Was kann passieren an rechtlichen Maßnahmen wenn man sich in einen Kino Film schleicht ohne zu bezahlen?

3 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die

Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden

Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder

den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht

erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in

anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hausverbot , eine Vertragsstrafe von mind. 50. € eine Strafanzeige wegen Erschleichung von Leistungen und evt. auch Ärger zu Hause oder finden es deine Eltern es witzig, wenn du auf der Polizeiwache abgeholt werden musst oder mit einem Streifenwagen nach Hause gebracht wirst. Die meisten Kinos kontrollieren auch während der Vorstellung unsichtbar für den Besucher. Ich bin Mitarbeiter im Kino und kenne mich daher aus. 

Hausverbot + anzeige