Neuen Mitbewohner anmelden - auch bei dem Vermieter?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst darf ja erst mal euer polnischer Freund zu Besuch sein, Das bis zu 6 Wochen und ohne Anmeldung bzw. Erlaubnis des Vermieters.

In der Zeit könnt ihr (gesetzlich zwingend vorgegeben) den Vermieter bitten (schriftlich mit kurzer Erläuterung) zuzustimmen, das euer guter Freund  bei euch bis xxx wohnen darf. Das bedarf nicht unbedingt eines (Unter-) Mietvertrages.

Ist der Verm. einverstanden, seid ihr die Wohnungsgeber, also für die Wohnungsgeberbestätigung zuständig. Der Name des Vermieters ist lediglich zu nennen, mehr nicht.

Euer Freund geht dann mit seinem Pass und eurer Bestätigung zum zuständigen Einwohnermeldeamt um sich anzumelden.

Das war's dann auch schon.

Wow, das nennt man eine vollständige Antwort, danke schön!

Der Vermieter muß nicht nur informiert, er muß um Zustimmung zum Zuzug gebeten werden. Und das bevor der Freund einzieht.

Der Vermieter kann die Zustimmung von einer Mieterhöhung abhängig machen.

Allerdings kann er die Miete auch so erhöhen.

Theoretisch kann er aber nicht prüfen, ober der Freund schon bei mir wohnt, oder? Ich meine, der Freund hat schon mal sein Urlaub bei mir gemacht und paar Nächte übernachtet. Nach der Absage kann er immer einfach zurück nach Polen, oder?

@Ziemniak

Theoretisch kann er aber nicht prüfen, ober der Freund schon bei mir wohnt, oder?

Kann er. Der Freund muß sich ja beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu braucht er die Wohnungsgeberbestätigung. Die mußt Du ihm zwar ausstellen, denn Du bist in dem Moment der Wohnungsgeber, allerdings nicht Eigentümer der Wohnung. In dem Fall mußt Du in der Bescheinigung angeben wer das ist.

Als Eigentümer einer Wohnimmobilie hat man Anspruch auf Auskunft beim EMA darüber wer dort gemeldet ist.

Dazu kommt das manche Müllentsorger Grundgebühren pro amtlich gemeldeter Person erhaben. Die Anzahl der gemeldeten Personen bekommt der Entsorger vom EMA mitgeteilt. Ich glaube sogar die Namen.

In dem Fall wird dein Vermieter spätestens bei der Nächsten Müllrechnung bemerken das da eine Person mehr wohnt als ihm bekannt ist.

Ach und da sind noch die aufmerksamen Nachbarn.

Wenn sich dein Freund beim Einwohnermeldeamt anmeldet, braucht er eine Bescheinigung des Wohnungsgebers.

Du kommst also nicht drum herum, deinen Vermieter zu informieren.

Bei der Gelegenheit könntest du auch gleich um Erlaubnis bitten, dass du untervermieten darfst!

Der Wohnungsgeber ist der Mieter in diesem Fall, aber die Erlaubnis vom Vermieter braucht man.

in polnischer Freund von mir wollte bei uns einziehen, da er für den Rest des Jahres etwas Geld in Deutschland verdienen wollte. Die Frage ist jetzt, ob, außer dem Rathaus, auch der Vermieter davon erfahren muss

Ja, Du musst den Vermieter um Erlaubnis fragen, sonst kann es zur Kündigung führen.

 und ob er aus diesem Grund unsere Miete erhöhen darf.

Auch das ist möglich, er kann einen Untermietzuschlag verlangen.

Dem Vermieter auf jeden Fall melden, aber dieser darf eigentlich keine Mieterhöhung machen, da sich die Wohnfläche sich nicht verändert, sondern nur anders aufgeteilt ist