Muss ich eine Syphon Reparatur in der mietwohnung bezahlen?
Die Vermietung legt dies als Kleinreparatur aus!
Für eine Reparatur des Siphons kann der Vermieter sich aber nicht auf die Kleinreparaturklausel berufen, und zwar aus folgendem Grund: Nach der II. Berechnungsverordnung (§ 28 Abs. 3) gilt die Kleinreparaturklausel nur für jene Gegenstände, die häufigem und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind“. Das kann man von einem Siphon aber mit Sicherheit nicht sagen.
2 Antworten
Du hast deine Frage schon selbst korrekt beantwortet. Die Reparaturkosten dürfen nicht umgelegt werden sondern sind vom Vermieter zu tragen.
Etwas Anderes wäre es, wenn du schuldhaft den Schaden verursacht hättest.
Weise die Rechnung zurück wegen fehlender Rechtsgrundlage.
Auf Grund der Rechtsunwirksamkeit die Zahlung verweigern bzw. die Rechnung zurückweisen.
Die Klausel musst du deshalb nicht anzufechten, der MV bleibt als solcher in der Gänze weiter rechtswirksam bestehen.
Vermieter zieht Forderung nicht zurück, was nun?
Nicht bezahlen und fertig. Das war's.
Aber widersprechen um nicht angemahnt zu werden macht doch sinn?
hatte ich doch geschrieben: Die Rechnung zurückweisen wegen Unzulässigkeit (keine Rechtsgrundlage).
Und vorallem ist das Siphon aufgeführt und Abflussrohre, damit ist doch das Ganze Ding unwirksam, weil es gegen geltendes Recht Verstößt.
Würde ich auch so sehen, Bewegung schadet nicht.
Das perplexe ist, dass da drinnen steht, dass auch zu tragen wäre, wenn es nicht selbst verursacht wurde. Ist das nicht rechtsunwirksam? Und legt man in dem Fall schriftlich Widerspruch ein?