsetzung in Bezug auf Schadenersatz.

4. Nach fruchtlosem Fristablauf Artikel anderweitig verkaufen.

5. Schadensersatz verlangen in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem vereinbarten und dem bei einem Notverkauf erzielten Preis.

Anstelle von 3.) bliebe sonst nur auf Abnahme und Vergütung zu klagen. Der Schadenersatz nach 5. müsste wahrscheinlich auch gemahnt werden und schließlich über Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Xipolis  26.06.2016, 04:03

Ergänzung:

zu 4.) Zusätzlich dem Käufer den Rücktritt erklären.

zu 5.) Schadenersatz wären auch die Zinsen für den Zeitraum ab Verzugsbeginn bis Rücktritt und etwaige Mahnkosten oder andere Kosten.