Ebay Artikel an die falsche Adresse geschickt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nö, weniger die falsche Adresse, als eventuell den falschen Käufer

und eventuell das falsche Zahlungs-Angebot.

  • Wie hat der Käufer gezahlt, per Paypal oder Überweisung?

Verschickt habe ich als Päckchen ohne Sednungsnummer, da es zu klein dafür war, unversichert

Das ist falsch bzw. kein Packerl ist zu klein um nur als Päckchen und nicht als Paket, sendungsverfolgt und versichert, verschickt zu werden. Das ist Dein Auftrag, den Du erteilst.

  • Was hast Du angeboten und somit als Bestandteil des Kaufvertrags gem. BGB zu erfüllen: Paketversand oder Päckchenversand?

Spielt es eine Rolle, dass ein Fall erst nach einem Monat eröffnet wird?

Nein, der Käufer hat lt. den ebay AGB bis zu 30 Tagen nch dem von ebay errechneten Liefertermin Zeit einen Fall zu eröffnen.

Hier kannst Du alles zum ebay-Käuferschutzversprechen lesen:

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Deswegen ist auch die Frage nach der "verkauften" Versandart und ob Zahlung per Paypal wichtig.



Paypal hatte ich u.a. angeboten. Bezahlt wurde per Banküberweisung

@clonetrooper88

Überweisung ist gut. Da greift der "automatische" ebay-Käuferschutz nicht.

Dann ist jetzt noch die Frage, ob Päckchen oder Paketversand von Dir verkauft wurde.

@haikoko

Päckchen, defintiv

@clonetrooper88

Wenn Du als Päckchen verkauft und verschickt hast und dann das auch noch durch Zeugen belegen kannst, bist Du "raus aus dem Schneider".

Ich würde jedoch noch einen Schritt weitergehen, da sich die Meldungen an ebay bei Päckchen-Kauf in Richtung Käuferschutz vervielfacht haben und dem Käufer mitteilen, dass ich einen Nachforschungsantrag gestellt habe:

http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/ich-moechte-ein-feedback-geben-neu/wo-ist-meine-sendung/national/paket-paeckchen-national1.html

Dies würd ich an Deiner Stelle auch tun! Manchmal kommen die Päckchen doch recht plötzlich bei den Käufern an ;-)

Die Bewertungs kannst Du mit dem Hinweis "Post-Nachforschungsantrag wurde gestellt" ergänzen. Wenn die Bewertung vom Käufer sachlich formuliert ist, wird ebay sie nicht löschen. Lies Dir zur Information dazu diese ebay-Seite durch:

http://pages.ebay.de/de/help/policies/defect-removal.html

Wegen des blinden ebay-Käuferschutzversprechens bieten bitte auf keinen Fall mehr Paypal-Zahlung an. Dann hast Du das Nachsehen und bist Geld und Ware los.

Ich biete nur Zahlung per Überweisung an, aber auch nur versicherten Versand über Hermes. Versanddienstleister, die nachverfolgbaren Versand presiwerter als DHL anbieten, gibt es doch einige.

@haikoko

Danke, das werd ich in Zukunft berücksichtigen und hoffen das es bei dem Vorfall bleibt

Wenn der Käufer auf Dein Konto überwiesen hat und mit der unversicherten Zusendung einverstanden war, hast Du nichts zu befürchten. In diesem Fall haftet der Käufer. Du kannst ja einen Nachforschungsantrag stellen. Aber wenn der nicht antwortet, ist auch das sinnlos.

Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten oder Abgabe bei der Post.
Hier gilt § 447 Abs.1 BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-Verlust-auf-dem-Postweg-Gefahruebergang-/10000000177201111/g.html?clk_rvr_id=750528983763


Anders ist es natürlich bei PayPal-Zahlung. PayPal wird für den Kunden entscheiden, weil sich da keiner um deutsches Recht kümmert.

Vergiss nicht die AGB, damit regeln sie ihren "Käuferschutz"

@JuraErstie

Bei uns gilt deutsches Recht und nicht die AGB von PayPal. Und die Klagen, die bisher gegen PayPal eingereicht wurden, sind alle von PayPal außergerichtlich entschieden worden zu Gunsten des Antragstellers, da PayPal  Gerichte scheut wie Feuer das Wasser.

Nur leider sind viel zu wenig Leute so mutig.

Das stimmt. PayPal gestaltet sich das Recht, wie es will. Macht nur leider keiner was gegen...

@JuraErstie

Der Käuferschutz ist ja eine feine Sache. Leider hat sich ja eingebürgert, das PayPal ohne jede Prüfung zurückzahlt - und das ist weniger fein. Zu Anfang musste noch ein Gutachten über den Schaden vorgelegt werden, aber jetzt zahlt PP "nach sorgfältiger Prüfung" sofort zurück. Und so kann es nicht sein.

ist doch nicht das erste Mal, dass eine Sonderregelung einfach general-angewandt wird, wenn du weißt was ich meine ;)

Muss ich das Geld zurück zahlen?

Ja, musst du.

Was wenn die Frist des Falls verstreicht?

Dann kann der Käufer rechtliche Schritte auf Schadenersatz gegen dich einleiten.

Ist die negative Bewertung gerechtfertigt?

Unter Vorbehalt, Nein. Einer engativen Bewertung sollte ein kommuikativer Austausch zur Klärung von Käufer und Verkäufer voraus gegangen sein.

Spielt es eine Rolle, dass ein Fall erst nach einem Monat eröffnet wird?

Nein.

Du bist leider in der Nachweispflicht, da es hier eine sogenannte Schickschuld war. Das ist total ärgerlich, aber eine andere Möglichkeit gibt es nicht, als das Geld zurück zu zahlen. Ich würde noch einen Nachforschungsauftrag bei der Post stellen. Hilft zwar meist nichts, aber wer weiß.

Versuch trotzdem n Nachforschungsantrag bei der Post...

Wie Ebay entscheidet kann wohl im Augenblick niemand beantworten...

Sollte sich jedoch herausstellen, das das Päckchen vom Empfänger bei der Post abgeholt wurde bist Du fein raus.