Was kann der Vermieter fordern, wenn man das Erbe ausschlägt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Eine Freundin von mir hat ihre Eltern verloren.

Mein Beileid.

Sie möchte das Erbe ausschlagen.

Wenn davon auszugehen ist, dass der Wert des Nachlasses geringer ist als die Forderungen, dann wäre das wohl ratsam. Allerdings darf sie dann rein gar nichts aus der Wohnung entfernen, auch keine persönlichen Dinge der Verstorbenen.

Wer zahlt dem Mieter dann die noch fälligen 3 Monatsmieten

Niemand. Diese Mieteingänge muss der Vermieter abschreiben, es sei denn, er nimmt aus der Verwertung des Inventars Geld ein. Das ist aber eher die Ausnahme.

und wer kommt für Räumung der Wohnung /ggf. Renovierung auf? Der Fiskus?

Das ist dann Sache des vom Nachlassgericht bestellten Nachlasspflegers bzw. des Vermieters, sobald die Freigabe erfolgt ist.

verreisterNutzer  01.09.2018, 07:59

Danke für den aufschlußreichen K.

Wie ist es denn nachzuweisen, wenn schon etwas aus der Wohnung entfernt wurde?

Auf dem Schaden (Mietausfall; Räumungskosten etc.) bleibt der Vermieter ganz alleine sitzen; die bis zur Freigabe der Wohnung.

Eine äußerst miesliche Angelegenheit!

Vermieter brauchen Geschick und etwas Fortune, beim Amtsgericht die schnelle Freigabe zu erwirken um sich dann die Schlüssel beim Ordnugnsmt abzuholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  01.09.2018, 08:00

Danke

In der Regel wird ein Nachlasspfleger bestellt

Wenn keinerlei Vermögen vorhanden ist, bleibt der Vermieter auf deinen Kosten sitzen

verreisterNutzer  01.09.2018, 08:00

Danke

Der Vermieter wird die Erlaubnis bekommen, die Wohnung selbst zu räumen und die Gegenstände zu verwerten.

Er wird hoffen, dass er durch den Räumungserlös wenigstens einen Teil der Kosten decken kann. Und vor allem wird er hoffen, dass in irgend einem Schrank noch ein dickes Bündel D-Mark versteckt ist oder die Goldklunker, die Deine Eltern ohne Dein Wissen gehortet haben. Die gehören dann auch ihm.

Der Fiskus hat auch gar keine andere Wahl, also zu verfahren, denn der Vermieter hat ein Recht auf Pfändung in alle Gegenstände, die sich in der Wohnung noch befinden, um seine Kosten zu decken.

verreisterNutzer  01.09.2018, 08:00

Danke

.... nicht so ganz. Wir haben zu räumen und dürfen alles in der Wohnung verhökern/entsorgen, so jedenfalls hier bei uns.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  01.09.2018, 07:59

Danke