Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit
Hallo,
ich wurde wegen Trunkenheit im Verkehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe in Höhe von € 600,- verurteilt. Mir wurde zunächst eine Ratenzahlung bewilligt.
Da ich die Raten jedoch nicht leisten konnte, bekam ich eine Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe. Da ich die Gesamtsumme nicht leisten kann, möchte ich diese durch gemeinnützige Arbeit tilgen. Meine Frage ist jetzt, ob ich diese dann in meiner Stadt auch machen kann, da die zuständige Staatsanwaltschaft 300 km entfernt von mir ist.
Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
Ob die Staatsanwaltschaft in deiner Stadt liegt oder woanders ist nicht wichtig. Wenn du die restliche Geldstafe durch gemeinnützige Arbeit tilgen möchtest, wird sich die zuständige Stelle ( meistens ein beauftragter Verein) in Berlin ist es z. B. die freie Hilfe) nach Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft mit dir in Verbindung setzen und dir Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen vorschlagen die in deiner Nähe sind und dort kannst du dann ganz ruhe deine Strafe "abarbeiten"
hallo
nein ,das wird nicht gehen , du hast tagessätze bekommen , und für diesen satz musst du in den kanast , zb 30 tagessätze zu je 20 € biste mit nem monat dabei
gruss
nein ,das wird nicht gehen , du hast tagessätze bekommen
Eine Abarbeitung der Geldstrafe durch soziale Arbeit ist aber die Regel bei den Staatsanwaltschaften...
Du fährst betrunken Auto, bekommst Geldstrafe.
Du kannst die Tagessätze nicht zahlen, bekommst Ratenzahlung.
Du kannst Ratenzahlung nicht bedienen, bekommst Ersatzfreiheitsstrafe.
Die möchtest Du nicht machen, lieber Sozialstunden.
Sind wir bei Wünsch-Dir-Was, ist das Leben ein Ponyhof?
Frag Deinen Anwalt und denk mal ganz scharf über grundlegende Dinge nach.
Hallo bmw
was wurde denn daraus?
http://www.gutefrage.net/frage/koerperverletzung-mit-27-promille
Trunkenheit im Verkehr war das ja nicht, also bist du nach diesem Vorfall noch einmal mit Alkohol aufgefallen!
du wirst entweder die Geldstrafe auf einmal begleichen müssen oder eben in JVA gehen müssen
wenn du eine ersatzfreiheitsstrafe verbüssen musst, kannst du die nicht ohne weiteres durch gemeinnützige arbeit tilgen.!?