Strafmaß bei Betrug in 2 Fällen
Mein Freund hat mir gestern ein relativ schockierenes Geständnis gemacht und dazu hätte ich mal ein paar Fragen.
Er hat sich des Betruges in 2 Fällen strafbar gemacht. Er hat bei ebay 2 iPhones verkauft die er aber nie besessen und somit auch nie verschickt hat. Die Gesamthöhe des Schadens beläuft sich auf 948,90€.
Seine Verhandlung wäre gestern gewesen aber aus Angst vor einer drohenden Strafe ist er da nicht erschienen. Das Strafmaß in dem Fall reicht ja von Geldstrafe bishin zu 5 Jahren Gefängnis. Kann mir jemand sagen mit welcher Strafe er in dem konkreten Fall zu rechnen hat? Wirkt sich sein Nichterscheinen negativ auf das Urteil aus bzw kann es sogar sein das bereits ein Haftbefehl deswegen vorliegt?
Desweiteren war er zu dem Zeitpunkt auch Bezieher von ALG II. Ergibt sich daraus dann nochmal Sozialbetrug?
5 Antworten
Ja das Nichterscheinen ohne Grund wirkt sich schon negativ auf das Verfahren aus.Es kann soweit kommen,dass er polizeilich vorgeführt wird,damit das Verfahren beginnen kann.Normalerweise würde das Geld auf sein ALg2 angerechnet.Kann sein,dass er nun ne Rückzahlung leisten muss.Das Strafmaß hängt von seinem Richter ab und besonders von seinen evtl.Vorstrafen und von seinem persönlichen Auftreten natürlich auch.
Ein Jurist bin ich nicht, aber es ist klar, dass Taten immer Folgen haben werden. Dein Partner hat sich trotz Bezug von Sozialleistungen Geld verschafft durch Betrug. Das ist eine strafbare Handlung und er weiß das nur zu gut., Er hat es dir gesagt, weil er genau wusste, es lässt sich nicht vermeiden. Nicht zur Verhandlung zu erscheinen, macht mindestens keinen guten eindruck und wirkt sich mit Sicherheit auf die Beurteilung seiner Handlungen aus. Hat er denn keinen Anwalt, der ihm beisteht?
Nein Anwalt hat er keinen.
Das Nichterscheinen macht seine Situation nicht leichter. Er soll sich umgehend bei Gericht oder Polizei melden, bevor er von ihnen "Besuch" bekommt. Natülich muss er die verhängte Strafe verbüsen, die wohl durch sein Handeln nicht kleiner wurde.
Bei Strafprozessen -ein solche Verhandlung war das Deiner Schilderung nach- gibt es keine Versäumnisurteile wie in Zivilprozessem, außer der Beklagte kann sein Fernbleiben stichhaltig erklären.
Also sollte er schleunigst seinen A... in die Hand nehmen und sich bei Gericht melden.
Neben der Strafe für den Betrug (klingt nach Ebay) laufen doch gewiß auch noch Nebenklagen der geprellten Käufer? Er hat nun so viel Dreck am Stecken, daß er sich dem Gericht stellen muß, das geht nicht mehr anders.
Wenn er bisher keine Vorstrafen hat und u.U. sogar noch unter 18 war, dürfte er aber ohne Freiheitsstrafe davonkommen.
Von Nebenklagen weiss ich nichts und unter 18 ist er nicht.
Natürlich bekommt wer Ärger, wenn er nicht zur Verhandlung erscheint.
Wie naiv muss man sein, wenn man glaubt so einer Strafe zu entkommen ?
Und wie hoch die Strafe ist, hätte er gestern schon erfahren können.