Was kommt nach einer Anzeige bei der Polizei?

6 Antworten

Wenn Du eine Anzeige erstattet hast, dann sind zunächst einmal börokratischer Hürden zu nehmen.

Ein Strafantrag mag an keine Form gebunden sein, streng genommen, dennoch wird zumeist eine original Unterschrift verlangt.

Da Du diese nicht leisten kannst über eine Onlinewache, wird man Dich bitten, zur Polizei zu kommen.

Der Vorgang wird hierzu zu Deiner zuständigen Polizeidienststelle versendet, von wo Du eine Aufforderung erhälst, zu kommen, mit Terminangabe.

Zudem sind da zumeist noch Rückfragen, welche gerne in Form einer weiteren Vernehmung geklärt werden, auch hierzu wirst Du Dich gemeinhin zur Polizei bewegen müssen.

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In den meisten Bundesländern ist das so, kommst Du dann nicht, dokumentierst Du gleichzeitig, dass Dein Interesse an einer Strafverfolgung anscheinend doch nicht so hoch ist und das Ding wird dann ohne jede weitere Tätigkeit an die Staatsanwaltschaft geschickt, welche das Ding dann bei einfachen Delikten einfach einstellt, es wird nichts weiter unternommen.

Nein, die Polizei wird dazu nicht zu Dir kommen. Und ja, dann hättest Du auch gleich zur Polizei gehen können, wäre aufs Selbe rausgekommen, man wird Dir nicht hinterher rennen. Du willst was von den Strafverfolgungsbehörden, also geh hin.

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Wenn man dann alles hat, dann wird man eventuellen Hinweisen nachgehen, wenn Du jemand beschuldigst, wird man diesen einbestellen, belehren, eventuell zur Sache hören, wenn er den aussagen möchte, Zeugen einbestellen und vernehmen und das ganze Ding dann an die Staatsanwaltschaft schicken, auf dass diese entweder einstellt, gegen Auflagen einstellt, einen Strafbefehl erlässt oder gar Anklage erhebt, welches dann in einer Gerichtsverhandlung erledigt wird, zu welcher Du erneut geladen werden wirst.

Wusste gar nicht, dass man so was online machen kann ...!?

Da wird jetzt recherchiert, dann wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob es zur Gerichtsverhandlung kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird!

Wenn es zur Verhandlung kommt, dann bekommst du sicher eine Ladung! Wenn nicht, bekommst du keine Mitteilung mehr darüber, dass das Verfahren eingestellt wurde!

Evtl. ruft dich der ermittelde Polizist einmal an (war bei mir so) weil er noch Fragen hat. Du bekommst aber auf jeden Fall Post, weil die noch eine Unterschrift brauchen. Das passiert i.d.R innerhalb von 7-10 Tagen.

Der Anzeige wird jetzt nachgegangen. Wenn sich dadurch gegen den Beschuldigten ein Anfangsverdacht für eine Straftat ergibt, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier kann es erforderlich werden, daß Deine Vernehmung als Zeuge erforderlich wird. Dann wirst Du eine Ladung zur Zeugenvernehmung bekommen. Wenn das nicht der Fall ist - weil sich die Sache auch so klären läßt oder keine Straftat feststellbar ist, dann hörst Du von der Sache nix mehr. Nur dann, wenn Du Geschädigte bist, bekommst Du vermutlich noch eine Mitteilung, wie das Verfahren ausgegangen ist.

Eventuell bekommst Du noch eine Vorladung, um eine schriuftliche Aussage zu machen. Sonst wird nicht viel passieren. Die Polizei gibt die Anzeige weiter, wenn es sich um eine Straftat handelt und die Staatsanwaltschaft bearbeitet das dann. Sollte das Verfahren weiterlaufen, bekommst Du evtl. eine Vorladung um eine Aussage zu machen. War es eine Straftat, die Du angezeigt hast? Ich wusste garnicht das man das online machen kann.