Erbe ausschlagen, kann ich trotzdem meine Omi überall abmelden?
Wir möchten das Erbe ausschlagen. Darf ich trotzdem die Wohnung kündigen und meine Omi überall abmelden? Wenn wir beim Amtsgericht das Erbe ausschlagen, müssen wir dann die Wohnung leer räumen oder haben wir damit nichts mehr zu tun?
3 Antworten
Eine Wohnungskündigung ist nur dem Erben möglich, da auch nur dieser befugt wäre die Wohnung zu räumen bzw. ggf. in das Mietverhältnis einzutreten und die Wohnung weiterhin zu nutzen soweit der Vermieter dem zustimmt. Wenn du also das Erbe ausschlägst, dann hast du mit der ganzen Sache nichts zu tun. Fair wäre es dann, dem Vermieter das so mitzuteilen, damit dieser entsprechend handeln kann, d.h. seinerseits gegenüber dem Nachlassgericht eine Wohnungskündigung aussprechen kann.
Nur als Erbe wird man Rechtsnachfolger des Nachlasses. Als Enkelin eher überhaupt nicht.
Mit Erbausschlagung entfällt dieser Rechtsstatus nicht nur, man würde sich sogar schadensersatzpflichtig oder strafbar machen, wenn man dennoch demnach handelt.
G imager761
Als Enkelin eher überhaupt nicht.
Man kann auch als Enkelin Erbe sein. Ohne mit der Wimper zu zucken.
wenn das Erbe ausgeschlagen ist, braucht ihr nichts machen. Weder die Abmeldungen, noch Kündigungen, noch Wohnung räumen