Darf die Hausverwaltung mir dir Zusendung der Sicherungskarte absagen?
Ich bin der Eigentümer der Wohnung und möchte eine Kopie des Wohnungschlüssels nachmachen lassen. Die Sicherungskarte ist jedoch bei der Hausverwaltung und sie möchten mir diese nicht zuschicken. Anstatt bitten sie mir die Kopie selber machen und möchten dafür 5 mal mehr Geld haben, als wäre bei einer Schlüsseldienst. Gibt es rechtliche Gründe dafür oder kann ich die Sicherungskarte von denen verlangen?
4 Antworten
Sie haben als WEG eine Hausverwaltung gewählt, welche die Verwaltungstätigkeiten für die Schließanlage übernimmt. Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie ja z..B. den Verwaltungsbeirat fragen, wie das sein kann, dass die Verwaltung solche Preise verlangt und ob dasmit dem WEG-Beriat so besprochen und geklärt ist.
Dass allerdings ein Schlüsseldienst einen Schlüssel zu einer technisch oder rechtlich geschützten Schließanlage für 15,00 € anfertigen kann, bzw. diesen im Werk bestellt, wage ich stark zu bezweifeln.
Für 15,00 € bekommt er von keinem Hersteller einen Schlüssel zu einer geschützten Schließanlage geliefert, geschweige denn, dass er diesen dann zu diesem Preis verkaufen kann. Ich vermute, dass die Anlage keinen Schutz mehr hat und er nur keine Ahnung oder einfach Angst hat etwas unrechtes zu tun, wenn er einen Schlüssel aus einer Schließanlage allg. nachfertigt. Gehen Sie in ein Schlüsselfachgeschäft und fragen mal dort nach.
Die HV weigert sich zurecht, denn die Schlüsselkarte ist Eigentum der WEG, und darf nicht an Einzelne herausgegeben werden (da dann jeder jeden beliebigen Schlüssel der Schließanlage nachmachen könnte).
möchten dafür 5 mal mehr Geld haben, als wäre bei einer Schlüsseldienst.
Das wage ich zu bezweifeln. Ein Schlüsseldienst wird Dir für die Anlage selbst mit Karte keinen Schlüssel anfertigen, weil er dazu gar nicht berechtigt ist; das erfordert einen Vertragspartner des Schließanlagenherstellers, bei dem ggfs. auch der Rohling zu bestellen ist.
Zunächst einmal ist es richtig, dass Dir die Hausverwaltung lediglich Einsicht in die Unterlagen des Hauses gewähren muss, diese Dir aber nicht zwangsläufig aushändigen muss. Und für Kopien ist es bei Hausverwaltungen üblich, dass Dir die Hausverwaltungen hierfür eine nicht zu geringe Bearbeitungsgebühr berechnen.
Allerdings frage ich mich auch wieder - warum befindet sich die Sicherungskarte Deiner Wohnungstür im Besitz der Hausverwaltung? Ich habe mir, als ich in meine Eigentums-wohnung einzog, direkt auf eigene Kosten ein (neues) Schloss in meine Wohnungstür einbauen lassen. Demzufolge bin ich selbst in Besitz meiner eigenen Sicherungskarte. Bei uns hat die Hausverwaltung gar nichts mit den Schlössern der Wohnungstüren der jeweiligen Eigentümer zu tun.
Es ist ganz gleich, ob der Schlüsseldienst preiswerter ist oder nicht. Es handelt sich anscheinend nicht um den Wohnungsschlüssel, sondern um den Gruppenschlüssel für die Haustür und den Kellereingang. Über die Gruppenschlüsselkarte kann die Hausverwaltung selbstverständlich verfügen, wie sie will. Schließlich kann sie bei einem Fremdunternehmen nicht kontrollieren ,wie viel Schlüssel tatsächlich nachgemacht wurden. Ich weiß, daß die Antwort schon einmal gegeben wurde, doch anhand deiner Reaktion, sehe ich Handlungsbedarf.