Was kann die Schule machen wenn man kein Attest hat obwohl derjenige einen Attestpflicht hat?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächsteinmal sind die Fehlzeiten dann unentschuldigt.

Ist der Schüler noch Schulpflichtig, können im wiederholungsfall weitere Maßnahmen ergriffen werden. So kann die Schule z.B. ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten veranlassen.

In Extremfällen kann es sogar ein Bußgeld vom Ordnungsamt geben und es kann passieren, dass man von der Polizei zur Schule gebracht wird. Zu dieser Maßnahme wird aber eher selten gegriffen.

Desweiteren gefährdet man die Versetzung in nächste Schuljahr und muss evtl. wiederholen.

Wenn man nicht mehr Schulpflichtig ist, kann man auch von der Schule geschmissen werden. Bei uns geht dass ab 20 unentschuldigten Fehlstunden. Dies ziehen die Lehrer bei uns aber nur selten durch.

Alles in allem solte man unentschuldigte Fehlzeiten vermeiden, damit soetwas nicht passiert.

Danke für den Stern.

Im schlimmsten Fall Schulverweis, wenn das sehr oft vor kommt.Erstmal wirds eine Art "Abmahnung" sicherlich geben. Aber sicher bin ich mir da nicht, denn jedes Bundesland kann ein anderes Schulgesetz machen.

Der Schüler kann wegen unentschuldigtem Fehlen (Fehlen ohne ausreichende Entschuldigung) bestraft werden.

Außerdem kann er die Auflage bekommen, jedesmal ein schulärztliches Attest vorzulegen.

Weiteres Fehlen kann letztendlich bis zum Schuausschluss oder zur Schulentlassung führen.

ok und wenn man diesen attest nich hat obwohl man gefehlt hat? (beim ersten mal)?

@Forjan

Dann bekommst du eine Schulstrafe (Ordnungsmapnahme) je nach Schwere (Dauer) des "Vergehens" (Fehlens ohne ausreichende Entschuldigung).

Bei mir wäre das eine "Verweis" oder ein "verschärfter Verweis" gewesen.

Den Kopf wird man dir nicht abreißen.

Sie kann die Zeit als unentschuldigt vermerken und bei Wiederholung Erziehungsmaßnahmen ergreifen. Siehe Antwort von cleverino.

Gruß Matti

Wenn Attestpflicht besteht, scheint es sich um einen "Dauerfehler" zu halten. Mögliche Konsequenzen sind:

  • die Stunden werden als unentschuldigt eingetragen
  • Nachsitzen
  • Strafarbeit
  • Schulverweis

Ab wann ist Schulverweis schon möglich z.b wenn man ein tag krank ist und dann kein attest hat ist dieß schon genügend?