Waschmaschine steht auf Sockel: gibt es die Pflicht (bzw. ein Gesetz) das man diese befestigen muss, und wenn ja, wo steht das?

11 Antworten

Mein Tipp gegen das Wandern der Maschine während des Schleudervorgangs ist, die Trommel immer voll beladen in Betrieb zu nehmen. Bei nur geringer Beladung ensteht beim Schleudern an der Trommel eine große Unwucht, wodurch die Maschine zu wandern beginnt, besonders bei Waschmaschinen älterer Bauart. Moderne Maschinen besitzen einen Sensor, der bei zu großer Unwucht den Schleudervorgang automatisch abbricht.

Voraussetzung ist aber immer, daß die Füße unten an der Maschine korrekt eingestellt sind, sodaß sie waagrecht und wackelfrei auf dem Boden steht.

Ich hab so kein Problem, meine Maschine steht auf gefließten Boden und hat sich seit Jahre noch kein bischen von der Stelle bewegt.

Hi,

Mein Tipp gegen das Wandern der Maschine während des Schleudervorgangs ist, die Trommel immer voll beladen in Betrieb zu nehmen. Bei nur geringer Beladung ensteht beim Schleudern an der Trommel eine große Unwucht, wodurch die Maschine zu wandern beginnt, besonders bei Waschmaschinen älterer Bauart.

Das weiß ich schon; was eines der ersten Dinge die ich vor 15 Jahren begebracht bekam^^
Darum sammel ich jede Wäschefarbe immer so lange, bis ich genug zusammen habe das die Maschine voll beladen ist...

Moderne Maschinen besitzen einen Sensor, der bei zu großer Unwucht den Schleudervorgang automatisch abbricht

So eine Unwuchtkontrolle soll meine wohl auch haben; die hat wohl aber nichts gebracht... -.- Wohl kaputt?

Voraussetzung ist aber immer, daß die Füße unten an der Maschine  korrekt eingestellt sind, sodaß sie waagrecht und wackelfrei auf dem Boden steht.

Stand sie; war mir sehr wichtig eben genau damit sie mir nicht vom Sockel springt.

Ich hab so kein Problem, meine Maschine steht auf gefließten Boden und hat sich seit Jahre noch kein bischen von der Stelle bewegt.

So sollte es auch sein! :D
Meine beiden vorherigen haben sich auch nie bewegt, nur meine letzte Billig-Waschmaschine wo nach ca. 7 Jahren irgenwas an der Trommel gebrochen war, kam kurz davor vom Kämmerchen in den Flur gewandert -.-
Nach 7 Jahren ist das ja noch ok, aber nach 8x waschen doch nicht... -.-

@monara1988,

es gibt kein Gesetz das dich verpflichtet eine Waschmaschine auf einen Sockel zu stellen.

Allerdings ist es empfehlenswert wenn die Waschmaschine in einem Gemeinschafts-Keller aufgestellt wird sie auf einen Sockel zu stellen, denn Keller werden öfters mal überschwemmt durch Elementarschäden (Rückstau, Überschwemmung).

Die Entscheidung dafür triffst du aber alleine.

Auf jeden Fall ist es wichtig die Waschmaschine so aufzustellen, dass sie eben steht.

es gibt kein Gesetz das dich verpflichtet eine Waschmaschine auf einen Sockel zu stellen.

das dachte ich mir schon...

Allerdings ist es empfehlenswert wenn die Waschmaschine in einem Gemeinschafts-Keller aufgestellt wird sie auf einen Sockel zu stellen, denn Keller werden öfters mal überschwemmt durch Elementarschäden (Rückstau, Überschwemmung).

Der Keller ist tatsächlich alle 3 Jahre überflutet (darum kann man den eigentlich nciht benutzen) und genau darum hab ich meine WaMaSchi ja auf den blöden Sockel gestellt. Die nächste müsste da auch hoch... -.- 

Und nein, den Vermieter interessiert das nicht das der immer mal wieder überflutet; war nach dem letzten Hochwasser vor 2 Monaten (20cm hoch) nicht ein einziges Mal da um nachzuschauen -.-

Die Entscheidung dafür triffst du aber alleine

Ich hatte weniger eine Wahl, eben wegen der Überschwemmung...

Der Aufstellservice hatte keinen Einwand dagegen die da aufzustellen und hat mich auch nicht gewarnt...

Auf jeden Fall ist es wichtig die Waschmaschine so aufzustellen, dass sie eben steht.

War sie: sie stand wackelfrei und laut Wasserwaage gerade. Und auch nicht direkt an der Kante...

@monara1988

Dann ist es auch nicht möglich, dass der Standort der Waschmaschine ausschlaggebend für die Ablehnung war.

Welcher Garantiefall ist denn überhaupt deiner Meinung nach eingetreten?

Außerdem würde mich mal der Text der Ablehnung die du erhalten hast interessieren!

Ergänzend habe ich mir mal die Garantiebedingungen der Firma Siemens für Waschmaschinen angesehen:

Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 - 6) Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.

Handelt es sich bei deinem Schaden an der  Waschmaschine überhaupt um eine Material- oder Herstellungsfehler ?

Weiteres findest du hier:

http://www.siemens-home.de/kundendienst/garantiebedingungen

@Apolon

Hi

Dann ist es auch nicht möglich, dass der Standort der Waschmaschine ausschlaggebend für die Ablehnung war.

Der Grund der Ablehnung (durch den Techniker der Reparaturfirma und den angeblichen Techniker des Händler) ist einfach nur, das ich die Maschine nicht am Boden befestigt hätte, und somit selbst schuld sei.

Welcher Garantiefall ist denn überhaupt deiner Meinung nach eingetreten?

Da eine korrekt aufgestellte und korrekt beladene Waschmaschiene ja nicht einfach so 40m wandert, und das Ding ein Unwuchtkontrollsystem hat, was offensichtlich nicht funktioniert hat, gehe ich davon aus das die irgendeinen Technischen- und/oder materiellen Defekt hatte, und der zählt ja zur Garantie.

Außerdem würde mich mal der Text der Ablehnung die du erhalten hast interessieren!

In der Rechnung von der Reparaturfirma steht komplett (wortwörtlich):

"Tür geht nicht mehr auf WA ist umgefallen, stand auf einem Sockel Kunden auf Kostenpflichtigkeit, falls Eigenverschulden und auf BDA hingewiesen.
Fehlercode: Hinweis für Techniker
Gerät geprüft, Demontage, Fehlersuche, Funktions- und VDE-Prüfung durchgeführt. Eigenverschulden. Gerät vom Sockel gefallen. Kein Schutz am Sockel montiert. Elektronik und Motor defekt.
"

Gruß

@monara1988

Hallo Monara,

Der Grund der Ablehnung (durch den Techniker der Reparaturfirma und den angeblichen Techniker des Händler) ist einfach nur, das ich die Maschine nicht am Boden befestigt hätte, und somit selbst schuld sei.

Wenn dies so richtig wäre, würden 99 % der Auslieferer von Waschmaschinen diese falsch aufstellen. Bisher habe ich keinen erlebt, der mich darüber informierte, dass die Waschmaschine am Boden befestigt werden muss.

Da eine korrekt aufgestellte und korrekt beladene Waschmaschiene ja nicht einfach so 40m wandert,

übertreibst du jetzt nicht ein wenig - ist der Raum überhaupt 40 Meter lang?

und das Ding ein Unwuchtkontrollsystem hat, was offensichtlich nicht funktioniert hat, gehe ich davon aus das die irgendeinen Technischen- und/oder materiellen Defekt hatte,

Dafür benötigst du einen Sachverständigen, der dir dies bescheinigt, denn sonst hast du keine Möglichkeit deinen Anspruch durch zu setzen.

"Tür geht nicht mehr auf WA ist umgefallen, stand auf einem Sockel Kunden auf Kostenpflichtigkeit, falls Eigenverschulden und auf BDA hingewiesen.

Was man ja verstehen kann, da du bisher ja nicht den Beweis erbracht hast, dass der Sturz durch einen Defekt der Waschmaschine ausgelöst wurde.

Die Möglichkeiten die dir bleiben: einen Sachverständigen zu suchen, der dir bescheinigt, dass ein Defekt an der Waschmaschine vorliegt, der den Sturz verursacht hat.

Ansonsten sehe ich keine Chance! 

Eine Waschmaschine sollte meines Wissens überhaupt nicht befestigt werden.
Beim Schleudern entstehen Kräfte, die die Maschine durchaus aus einer Verankerung heraus reißen könnten.

Es gibt kein Gesetz, was dir vorschreibt, deine auf einen Sockel stehende Waschmaschine zu befestigen.

Genauso sehen ich auch und ebenfalls alle die ich dazu gefragt habe, auch Leute die sich mit sowas auskennen.
Aber ich brauche leider was rechtlich bindendes, da ich bei der letzten Diskusion mit dem Händler nicht gegen gegen seine Behauptungen ankam...

@monara1988

Hmm, da wird es nichts rechtlich verbindliches geben.
Eventuell gibt es aber bereits Gerichtsurteile darüber, da müsstest du mal nach googeln.

Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.

Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber einer Waschmaschine sicherzustellen hat, dass durch den Betrieb des Gerätes keine Schäden entstehen und auch niemand verletzt wird.

Das beinhaltet die nötige Sorgfalt bei der Aufstellung des Gerätes und natürlich auch die ständige Prüfung auf Schäden und die Pflicht zur Wartung des Gerätes und seiner korrekten Bedienung.

Kommt der Betreiber dieser Sorgfaltspflicht fahrlässig oder grob fahrlässig nicht nach greifen die Vorschriften des BGB (z . B. Schadenersatzpflicht etc.).

Wenn sich die Maschine beim Schleudervorgang vom Sockel "runtergezittert" hat, dann ist es Deine Schuld.

Wer sich einen solchen "Bequemlichkeitssockel" zimmert und dann keine umlaufende Kante schafft, die sowas verhindert hat fahrlässig gehandelt. Ist schließlich bekannt, dass Waschmaschinen ab und an mal auf Wanderschaft gehen, ob sie gerade auf einem Sockel stehen oder nicht.

Bin kein Rechtsexperte, doch ich weiß, dass eine nicht (ausreichend) gesicherte, vom Sockel stürzende Waschmaschine wohl in den allermeisten Fällen eigenes Verschulden ist.

Grüße, ----->

Hi,

sowas verhindert hat fahrlässig gehandelt. Ist schließlich bekannt,

und genau dazu brauch ich was rechtlich bindendes! Das ist nur eine Aussage, mehr nicht...

Das sich Waschmaschinen mal ein bisschen bewegen ist normal, aber 40 cm mit Sicherheit nicht! Nur, wenn sie kaputt sind, oder falsch beladen/ aufgestellt war. Und da sie korrekt aufgestellt und korrekt beladen war, war die Trommel oder sonstwas kaputt...

doch ich weiß, dass eine nicht (ausreichend) gesicherte, vom Sockel  stürzende Waschmaschine wohl in den allermeisten Fällen eigenes Verschulden ist.

nicht wenn sie kaputt war und darum gewandert ist... das kann ich aber nicht beweisen, und da die erst 3 Monate alt ist muss ich das auch garnicht, sondern der Händler muss mir beweisen das es meine Schuld war. Das kann er aber nicht und behauptet daher, das man WaMaSch befestigen MUSS... wo aber steht das?

@monara1988

Was sagt denn die Aufstell- / Bedienungsanleitung?

Waren die Füßchen korrekt eingestellt, dass die Maschine absolut plan + sicher stand?

War der Stellplatz wirklich eben, stand die WM in der Waagerechten (Wasserwaage)?

Gab es eine rutschhemmende Matte, die ein "Wandern" der Maschine hätte unterbinden können?

Da Sockel meist nur unwesentlich größer sind als der Grundriss der Maschine selbst, hätte eine Bewegung um wenige Zentimeter vermutlich schon gereicht zum runterfallen.

Hat denn der Sockel eine Kante, oder hat er keine? Und vielleicht sogar noch (glatte) Fliesen als Oberfläche...?

Es steht mit Sicherheit in der Bedienungsanleitung drin, dass die Maschine gegen Wandern beim Schleudergang bei der Aufstellung zu sichern ist!

Dieser Pflicht wurde scheinbar nicht oder nicht ausreichend nachgekommen.

Sehe da absolut keinen Grund, weshalb der Hersteller den Schaden übernehmen sollte.

Grüße, ----->

@PoisonArrow

Was sagt denn die Aufstell- / Bedienungsanleitung?

Nichts dazu, oder ich bin mehr als blind -.-

Zur Aufstellung siehe Seite 10:

Waren die Füßchen korrekt eingestellt, dass die Maschine absolut plan + sicher stand?

Ja

War der Stellplatz wirklich eben, stand die WM in der Waagerechten (Wasserwaage)?

Ja

Gab es eine rutschhemmende Matte, die ein "Wandern" der Maschine hätte unterbinden können?

Nein

Da Sockel meist nur unwesentlich größer sind als der Grundriss der Maschine selbst, hätte eine Bewegung um wenige Zentimeter vermutlich schon gereicht zum runterfallen.

Der Sockel ist sehr lang und gut tief; da stehen noch mehr Waschmaschinen drauf. Eine Seite war Wand, hinten wand, rechts eine andere WaMaSchi; Nur nach vorne war platz zum runterfallen, und ich habe die Maschine nicht direkt an die Kante gestellt, sondern ein paar Zentimeter weiter nach hinten genau eben weil die ja mal wenns blöd läuft wenige zentimeter wandern könnenn. Mit 40 Zentimeter kann ja keiner rechnen weil man ja nicht davon ausgeht, das eine neue Maschine direkt kaputt ist -.-

Hat denn der Sockel eine Kante, oder hat er keine?

Keine

Und vielleicht sogar noch (glatte) Fliesen als Oberfläche...?

Fliesen: ja. Glatt: glaube ja.
Aber da stehen auch andere WaMaschi drauf (die alle nicht gesichert sind) und der Aufstellservice hat deswegen nichts gesagt

Es steht mit Sicherheit in der Bedienungsanleitung drin, dass die Maschine gegen Wandern beim Schleudergang bei der Aufstellung zu sichern ist!

Nein, nur was zu den Gerätefüßen

Dieser Pflicht wurde scheinbar nicht oder nicht ausreichend nachgekommen. Sehe da absolut keinen Grund, weshalb der Hersteller den Schaden übernehmen sollte.

Das was in der Betriebsanleitung steht, bin ich oder halt der Aufstellserivice nachgekommen...

Gruß

@monara1988

 muss ich das auch garnicht, sondern der Händler muss mir beweisen das es meine Schuld war.

Das hast du falsch verstanden. Wenn der Schaden durch den Fall vom Sockel entstanden ist, ist er kein Sachmangel, der bereits beim Kauf vorlag. Du müsstest jetzt beweisen, dass die Maschine nicht durch dein Verschulden vom Sockel gefallen ist. Das dürfte schwierig werden.

@monara1988

Ist sicherlich eine ungünstige Ausgangsposition...

Das einzige (was mir einfallen würde) wäre, den Aufstellservice mit einzubinden.

Wenn dieser eine Maschine aufstellt und inbetrieb nimmt, dann hätte er entweder seine Leistung verweigern müssen - weil Sockel nicht gesichert - oder sofort darauf hinweisen müssen, dass noch vor dem ersten Waschgang eine umlaufende Kante montiert werden muss.

Im Handwerk ist es so, dass ein Unternehmen, welches auf der vorausgegangenen Leistung einer anderen Firma aufbaut, diese somit gleichzeitig abnimmt / als ok absegnet.

Wird an einer "krumm und schief" gefliesten Wand ein Waschbecken montiert, welches gleich darauf hin kaputt geht, hat der Installateur zunächst die A.-karte, denn er hätte an dieser nicht-einwandfreien Wand keine Objekte aufhängen dürfen.

Ob das nun auch in Deinem Fall gilt, hm....

Sind ja oftmals nur "irgendwelche" Angestellten eines Elektro-Marktes, die solche Arbeiten verrichten. Und ich weiß nicht, ob das "Kleingedruckte" in den AGBs für den Aufstellservice solche Fälle schon im Vorfeld ausschließt.

Falls in diesem "Aufstell-Vertrag" nichts von diesen Dingen drinsteht, wäre es vielleicht ein Versuch wert.

Grüße, ----->

@AalFred2

Ich hab in Wirschaftslehre aufgepasst...^^
Es ist doch so (oder soll das in diesem Fall jetzt nciht so gelten?), das Innerhalb der ersten 6 Monate mir der Händler nachweisen muss das ich den defekt zu verschulden habe und erst ab dem 6ten Monat finded eine Beweislastumkehr statt und dann erst muss ich beweisen das der Fehler nicht durch mein verschulden stattfand...

Und ich habe ja nicht falsch gemacht (war korrekt aufgestellt udn korrekt beladen); der Techniker beanstandete ja auch nur die fehlende befestigung am Boden weil er anders nichts (vermeindlich) nachzuweisen hatte... und ide ist nicht Pflicht und steht nicht in der Betriebsanleitung.

@monara1988

Da hast du nicht gut genug aufgepasst. In den ersten 6 Monaten gilt bei der Sachmängelhaftung die Beweislastumkehr. Dass bedeutet, der Händler muss beweisen, dass der Sachmangel (nicht jeder Defekt ist ein Sachmangel) beim Kauf noch nicht vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Bei einer zerbeulten Waschmaschine ist aber genau letzteres der Fall.