Wohnung vor tod schon teilweise leer geräumt trotzdem erbe ausschlagen nach tod?

4 Antworten

Die Wohnung ist gekündigt, daher muss sie ausgeräumt werden. Der Mieter lebt ja auch noch, daher gibt es nichts zu erben und nichts auszuschlagen.

Wenn der Vater stirbt, dürft ihr nicht mehr ausräumen, wenn ihr ausschlagen wollt.

Mein Partner (Bestatter) meinte, dass solange er noch am Leben ist, kann kein Erbe ausgeschlagen werden.

Sollte er versterben, müsst ihr mit dem Ausräumen aufhören, da der Inhalt der Wohnung dann zu Erbe wird und wenn ihr dieses Ausschlagt nicht mehr eures ist

Klar. Warum sollte man das auch nicht ausschlagen können?

Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird hat man grundsätzlich ja erstmal kein Anrecht mehr auf irgendwas in der Wohnung.

Frage wer wie beweise ich das diese Sachen vor seinem Tod bereits entsorgt waren . Grundsätzlich besitzt er keine Reichtümer haben aktuell nur Bilder Kleider etwas in der Küche etc. Ausgeräumt .

Zählen diese dann noch zum Erbe.? Obwohl diese bereits weg sind .

@Melex766

was verschenkt wird, solange er lebt, zählt nicht zum Erbe. Noch ist es sein Eigentum, mit dem er machen kann, was er will. Auch weggeben

@Melex766

Macht einfach jeden Tag ein Video vom Zustand der Wohnung, im Video zeigt Ihr zusätzlich zum normalen Elektronischen Datumsstempel die aktuelle Tageszeitung als manuellen nicht so einfach zu manipulierenden Nachweis.

@Christiangt

Vielen lieben Dank für die schnelle und aufschlussreiche Hilfe. :-)

er lebt... erben ist da nicht. Nach den Tod habt ihr etwa 6 Wochen Zeit zum ausschlagen