Kann man bei eBay Kleinanzeigen gemeldet werden, wenn man unbezahlte Ware doch noch zurückzieht?
Hallo,
Ich hatte etwas bei eBay Kleinanzeigen eingestellt und dann von jemandem ein Angebot bekommen. Hab den Artikel dann aber doch an einen Freund abgegeben , da er ihn haben wollte . Die Ware war noch nicht bezahlt. Die Personen, die den Artikel kaufen wollte hat dann geschrieben, dass sie mich bei eBay melden wolle. Gibt es dazu jetzt Konsequenzen? Meines Wissens nach nicht , da die Ware ja noch nicht bezahlt war und eBay Kleinanzeigen ausschließlich von Person zu Person zum Privatverkauf dient , aber vielleicht kennt sich hier jemand besser aus
Danke im Voraus . Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Wenn der andere nur ein Angebot gemacht hat und Du nicht "ja" gesagt hast, war es halt nur ein Angebot. Können ja z.B. von mehreren Interessenten gleichzeitig Angebote eingehen. Dann kann es auch nur einer bekommen
Hast Du aber mit ihm den Kauf schon vereinbart (also zugesagt) ist es gültig und Du must ihm die Ware verkaufen - oder er kann dich z.B. schadenersatzpflichtig machen.
So ist es!
Danke für die Antwort . Hatte mich jetzt auch mit der Person geeinigt. Werde in Zukunft dann nicht so voreilig handeln 👍
Evtl. ist tatsächlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.Bevor man etwas anbietet sollte man es sich genau überlegen.
Zum Kaufvertrag gehören immer zwei. Solang du nicht erst ja und dann wieder nein sagst kann man dich auch wegen nix melden.
Das kommt nicht unbedingt auf die Zahlung an, sondern darauf was vorher abgemacht war.
Wir treffen uns Dienstag Geld gegen Ware und der Kunde war Dienstag nicht da, so kannst du von ausgehen, das das der Kunde vom Kauf zurückgetreten ist und kannst die Sache anderweitig verkaufen.
Wir treffen uns Freitag, Freitag ist erst Morgen, du hast aber heute schon an jemanden anders Verkauft, so ist das Vertragsbruch.
Hier kann der Kunde fordern.
Wenn du sein Angebot bereits angenommen hattest, habt ihr einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, welchen du nun nicht eingehalten hast. Da könnte dich der Käufer verklagen, wenn er es darauf anlegt.
Ob der Kaufpreis bereits gezahlt wurde ist vollkommen irrelevant.